Der Stadtrat der Stadt Groitzsch hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Groitzsch samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2023 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung.
Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind für die Änderungsbereiche der 3. Änderung des FNP Groitzsch verfügbar:
Schutzgebiete / Artenschutz
Denkmalschutz
Immissionsschutz
Vorranggebiet Landwirtschaft
Boden
Wasser
Natur und Landschaft
Erneuerbare Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Auswirkungen aufgrund der Störanfälligkeit für Unfälle und Katastrophen
Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Groitzsch samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.09.2023 sind digital im Internet auf der Webseite der Stadt Groitzsch unter:
https://www.groitzsch.de/bauen-wohnen/bauleitplanung
sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen
einsehbar. Die Planunterlagen können dort im Downloadbereich im PDF-Format heruntergeladen
werden.
Zusätzlich zur digitalen Veröffentlichung der Daten liegen die Beteiligungsunterlagen in der Zeit vom 02.01.2024 bis 01.02.2024 [JF1] [SD2] [SD3] in der Stadtverwaltung Groitzsch, Bauamt, Zimmer 210, Markt 1, 04539 Groitzsch während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag
geschlossen
Dienstag
09.00 Uhr – 12.00Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
07.30 Uhr – 11.30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Groitzsch, den 21.11.2023
Maik Kunze
Bürgermeister
Herr Schmidt