Bekanntmachung der Gemeinde Mockrehna
Genehmigung der Satzung der Gemeinde Mockrehna über die 1. vereinfachte Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ der Gemeinde Mockrehna.
Das Landratsamt Nordsachsen hat am 10.04.2025 unter der Registriernummer 190/05/2025 und dem Aktenzeichen 2025-06001 den von der Gemeinde Mockrehna in der Sitzung am 04.03.2025 als Satzung beschlossene 1. vereinfachte Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ der Gemeinde Mockrehna in der Fassung vom 24.02.2025 mitsamt der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 24.02.2025 (Beschluss Nr.: 13/03/2025) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Maßgebend ist die vereinfachte 1. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes „Am Wildschützgraben“ der Gemeinde Mockrehna in der Fassung vom 24.02.2025 und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 24.02.2025.
Der Geltungsbereich befindet sich im östlichen Teil der Ortslage Audenhain in der Gemeinde Mockrehna, südlich der Straße „Heide“, im Bereich nordöstlich des Wildschützer Baches und südöstlich begrenzt durch die Straße „Am Kirchhof“. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,73 Hektar.
Die 1. Änderung des vorzeitigen Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung wird in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Außerdem können die Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Mockrehna unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/mockrehna/startseite und im Landesportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingesehen werden
Mockrehna, den 14.04.2025
Klepel
Bürgermeister
Hinweise:
Dies gilt nicht wenn
oder
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna
Tel.: 034244/574-0