Flächennutzungsplan Gemeinde Liebschützberg Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Altgemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.12.2023 bis 19.01.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Deckblatt) sowie der Begründung (Teil I) einschließlich des Umweltberichts (Teil II) in den jeweiligen Fassungen vom 01.11.2023 gebilligt.

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird für eine Teilfläche durchgeführt und erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“.

Die Entwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Beschlüsse sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gleichzeitig eingeholt.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 Pkt. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung des Anlasses der Flächennutzungsplanänderung bereits mit der Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ erfolgt ist. Die Erkenntnisse daraus wurden für den Entwurf der 1. Änderung des FNP verwendet.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen ausgelegt:

  • Planzeichnung (Deckblatt)
  • Begründung (Teil I)
  • Umweltbericht (Teil II)

Jeweils in den Fassungen vom 01.11.2023

Stellungnahmen von Behörden, Träger öffentlicher Belange 1. Beteiligungsrunde zum B-Plan:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen zu Auswirkungen auf den Boden, Forderungen zum Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung, Verankerung der Kompensationsmaßnahmen, Grundwasserschutz durch Umwallung, Nachweis der Regenwasserversickerung und der der gesicherten Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme der Landesdirektion => Hinweise auf Ermittlung und Bewertung zu Geruchs- und Geräuschimmissionen
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen => Hinweis auf Lage im archäologischen Relevanzbereich
  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie => Bedenken aus Sicht der Anlagensicherheit/Störfallvorsorge, Hinweise auf standortkonkrete Baugrunduntersuchungen
  • Stellungnahme des Wasserverbandes Untere Döllnitz => dingliche Sicherung der vorh. Trinkwasserleitung
  • Stellungnahme des Sachsen Netze HS. HD GmbH Dresden => Schutzstreifen zur Hochspannungsleitung beachten

Stellungnahmen von Behörden, Träger öffentlicher Belange aus der zweiten Beteiligungsrunde zum B-Plan:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen zu Auswirkungen auf den Boden, Forderungen zum Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung, Verankerung der Kompensationsmaßnahmen, Nachweis der Regenwasserversickerung und der der gesicherten Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme der Landesdirektion => Hinweise auf Ergänzung des Umweltberichtes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie => Hinweise zum Radonschutz

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 14.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024

in der Gemeinde Liebschützberg, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg, OT Borna, Zimmer 7. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist für jedermann während der Dienststunden möglich.

Montag                                   9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Dienstag                                 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch                                 geschlossen

Donnerstag                             9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag                                    9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Während der oben genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes äußern und Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgeben.

Ebenso wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.liebschuetzberg.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

 

gez. Sebastian Sommer

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Kretzschmar

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Karte

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.