Der Gemeinderat Weischlitz hat am 17.03.2025 mit Beschluss Nr. 81/07/2025 den Aufstellungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Geilsdorfer Straße, OT Schwand“ gefasst.
Am 14.04.2025 hat der Gemeinderat Weischlitz mit Beschluss Nr. 89/08/2025 den Entwurf der Planunterlagen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Geilsdorfer Straße, OT Schwand“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 04.04.2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 sowie Satz 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die die angrenzende Ortslage Schwand
im Osten und Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
im Westen: durch die angrenzende Ortslage Schwand sowie Garten/Grünflächen.
Er umfasst eine Fläche von ca. 8.600 m² und erstreckt sich auf Teilflächen der Flurstücke 78/2, 241/2 und 244 der Gemarkung Schwand (siehe Kartenausschnitt – Geltungsbereich rot ausgekreuzt). Maßgebend ist der Entwurf zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Geilsdorfer Straße, OT Schwand “ in der Fassung vom 04.04.2025.
Die Entwurfsunterlagen zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Geilsdorfer Straße, OT Schwand“ werden mit Begründung in der Zeit vom
13. Mai 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025
auf der Internetseite der Gemeinde Weischlitz unter https://www.weischlitz.de/de/satzungen.html veröffentlicht und sind zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die Auslegung der Entwurfsunterlagen in herkömmlicher analoger Form in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauverwaltung (Eingang R.-Breitscheid-Straße), Zimmer B 1.05, Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz während der Öffnungszeiten:
Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
sowie zusätzlich
Montag 9:00 bis 12:00 Uhr,
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass diese elektronisch per E-Mail an bauamt@weischlitz.de übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB). Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig während der o. g. Auslegungsfrist.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wird. Für die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht keine Pflicht zur Umweltprüfung. Gemäß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, der Umweltbericht nach § 2a und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich; von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 wird abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie § 4c ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Absatz 2 Nummer 2 ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Hinweise zum Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Weischlitz in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Weischlitz, den 15.04.2025
Steffen Raab
Bürgermeister
Frau Härtl