Bebauungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Beschluss

Genehmigung und Inkrafttreten der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Rumburger Straße" in Ebersbach-Neugersdorf

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 29.11.2025 bis 28.11.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung und Inkrafttreten der  7. Änderung des Bebauungsplanes “Rumburger Straße” in Ebersbach-Neugersdorf

Der Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2025 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Rumburger Straße“ in Ebersbach-Neugersdorf nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die 7. Änderung des Bebauungsplanes bedarf der Genehmigung. Die Genehmigung ist mit Ablauf der Genehmigungsfrist am 01.10.2025 gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB durch Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Görlitz, AZ: BLP-2466, fiktiv erteilt worden.

Maßgebend ist die Planzeichnung (Teil A) und die textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 13.12.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 16.05.2025.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann diese Satzung einschließlich der Begründung bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Einsichtnahme der 7. Änderung des Bebauungsplanes „Rumburger Straße“ in Ebersbach-Neugersdorf“ ist ab Datum der öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung ist weiterhin im "Elektronischen Amtsblatt" der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/aktuelles/elektronisches-amtsblatt/ einsehbar.

Die Satzung ist zusätzlich m Internet auf der Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/stadtentwicklung/bauleitplanung sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf - dem Zentralen Landesportal Sachsen – unter https://mitdenken.sachsen.de/1058714 einsehbar.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort 

            bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften

            über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.         nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Steffen Ain

Bürgermeister

Kontakt

Herr Stefan Halang

Tel. 03586/763 213

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