Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Naundorf Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ Entwurf Hier: - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist die Überplanung folgender Flurstücke: Gemarkung Rochzahn: Flst. 85 Flst. 86 Flst. 99 tlw. Flst. 103 Flst. 104 Flst. 144 Flst. 146/3 tlw. Flst. 148 tlw. Flst. 187 Flst. 188 Flst. 189 Flst. 190 Flst. 191 Flst. 192 Gemarkung Hohenwussen: Flst. 131/1 Flst. 132 Flst. 133 Flst. 134 Flst. 135 Flst. 136 Flst. 137 Gemarkung Gastewitz: Flst. 70 tlw. Flst. 74 Flst. 75 Flst. 76 tlw Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen den Bau von vier Windenergieanlagen geschaffen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 gebilligt und die Durchführung der beiden Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz. Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung samt Umweltbericht, den Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen sind werden vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich) unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht: https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht. Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Montag 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Gemeindeverwaltung ist am 03.10.2025 geschlossen. Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden: info@naundorf-sachsen.de Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden. Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter (035268)8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung: 1. Umweltbericht mit einer 1.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter: - Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften - Boden, - Fläche, - Wasser, - Klima/Luft, - Landschaft und Erholung - Mensch - Kultur 1.2. Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes 1.3. Darstellung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs 2. Faunistische Gutachten zur Vogel- und Fledermausfauna 3. Artenschutzfachbeitrag 4. FFH-Vorprüfung 5. Umweltrelevante Stellungnahmen 5.1. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen mit Bezug auf das Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter 5.2. Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen mit Bezug auf das Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter 5.3. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Bezug auf das Schutzgut: Geologie und Boden 5.4. Stellungnahme Landestalsperrenverwaltung mit Bezug auf das Schutzgut: Wasser 5.5. Stellungnahme des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Biotope und Fauna, Kultur und sonstige Sachgüter, Boden und Geologie, Mensch, Schutzgebiete, Landschaftsbild und Erholung, Wasser, gesetzlich geschützte Biotope 5.6. Sächsisches Oberbergamt mit Bezug auf das Schutzgut: Boden und Geologie 5.7. Wasserverband Döbeln-Oschatz mit Bezug auf das Schutzgut: Wasser 5.8. Bundesaufsicht für Flugsicherung mit Bezug auf das Schutzgut: Mensch Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E- Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Naundorf, 22.09.2025
Kramm
Bürgermeisterin
Mirko Richter