Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner Sitzung am 26.08.2025, Beschlussnummer GR/082-2025, die Aufhebung des Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Erlebniswelten Nordufer Hainer See" des ehemlaigen Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen beschlossen.
Der Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplan „Erlebniswelten Nordufer Hainer See“ beschlossen. In der Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen dem Zweckverband und den beteiligten Kommunen wurde der Bebauungsplan „Erlebniswelten Nordufer Hainer See“ der Gemeinde Neukieritzsch zugeordnet. Während des Planverfahrens wurde die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Jahr 2018 durchgeführt. Dem Beschluss 09/51-2018 im Technischen Ausschuss ist zu entnehmen, dass das o. g. Vorhaben in der vorgestellten Form erheblich die Belange der Gemeinde Neukieritzsch berührt (siehe Anlage 04). Auf Grund von Klärungen der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ruhte das Verfahren. Der Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen ist im Jahr 2020 aufgelöst worden. Der bereits unterschriebene Städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan vom 16.03.2018 ist damit nichtig. Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses „Erlebniswelten Nordufer Hainer See“ des ehemaligen Zweckverband Planung und Erschließung Witznitzer Seen wird ortsüblich bekannt gemacht. Aussicht: Durch städtebauliche Entwicklungen am Nordufer des Hainer Sees, macht es sich nun erforderlich diese baurechtlich zu prüfen und zu sichern. Der Vorhabenträger hat das Nutzungskonzept überarbeitet und strebt eine Erweiterung des Ferienhains Nordufer Hainer See an. Dafür ist ein Bebauungsplan notwendig.
Gemeinde Neukieritzsch
Bauamtsleiterin Frau Freiberg
Schulplatz 3
04575 Neukieritzsch