Verfahren Große Kreisstadt Freital Haushalt und Finanzen

Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Freital zum 31.12.2014

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.11.2019 bis -
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Nach § 88 SächsGemO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Als Gegenstück zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan werden mit dem Jahresabschluss die Ergebnisse der unterjährigen Rechnungslegung zusammengefasst und veröffentlicht. Dem entsprechend hat Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital gem. § 88c Abs. 2 SächsGemO in der Sitzung vom 01.10.2019 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Beschluss-Nr. 086/2019 festgestellt. Die Bestandteile des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 können hier über das Beteiligungsportal der Stadt Freital eingesehen werden.

gez. Rumberg
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Verantwortlich für den Inhalt: 

Große Kreisstadt Freital
Finanzverwaltung
Amtsleiter: Andreas Funk

Tel.: 0351 6476560
Fax: 0351 64764825
E-Mail: finanzverwaltung@freital.de

Technische Betreuung:

Große Kreisstadt Freital
Büro des Oberbürgermeisters
Öffentlichkeitsarbeit
Bearbeiter: Matthias Weigel

Tel.: 0351 6476193
E-Mail: Matthias.Weigel@freital.de

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