Aufgrund mehrerer vorliegender Änderungsanträge im Geltungsbereich o. g. Bebauungspläne, beabsichtigt die Stadt Bischofswerda Änderungsverfahren der Bebauungspläne zu initiieren. Dabei sollen derzeit nicht bebaubare Grundstücksflächen in bebaubare Grundstücksflächen umgewandelt werden.
Den im Geltungsbereich gelegenen Grundstückseigentümern soll die Gelegenheit geben werden, für eigene geplante Bauvorhaben, die innerhalb der nächsten Jahre gewünscht sind (z. B. Wohngebäude, Garagen, Geräteschuppen), ebenfalls Änderungsanträge zu stellen. Diese können dann ggf. in dem geplanten Verfahren gleich mitberücksichtigt werden.
Die oben genannten aktuellen Bebauungspläne können im Beteiligungsportal unter www.bischofswerda.de eingesehen werden.
Die Antragstellung ist schriftlich oder per E-Mail bis zum 12. Mai 2025 möglich.
Für eventuelle Rückfragen steht in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Team Stadt- und Verkehrsplanung, Herr Pietsch, Rudolf-Breitscheid-Straße 7 in 01877 Bischofwerda, Tel. 03594-786103 oder E-Mail: stadtplanung@bischofswerda.de, zur Verfügung.
Herr Sebastian Pietsch Telefon: 03594-786103 E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de