Flächennutzungsplan Große Kreisstadt Aue - Bad Schlema Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Städtebundes „Silberberg“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.05.2025 bis 06.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung zum Entwurf der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Städtebundes „Silberberg“ der Städte Aue-Bad Schlema, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg

Stand: Januar 2025

Die Stadträte der Kommunen des Städtebundes „Silberberg“ haben den Entwurf zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ in der Fassung vom Januar 2025 mit

-    Begründung mit Umweltbericht und Anlagen 1, 2 und 3

-    Planblatt Gemeinsamer FNP im Maßstab 1:20.000

-    Planblatt Stadt Aue-Bad Schlema im Maßstab 1:5.000

-    Planblatt Stadt Lauter-Bernsbach im Maßstab 1:5.000

-    Planblatt Stadt Lößnitz im Maßstab 1:5.000

-    Planblatt Stadt Schneeberg im Maßstab 1:5.000

-    Planblatt Stadt Schwarzenberg im Maßstab 1:5.000

zu den folgenden Sitzungsterminen

-    Aue-Bad Schlema:    Sitzung am 26.02.2025 mit Beschluss Nr. 058/2025-StR

-    Lauter-Bernsbach:    Sitzung am 13.02.2025 mit Beschluss Nr. SR-2025/001

-    Lößnitz:                       Sitzung am 05.02.2025 mit Beschluss Nr. SR/2025/0008

-    Schneeberg:               Sitzung am 26.03.2025 mit Beschluss Nr. R 24-057

-    Schwarzenberg:        Sitzung am 31.03.2025 mit Beschluss Nr. 039/2025

gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 05.05.2025 – 06.06.2025 wird der Entwurf zur 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ in den jeweiligen Kommunen in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung mit Umweltbericht und Anlagen 1, 2 und 3, Planblatt Gemeinsamer FNP und Planblatt der jeweiligen Kommune, sowie den nach Einschätzung der Kommunen wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet eingestellt unter:

-           Aue-Bad Schlema:     www.aue-badschlema.de

                                               unter den Menüpunkten „Wirtschaftsförderung“ →

                                              „Beteiligungsportal“ → „Veröffentlichte Bauleitpläne“

-           Lauter-Bernsbach:     www.lauter-bernsbach.de

                                               > Verwaltung/Rathaus > Informationen > Bürgerbeteiligung

-           Lößnitz:                      https://www.stadt-loessnitz.de/

-           Schneeberg:               www.bergstadt-schneeberg.de

                                               Bergstadtinfo / Aktuelles / Bekanntmachungen

-           Schwarzenberg:         www.schwarzenberg.de

                                               Stadt & Verwaltung / Bürgerbeteiligungsportal

sowie über das Zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Rathäusern der Kommunen zu jedermanns Einsicht an folgenden Stellen und während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

-           Aue-Bad Schlema:

            Rathaus, Goethestraße 5, Stadtplanungsamt, Zimmer 218, 08280 Aue-Bad Schlema

            Montag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch        09:00 - 12:00 Uhr

            Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag           09:00 - 12:30 Uhr

-           Lauter-Bernsbach:

            Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 6 Straße der Einheit 5,

            08315 Lauter – Bernsbach

            Montag          09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Mittwoch        09:00 - 12:00 Uhr

            Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

            Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

-           Lößnitz:     

            Stadtverwaltung Lößnitz, Verwaltungsgebäude II, 1. OG Korridor                               

            Bauamt – Marktplatz 2, in 08294 Lößnitz

            Montag          09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

            Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

            Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

-           Schneeberg:           

            Stadtverwaltung Schneeberg, Verwaltungsgebäude Schulgasse 9, Flur 1. OG,                         

            08289 Schneeberg

            Montag          09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag       09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

            Donnerstag   09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

            Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

-           Schwarzenberg:     

            Rathaus der Stadt Schwarzenberg, Bürgerservice Erdgeschoss, Straße der Einheit 20,  

            08340 Schwarzenberg

            Montag          09:00 - 12:00 Uhr

            Dienstag       09:00 - 18:00 Uhr

            Donnerstag   09:00 - 16:00 Uhr

            Freitag           09:00 - 12:00 Uhr

Die Unterlagen liegen gleichzeitig, dabei jeweils inhaltlich zugeschnitten auf die jeweilige Kommune, in allen Kommunen des Städtebundes Silberberg aus.

Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden / Geologie (und Fläche)

-    Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2021 [Hinweis Überarbeitung der Bedarfsermittlung, Hinweis zum Freiflächenschutz, Altlasten mit besonderen geogenen Kontaminationen kennzeichnen, Hinweise zu Deponien 1-6 im Städtebund Silberberg, Verweis auf zuständige Behörden bei Altlastenverdachtsflächen, Hinweis auf großflächige anthropogen erhöhte Hintergrundgehalte]

-    Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 25.02.2021 [Bedenken gegen die Bauflächenentwicklung, Hinweise zu verfügbaren Flächen, Widerspruch mit Raumordnungszielen, innerhalb eines festgesetzten Radon-Vorsorgegebietes]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Abfallrecht / Altlasten / Boden-schutz: keine Einwände; Hinweis zur Beachtung von Aktualisierungen der Auflistung von Altlastenverdachtsflächen im weiteren Verfahren, Hinweis zur Gesetzesänderung vom Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz zum Sächsischen Kreislaufwirtsschafts- und Bodenschutzgesetz]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Straßenverkehr: keine Einwände]

