Bebauungsplan Gemeinde Röderaue Öffentliche Auslegung

Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Fußweg" in Wülknitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 02.04.2024 bis 06.05.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB):

Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fußweg“ im OT Wülknitz der Gemeinde Wülknitz

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Wülknitz hat in seiner Sitzung am 04.03.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fußweg“ im OT Wülknitz der Gemeinde Wülknitz gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Ziel der 3. Änderung ist es, einige bisher nicht überbaubare Parzellen im Norden des Plangebiets einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen.

Das Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigen­ständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fußweg“ im OT Wülknitz der Gemeinde Wülknitz, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit den Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung vom 04.03.2024, liegt im Bürgerbüro der Gemeinde Wülknitz, Bahnhofstraße 21, 01609 Wülknitz sowie in der Gemeinde­verwaltung Röderaue, Radener Straße 2, 01609 Röderaue, in der Zeit

vom 02.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024

im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeinde Wülknitz und im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Röderaue die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Weiterhin wird der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans auf der Homepage der Gemeinde Röderaue www.roederaue.de und Wülknitz www.wuelknitz.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis zum 06.05.2024 abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Fußweg“ im OT Wülknitz der Gemeinde Wülknitz unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Röderaue, den 05.03.2024

gez. B. Schuster

Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde Röderaue

Kontakt

P. Wende, Mitarbeiterin Bauverwaltung

P. Räder, Mitarbeiter Bauverwaltung

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang