Bebauungsplan Gemeinde Klingenberg Öffentliche Auslegung

B-Plan Wohngebiet Kirchweg in Höckendorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.01.2026 bis 20.02.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 mit Beschluss Nr. 94/2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025. bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C-1), dem Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt. In diesem Zusammenhang wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um Teile der kommunalen Flurstücke 721/l und 725/2 Gemarkung Höckendorf sowie um das Flst. 767/1 Gemarkung Höckendorf (Stübemühle) erweitert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr zwei Teilflächen, welche als Geltungsbereich 1 und Geltungsbereich 2 bezeichnet werden. Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans umfasst den nordöstlichen Teil des Flurstücks 725/4, einen Teil des Straßenflurstücks 942 (Kirchweg) sowie Teile der kommunalen Flurstücke 721/l und 725/2 Gemarkung Höckendorf. Der Geltungsbereich 2 des Bebauungsplans umfasst das Flurstücks 767/1 Gemarkung Höckendorf. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klingenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026

auf der Internetseite der der Gemeinde Klingenberg www.gemeinde-klingenberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg, während folgender Zeiten:

Montag                        9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                      9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag                  9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                         9:00 - 12:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an post@gemeinde-klingenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg wie z.B. schriftlich an die o.g. Adresse oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zum Bebauungsplan „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025 liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025.
  • Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter: Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen untereinander durch Flächeninanspruchnahme, visuelle Wirkungen, Zerschneidung funktionaler Zusammenhänge, Emissionen und sonstige Störungen.
  • umweltrelevante Aussagen zum gegenwärtigen Zustand und dessen Bewertung, Angaben zu geprüften Alternativen sowie Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter und Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen
  • Ingenieurbüro Kreher, 12.09.2024: Baugrunduntersuchung
  • Aussagen zur Baugrundsituation und zur Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG, 15.10.2025: FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet Nr. 037E „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“ (DE 4947-301) und SPA-Vorprüfung zum Europäischen Vogelschutzgebiet Nr. 64 „Weißeritztäler“ (DE 5047-451) zum Rückbau ehemalige Stübemühle
  • Informationen zum jeweiligen Schutzgebiet und die für seine Erhaltung maßgeblichen Bestandteile
  • Ermittlung der relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens
  • Prognose möglicher Beeinträchtigungen der jeweiligen Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben
  • Aktuelle bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
  • Anforderungen und Hinweise zum Denkmalschutz /Archäologie
  • Naturschutzfachliche Hinweise zu Gehölzpflanzungen, Hinweis auf notwendige Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Hinweise zum Immissionsschutz in Bezug auf Luftwärmepumpen
  • Forderungen zum Gewässerschutz / Umgang mit Regenwasser
  • Hinweise zum Umgang mit dem Thema Bodenschutz i.R. der Umweltprüfung
  • Hinweise auf Anforderungen zum Radonschutz
  • Hinweise zum Baugrund / zur Geologie
  • Hinweise auf Altbergbau/Hohlraumgebiete

Torsten Schreckenbach                                                            Klingenberg, 15.12.2025

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