Flächennutzungsplan Stadt Ebersbach-Neugersdorf Beschluss

Genehmigung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.10.2025 bis 01.10.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Genehmigung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf”

Die durch den Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2024 beschlossene  "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" (Beschluss-Nr. 2024/86) bestehend aus

  • der Planzeichnung Nordteil, Stand 04.03.2024, mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2024
  • der Planzeichnung Südteil, Stand 04.03.2024, mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2024      
  • der Fachplanung Denkmalschutz, Archäologie, Stand 04.12.2023
  • dem Begründungs- und Textteil, Stand 04.03.2024, mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2024      

wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch das Landratsamt des Landkreises Görlitz mit Bescheid vom 03.07.2025, Aktenzeichen 621.4-BLP-1064, unter den redaktionellen Änderungen Nr. 2.1 bis 2.5 genehmigt.

Die  "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" wird mit Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Jedermann kann die vorgenannten Unterlagen sowie die zusammenfassende Erklärung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Einsichtnahme der  "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" ist ab Datum der öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Zeiten möglich:

Montag           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen mit zusammenfassender Erklärung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" können gemäß § 6 a Abs. 2 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/stadtentwicklung/bauleitplanung sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf – dem Zentralen Landesportal Sachsen – unter https://mitdenken.sachsen.de/1057507 eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird nach § 215 Abs. 2 hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Hinweis: Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Verwaltung zum Ausdruck.

Ebersbach-Neugersdorf, 02.10.2025

Steffen Ain

Bürgermeister                                                                                                       

Kontakt

Herr Stefan Halang

Reichsstraße 1

02730 Ebersbach-Neugersdorf

Tel.: 03586/763 213

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