Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 mit Beschluss Nr. 94/2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025. bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C-1), dem Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Offenlage bestimmt. In diesem Zusammenhang wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf gegenüber dem Aufstellungsbeschluss um Teile der kommunalen Flurstücke 721/l und 725/2 Gemarkung Höckendorf sowie um das Flst. 767/1 Gemarkung Höckendorf (Stübemühle) erweitert.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst nunmehr zwei Teilflächen, welche als Geltungsbereich 1 und Geltungsbereich 2 bezeichnet werden. Der Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans umfasst den nordöstlichen Teil des Flurstücks 725/4, einen Teil des Straßenflurstücks 942 (Kirchweg) sowie Teile der kommunalen Flurstücke 721/l und 725/2 Gemarkung Höckendorf. Der Geltungsbereich 2 des Bebauungsplans umfasst das Flurstücks 767/1 Gemarkung Höckendorf. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klingenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 19. Januar 2026 bis einschließlich 20. Februar 2026
auf der Internetseite der der Gemeinde Klingenberg www.gemeinde-klingenberg.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg, während folgender Zeiten:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an post@gemeinde-klingenberg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg wie z.B. schriftlich an die o.g. Adresse oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zum Bebauungsplan „Wohngebiet Kirchweg“ OT Höckendorf in der Fassung vom 15.10.2025 liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Torsten Schreckenbach Klingenberg, 15.12.2025
Bürgermeister
Herr Lippert