Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslage des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Gut Scado"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 09.08.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß §§ 13 Abs.3, 2 und 4a Abs. 3 BauGB des Entwurfes der 1. Änderung des

Bebauungsplanes „Gut Scado“

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gut Scado“ in der Fassung vom 13. Mai 2024, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 32/24). Da der B-Plan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt wird, ist keine Umweltprüfung erfolgt und kein Umweltbericht erstellt.

Der oben genannte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 13. Mai 2024 samt Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und Begründung liegen

vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:

Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                        08.00 bis 11.30 Uhr

Während dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen.

Die Unterlagen sind zusätzlich zur gleichen Zeit über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Elsterheide unter https://www.elsterheide.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen einsehbar.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder siemon@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 S. 1 BauGB).

Zeitgleich wird die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Beschreibung des Plangebietes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt zwischen Klein Partwitz und Laubusch zwischen der Staatsstraße 234 und dem Partwitzer See. Es ist der Standort des ehemaligen Hilfsgerätestützpunktes Skado. Südlich an den Geltungsbereich schließt der Überleiter 6 an. Der gesamte Geltungsbereich umfasst ca. 13 ha und betrifft Flurstücke in der Gemarkung Geierswalde Flur 2 und 3 sowie in der Gemarkung Klein Partwitz Flur 2.

Kontaktperson

Gemeinde Elsterheide

Ivonne Siemon

siemon@elsterheide.de

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

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