Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz
über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Pulsnitz "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat am 11.11.2021 (Beschluss-Nr. PU-B/2021/0340) sowie am 16.06.2022 (Beschluss-Nr. PU-B/2022/0067) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Quartiersentwicklung Wohnbebauung an der Siegesbergstraße in Pulsnitz beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 901/1, 911 und 914 der Gemarkung Pulsnitz OS mit einer Größe von 1,34 ha.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. In mehreren Bauabschnitten sollen mehrgeschossige Gebäude mit insgesamt ca. 100 Wohneinheiten errichtet werden.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 17.01.2023 fand in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023 bereits die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. Auf Grund der im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise ist eine Änderung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.
In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:
Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 25.03.2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 28. April 2025 bis einschließlich 06. Juni 2025
auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz unter www.pulsnitz.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 25.03.2025 in der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ bei der Stadt Pulsnitz abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ abgegeben werden können.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Be-schlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Pulsnitz, den 15.04.2025
Barbara Lüke
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda