Stadtumbaumaßnahmen Stadt Ebersbach-Neugersdorf Öffentliche Auslegung

Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan in der Entwurfsfassung vom 22.01.2024 für das Stadtgebiet von Ebersbach-Neugersdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2024 bis 02.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Beschlussfassung zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung des Lärmaktonsplanes ohne Maßnahmeplan, in der Entwurfsfassung vom 22.01.2024, im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 für den kartierten Bereich im Stadtgebiet von Ebersbach-Neugersdorf

Die Europäische Union hat sich das Ziel gestellt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder zu mindern. Dazu hat die EU bereits im Jahr 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Diese Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden, speziell in den §§ 47 a bis 47 f Bundesimmissionsschutzgesetz und in der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Die genannten Regeln sehen vor, dass die Lärmbelastung nach europaweit einheitlichen Methoden ermittelt und in Lärmkarten dargestellt sowie die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird.

Kartiert wurde auf der Grundlage des BIMSchG § 47 d (1) nur die S 148, die das Stadtgebiet von Ebersbach-Neugersdorf durchquert, da es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen nahe 3 Mio Kfz/Jahr handelt.

Die Kartierung erfolgte durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Ermittelt wurde die Höhe der jeweiligen Geräuschbelastungen - dargestellt in Karten - sowie die Zahl der betroffenen Menschen in der jeweils ausgewählten Pegelklasse.

Seitens der Stadt Ebersbach-Neugersdorf war zu prüfen, ob eine Gesundheitsgefährdung der Bewohner durch Umgebungslärm besteht und ob Maßnahmen umgesezt werden. Ziel der Lärmkartierung ist die Beschlussfassung über einen Lärmaktionsplan mit Maßnahmeplan oder einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan.

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.02.2024 den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan in der Entwurfsfassung vom 22.01.2024 beschlossen. (Beschluss-Nr. 2023/124) Dieser enthält die kartieren Straßenabschnitte der S 148 und die Kartendarstellungen der ausgewiesenen Lärmpegel im Tagesdurchschnitt (LDEN 24h-Pegel), im Nachtzeitraum (LNIGHT 8h-Pegel 22:00 - 06:00 Uhr) und aus der Hotspot-Analyse, je in der Fassung vom 09.11.2023.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss sowie Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sowie nach § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Ebersbach-Neugersdorf und im Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung des Freistaates Sachsen öffentlich bekannt zu machen.

Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan in der Entwurfsfassung vom 22.01.2024 mit den Kartendarstellungen in der Fassung vom 09.11.2023 liegt öffentlich in der Zeit vom 04.03.2024 bis 02.04.2024 zur Einsichtnahme bereit.

Die Einsichtnahme des Lärmaktionsplanes ohne Maßnahmeplan in der Entwurfsfassung vom 22.01.2024 mit den Kartendarstellungen in der Fassung vom 09.11.2023 ist bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung sowie der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmeplan in der Entwurfsfassung vom 22.01.2024 mit den Kartendarstellungen in der Fassung vom 09.11.2023 können gemäß § 4 a, Abs. 4 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf - dem Zentralen Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen - unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Wir bitten die betroffenen Bürger, sich mit den Ergebnissen der Lärmkartierung 2022 zu befassen und Ihre Hinweise und Anregungen bis zum 02.02.2024 schriftich an die Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf bzw. per Mail an bauamt@ebersbach-neugersdorf.de oder über das Beteiligungsportal zu richten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokomentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Es wird weiterhin darüber informiert, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Lärmaktionsplanung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Ebersbach-Neugersdorf deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte erkennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Verena Hergenröder

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Amtsleiter Bauamt

Herr Matthias Lachmann

Tel. 03585/763 250

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. (1)  S.1 Buchstabe c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 47 d und f Bundesimmissionsschutzgesezt (BImSchG).

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Unterrichtung über die getroffene Entscheidung/Abwägung.

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