Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan "Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB & Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain hat in seiner Sitzung am 03.03.2025 mit Beschluss Nr. 48/2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain" beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll das erforderliche Baurecht für die Errichtung der zum Kommunezentrum zugeordneten Parkplätze inklusive notwendiger Zufahrt geschaffen werden.
Der Bebauungsplanung soll entsprechend der im Vorfeld mit dem Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfolgten Abstimmung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.
Ferner hat der Gemeinderat der Gemeinde Dorfhain in seiner Sitzung am 31.03.2025 mit Beschluss Nr. 54/2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ in der Fassung vom 25.02.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C), gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst jeweils Teile der Flurstücke 450/1, 450/2, 451/a,
451/1, 451/2, 452/1, 452/2, 860/4 sowie 860/5 in der Gemarkung Dorfhain.
Die Plangebietsgrenzen können der Anlage 1 entnommen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ in der Fassung vom 25.02.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung im Zeitraum
vom 05. Mai 2025 bis einschließlich 04. Juni 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Dorfhain unter https://www.dorfhain.de/verwaltung/dokumente/alle-kategorien/category/8-bebauungsplaene und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ in der Gemeindeverwaltung Dorfhain im 1. OG, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain während folgender Zeiten
Montag von 07:30 bis 15:00
Dienstag von 07:30 bis 18:00
Mittwoch von 07:30 bis 15:00
Donnerstag von 07:30 bis 15:00
Freitag geschlossen
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „“Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an gemeinde@dorfhain.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Dorfhain im 1. OG, Schulstraße 4, 01738 Dorfhain vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Stellplatzanlage Kommunezentrum Dorfhain“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Dorfhain deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Olaf Schwalbe
Bürgermeister
Herr Olaf Schwalbe E-Mail: gemeinde@dorfhain.de