Bebauungsplan Gemeinde Naundorf Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Sondergebiet Windernergie Naundorf-Süd" - Entwurf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.09.2025 bis 27.10.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Naundorf
Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ Entwurf
Hier: - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie
Naundorf-Süd“ ist die Überplanung folgender Flurstücke:
Gemarkung Rochzahn:
Flst. 85 Flst. 86 Flst. 99 tlw. Flst. 103
Flst. 104 Flst. 144 Flst. 146/3 tlw. Flst. 148 tlw.
Flst. 187 Flst. 188 Flst. 189 Flst. 190
Flst. 191 Flst. 192
Gemarkung Hohenwussen:
Flst. 131/1 Flst. 132 Flst. 133 Flst. 134
Flst. 135 Flst. 136 Flst. 137
Gemarkung Gastewitz:
Flst. 70 tlw. Flst. 74 Flst. 75 Flst. 76 tlw
Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen den Bau von vier
Windenergieanlagen geschaffen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat den
Entwurf in seiner Sitzung am 28.08.2025 gebilligt und die Durchführung der beiden
Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Naundorf-Süd“ ist
dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
befindet sich zwischen den Ortsteilen Hohenwussen, Gastewitz und Salbitz.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung samt Umweltbericht, den Anlagen
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde verfügbaren Arten umweltbezogener
Informationen sind werden
vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich)
unter der folgenden Internetadresse veröffentlicht:
https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html
Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ sowie der Webseite der GLU GmbH Jena
https://www.glu.de/aktuelles/ veröffentlicht.
Weiterhin können die Unterlagen von Jedermann zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet
in der Zeit
vom 22.09.2025 bis 27.10.2025 (einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769, Naundorf,
Bauverwaltung während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen
werden.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Montag 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist am 03.10.2025 geschlossen.
Während des Veröffentlichungszeitraums kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen
einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben
werden. Diese sollen elektronisch unter der folgenden E-Mail-Adresse abgegeben werden:
info@naundorf-sachsen.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Gemeinde Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769,
Naundorf, schriftlich oder während der oben genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift
abgeben werden.
Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch
telefonisch unter (035268)8710 oder per E-Mail (info@naundorf-sachsen.de) vereinbart
werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen: Nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
1. Umweltbericht mit einer
1.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende
naturräumliche Schutzgüter:
- Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
- Boden,
- Fläche,
- Wasser,
- Klima/Luft,
- Landschaft und Erholung
- Mensch
- Kultur
1.2. Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für
die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes
1.3. Darstellung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des
Geltungsbereichs
2. Faunistische Gutachten zur Vogel- und Fledermausfauna
3. Artenschutzfachbeitrag
4. FFH-Vorprüfung
5. Umweltrelevante Stellungnahmen
5.1. Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen mit Bezug auf das
Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter
5.2. Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen mit Bezug auf das
Schutzgut: Kultur und sonstige Sachgüter
5.3. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Bezug
auf das Schutzgut: Geologie und Boden
5.4. Stellungnahme Landestalsperrenverwaltung mit Bezug auf das Schutzgut: Wasser
5.5. Stellungnahme des Landkreis Nordsachsen mit Bezug auf die Schutzgüter: Biotope
und Fauna, Kultur und sonstige Sachgüter, Boden und Geologie, Mensch,
Schutzgebiete, Landschaftsbild und Erholung, Wasser, gesetzlich geschützte Biotope
5.6. Sächsisches Oberbergamt mit Bezug auf das Schutzgut: Boden und Geologie
5.7. Wasserverband Döbeln-Oschatz mit Bezug auf das Schutzgut: Wasser
5.8. Bundesaufsicht für Flugsicherung mit Bezug auf das Schutzgut: Mensch
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer
Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-
Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für
die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Naundorf, 22.09.2025

Kramm

Bürgermeisterin

Kontakt

Mirko Richter

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Anlage 3
  • Anlage 4
  • Anlage 5
  • Anlage 6
  • Anlage 7
  • Anlage 8
  • Anlage 9

Informationen

Übersicht
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