Bebauungsplan Gemeinde Schleife Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Ortsmitte Trebendorf"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 26.09.2025 bis 30.10.2025
Bild vergrößern
Planzeichnung

Bekanntmachung über die Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Ortsmitte Trebendorf“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat am 27.09.2024 die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 „Ortsmitte Trebendorf“ nach § 2 Abs. 1 BauGB für den im Plan vom 27.09.2024 dargestellten Bereich, zur Änderung des am 08.04.2010 unter AZ. 330-1-03-BPL-710 genehmigten Bebauungsplanes, beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 4 „Ortsmitte Trebendorf“ wurde im Jahr 2010 durch den Landkreis Görlitz genehmigt und durch die Gemeinde Trebendorf in Kraft gesetzt.

Der Bebauungsplan sah im Zuge der Umsiedlung der durch den Tagebau Nochten, Abbaugebiet 1 beanspruchten Siedlungsflächen in Trebendorf-Hinterberg und Mühlrose-Damm eine Bereitstellung von Bauflächen zur Umsiedlung vor. Weiterhin sollten Bauflächen zur Entwicklung der Ortsmitte von Trebendorf mit Kindertagesstätte, Sportlerheim, Sporthalle und Sportplatz sowie die Errichtung von Erinnerungswerten geschaffen werden. Dies wurde seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes realisiert.

Durch die Gemeinde Trebendorf wurden in den letzten Jahren Teilflächen des Bebauungsplanes als Wirtschaftshof genutzt. Diese Flächen sollen nun zusätzlich erweitert und als Bauhof der Gemeinde genutzt werden. Demzufolge wurde durch die Bauaufsicht innerhalb einer Voranfrage mitgeteilt, dass dies eine Änderung des Bebauungsplanes bedarf. Die Fläche für den Bauhof beläuft sich auf ca. 1.900 m², bestehend aus einer Zufahrt und zukünftiger Nutzfläche des Bauhofes.

Zudem soll ein neues Baufenster im Bereich des Festplatzes (Flurstücke 41/5 und 42/16 Gemarkung Trebendorf Flur 3) für die Errichtung eines Pavillons realisiert werden.

Weiterhin wurden Anpassungen der Straßen- bzw. Wegeverläufe im Bebauungsplangebiet durch die bereits realisierte Erschließung vorgenommen. Die Lage von Grünflächen bzw. von Pflanzgeboten wurde den Gegebenheiten vor Ort angepasst.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung wurde gegenüber dem genehmigten Bebauungsplan „Ortsmitte Trebendorf“ so angepasst, dass aktuelle Flurstücksgrenzen berücksichtigt sowie die gesamte Zufahrt zum künftigen Bauhof von der Alten Dorfstraße aufgenommen wurden.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu wird der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.09.2025, zu jedermanns Einsicht im Zeitraum

vom 26.09.2025 bis zum 30.10.2025

im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen während folgender Zeiten:

         Dienstag             09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr
         Donnerstag        09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
         Freitag                09.00 - 11.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife aus. Ebenso können die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde Schleife unter https://www.schleife-slepo.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Schleife vorgebracht werden.

Sprejz                                                                                                       Trebendorf, 24.09.2025
Bürgermeister

Kontakt

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang