Flächennutzungsplan Gemeinde Naundorf Öffentliche Auslegung

1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2025 bis 27.10.2025
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Planzeichnung

Gemeinde Naundorf

Hier: -     Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Ziel der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen für den aktuell in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden.

Das Plangebiet befindet sich westlich des OT Hohenwusen und weist eine Fläche von ca. 120 ha auf. Da das Plangebiet des im Parallelverfahren befindlichen o. g. Bebauungsplan über die Grenzen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans hinausragt, wird neben der Änderung auch eine Ergänzung notwendig.

Das Plangebiet der 1. Änderung samt Ergänzung ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Weiterhin wird das Verfahren nunmehr unter der Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ fortgeführt. Im Vorentwurf trug das Verfahren noch die Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Hof“.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.

Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf mit der Begründung, den Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren folgende Arten umweltbezogener Informationen werden

vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich)

unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:

https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html

Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.

Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit

vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich)

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Gemeindeverwaltung ist am 03.10.2025 geschlossen.

Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:

info@naundorf-sachsen.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.

Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268)8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können

Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:

  1. Umweltbericht mit einer
    1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:
  • Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
  • Boden,
  • Fläche,
  • Wasser,
  • Klima/Luft,
  • Landschaft und Erholung

-     Mensch

-     Kultur

  1. Faunistische Gutachten zur Vogel- und Fledermausfauna
  2. Artenschutzfachbeitrag
  3. FFH-Vorprüfung
  4. Umweltrelevante Stellungnahmen
    1. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen mit Bezug auf das Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter
    2. Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen mit Bezug auf das Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter
    3. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Bezug auf das Schutzgut: Geologie und Boden
    4. Stellungnahme des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Biotope und Fauna, Kultur und sonstige Sachgüter, Boden und Geologie, Mensch, Schutzgebiete, Landschaftsbild und Erholung, Wasser, gesetzlich geschützte Biotope
    5. Gemeinde Jahnatal mit Bezug auf das Schutzgut: Mensch
    6. Bundesaufsicht für Flugsicherung mit Bezug auf das Schutzgut: Mensch

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Naundorf, 22.09.2025

Kramm

Bürgermeisterin

Kontakt

Mirko Richter

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3
  • Anlage 4
  • Anlage 5
  • Anlage 6

Informationen

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