Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Altgemeinde Borna, jetzt Gemeinde Liebschützberg, im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ bestehend aus der Planzeichnung (Deckblatt) sowie der Begründung (Teil I) einschließlich des Umweltberichts (Teil II) in den jeweiligen Fassungen vom 01.11.2023 gebilligt.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wird für eine Teilfläche durchgeführt und erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“.
Die Entwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Beschlüsse sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gleichzeitig eingeholt.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 Pkt. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung des Anlasses der Flächennutzungsplanänderung bereits mit der Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ erfolgt ist. Die Erkenntnisse daraus wurden für den Entwurf der 1. Änderung des FNP verwendet.
Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen ausgelegt:
Jeweils in den Fassungen vom 01.11.2023
Stellungnahmen von Behörden, Träger öffentlicher Belange 1. Beteiligungsrunde zum B-Plan:
Stellungnahmen von Behörden, Träger öffentlicher Belange aus der zweiten Beteiligungsrunde zum B-Plan:
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie => Hinweise zum Radonschutz
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 14.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024
in der Gemeinde Liebschützberg, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg, OT Borna, Zimmer 7. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist für jedermann während der Dienststunden möglich.
Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der oben genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes äußern und Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgeben.
Ebenso wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.liebschuetzberg.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
gez. Sebastian Sommer
Bürgermeister
Frau Kretzschmar