Bebauungsplan Gemeinde Bannewitz Beschluss

Bebauungsplan Nr. I.22 „Caravan-Stellplatz“ in Bannewitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 19.09.2025 bis 18.09.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Bannewitz hat am 26. August 2025 in der öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan Nr. I.22 „Caravan-Stellplatz“ im Ortsteil Boderitz in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planzeichnung mit Planzeichenerklärung und den textlichen Festsetzungen, gemäß § 10 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss Nr. 056/2025 als Satzung beschlossen. Die Begründung in der Fassung vom Januar 2025 mit redaktionellen Änderungen vom Juni 2025 wurde gebilligt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. I.22 „Caravan-Stellplatz“ wird der Bebauungsplan I.05 „Erweiterung real-Markt Bannewitz“, 1. Änderung in einem Teilbereich überschrieben.

Der Bebauungsplan mit den oben genannten Anlagen wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Bannewitz im Rathaus der Gemeinde Bannewitz, Rathaus OT Possendorf, Schulstraße 6, 01728 Bannewitz im Zimmer 308 zu jedermanns Einsichtnahme zu den üblichen Öffnungszeiten

Montag                9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag              9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag          9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag                 9:00 bis 12:00 Uhr

bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zudem über die Homepage der Gemeinde Bannewitz www.bannewitz.de oder das Beteiligungsportal der Gemeinde Bannewitz https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bannewitz/startseite möglich.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Eine etwaige Verletzung von Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) oder aufgrund dieser erlassenen Vorschriften bei der Änderung dieses Bebauungsplanes wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Bannewitz, 19. September 2025

Heiko Wersig
Bürgermeister

Kontakt

Gemeindeverwaltung Bannewitz
Fachbereich 2 - Bau und Ordnung
Herr Michalsky
Zimmer 308
Schulstraße 6
01728 Bannewitz
Telefon: 035206-20449

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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