Öffentliche Bekanntmachung
über die Genehmigung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf”
Die durch den Stadtrat der Stadt Ebersbach-Neugersdorf in seiner öffentlichen Sitzung am 03.06.2024 beschlossene "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" (Beschluss-Nr. 2024/86) bestehend aus
wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB durch das Landratsamt des Landkreises Görlitz mit Bescheid vom 03.07.2025, Aktenzeichen 621.4-BLP-1064, unter den redaktionellen Änderungen Nr. 2.1 bis 2.5 genehmigt.
Die "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" wird mit Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Jedermann kann die vorgenannten Unterlagen sowie die zusammenfassende Erklärung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Einsichtnahme der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" ist ab Datum der öffentlichen Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf, Verwaltungsgebäude, Weberstraße 22, 2. OG, Bauamt, Zi. 3.02, 02730 Ebersbach-Neugersdorf zu den nachfolgenden Zeiten möglich:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Bekanntmachung sowie die vorgenannten Unterlagen mit zusammenfassender Erklärung der "1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ebersbach-Neugersdorf" können gemäß § 6 a Abs. 2 BauGB weiterhin im Internet über die Homepage der Stadt Ebersbach-Neugersdorf unter https://www.ebersbach-neugersdorf.de/buergerverwaltung/stadtentwicklung/bauleitplanung sowie auf dem Beteiligungsportal der Stadt Ebersbach-Neugersdorf – dem Zentralen Landesportal Sachsen – unter https://mitdenken.sachsen.de/1057507 eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird nach § 215 Abs. 2 hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Hinweis: Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung der Verwaltung zum Ausdruck.
Ebersbach-Neugersdorf, 02.10.2025
Steffen Ain
Bürgermeister
Herr Stefan Halang
Reichsstraße 1
02730 Ebersbach-Neugersdorf
Tel.: 03586/763 213