Gemeinde Naundorf
Hier: - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ziel der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen für den aktuell in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich westlich des OT Hohenwusen und weist eine Fläche von ca. 120 ha auf. Da das Plangebiet des im Parallelverfahren befindlichen o. g. Bebauungsplan über die Grenzen des derzeit gültigen Flächennutzungsplans hinausragt, wird neben der Änderung auch eine Ergänzung notwendig.
Das Plangebiet der 1. Änderung samt Ergänzung ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Weiterhin wird das Verfahren nunmehr unter der Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf im Bereich der ehemaligen Gemeinde Hof“ fortgeführt. Im Vorentwurf trug das Verfahren noch die Bezeichnung „1. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Hof“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.
Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Naundorf mit der Begründung, den Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren folgende Arten umweltbezogener Informationen werden
vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html
Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Montag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist am 03.10.2025 geschlossen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:
info@naundorf-sachsen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.
Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268)8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
- Mensch
- Kultur
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Naundorf, 22.09.2025
Kramm
Bürgermeisterin
Mirko Richter