-    Stellungnahme Wismut GmbH vom 15.02.2021 [Hinweis auf tagesnahe Grubenbaue und flutungsbedingte Bodenbewegungen, Hinweis Profilierungen Untergrund machen Grünflächennutzung maximal möglich, Lage Schacht 275 der SDAG Wismut, Widerspruch Nutzungsänderung mit Ziel der Innenentwicklung]

-    Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 05.02.2021 [Hinweise zur Bergbau-berechtigungen, Baubeschränkungsgebieten und Altbergbau, Hohlraumgebiete]

-    Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 10.02.2021 [keine grundsätzlichen Bedenken; 6 Ereignisse und 19 Geotope in Gesamtgebiet Städtebund Silberberg, Hinweis Neuregelung Geologiedatengesetz]

-    Stellungnahme BUND vom 08.02.2021 [Hinweis Wiederbelebung von Nutzungen von Flächen im Außenbereich nicht immer angemessen]

Schutzgut Klima und Luft

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Immissionsschutz: Hinweis zum Erhalt bestmöglicher Luftqualität als Belang zu berücksichtigen]

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-    Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2021 [Hinweis zu Überlagerungen mit Regionalem Grünzug]

-    Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 25.02.2021 [Überschneidung mit Biotop]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Forst: Hinweis zum gesetzlichen Mindestabstand nach SächsWaldG, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stehen zum Teil nicht vollumfänglich zur Verfügung]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Naturschutz: Prüfung, ob andere nicht geschützte Flächen für Wohnbaufläche möglich]

-    Stellungnahme BUND vom 08.02.2021 [keine Zustimmung Ausweisung Wohngebieten auf Kleingartenanlagen als wertvollen Naturraum, Ablehnung Erweiterung von Wohngebieten im Naturpark und geschützten Biotopen, Bedenken bei systematischer Vernachlässigung des Schutzstatus]

-    Stellungnahme Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“ vom 04.02.2021 [Hinweis Lage teilweise innerhalb Schutzzone II oder Entwicklungszone, Beschreibung der Verbots-handlungen]

-    Stellungnahme Staatsbetrieb Sachsenforst vom 21.01.2021 [Durch das Verfahren sind keine forstlichen Belange betroffen, welche der Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Forstbehörde zu vertreten hat.]

Schutzgut Wasser

-    Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2021 [Überschneidungen mit Überschwemmungsgebieten]

-    Stellungnahme Landestalsperrenverwaltung vom 11.02.2021 [allg. Hinweise über Arbeitsstände Hochwasserrisikomanagement]

-    Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 25.02.2021 [Verweis auf wasser-wirtschaftliche Zielstellungen u. Planungen, Hinweis zur Prüfung auf Überschwemmungsgebiete]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Siedlungswasserwirt-schaft: Hinweis zukünftiger Neufestsetzung Schutzgebiet Gleesberg als Heilquellenschutzgebiet]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Wasserbau: keine Einwände]

Schutzgut Mensch

-    Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2021 [Hinweis zur Beachtung von Betrieben und Anlagen, die der 12. BImSchV unterliegen, Lokalisation Betriebe und Großställe 4. BImSchV]

-    Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 25.02.2021 [Hinweis Anpassung Lärmaktionsplanung]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Brandschutz: Hinweis Notwendigkeit Mitwirkung untere Brandschutzbehörde]

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

-    Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 23.02.2021 [Hinweis zur Überprüfung Bauausweisungen hinsichtlich ländlichen Ortbildern, Überschneidung Schutzzone Naturpark Erzgebirge-Vogtland, Beachtung Denkmalschutz in BS 16, Hinweis Welterbestandorte in Aue-Bad Schlema i. V. m. Prüfung Denkmalbelange]

-    Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 25.02.2021 [Ergänzung geschützte Landschaftsbestandteile]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Denkmalschutz: Hinweis Übernahme Kern- und Pufferzonen des UNESCO-Welterbes in Kartierung]

-    Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 19.02.2021 [Referat Landwirtschaft: Verweis keine Umwandlung landwirtschaftlicher Nutzflächen gegenüber gültiger FNP-Fassung, Verweis auf Regionalplan Südwestsachsen und Regionalplanentwurf Region Chemnitz]

-    Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen vom 03.02.2021 [keine grundsätzlichen Einwände, Überlappungen mit Pufferzonen UNESCO-Welterbe]

-    Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 05.01.2021 [Verweis auf Übersichtsplan mit archäologischen Relevanzgebieten]

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf der 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an staedtebund@aue.de  übermittelt werden.

Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten und Stellen / Auslegungsstellen der jeweiligen Kommune zur Niederschrift oder zentral im Büro des Städtebundes Silberberg (Geschäftsstelle / Büro, Goethestraße 5, 08280 Aue-Bad Schlema).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans des Städtebundes „Silberberg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die jeweiligen oben genannten Kommunen deren Inhalte nicht kannten und nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von den jeweiligen oben genannten Kommunen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Aue-Bad Schlema, den 16.04.2025                                         

gez.                                                                                                   Siegel

Kohl

Oberbürgermeister

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Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung

Herr Scheinfuß, SGL Stadtplanung

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