Bebauungsplan Stadt Kitzscher Öffentliche Auslegung

Änderung und Teilaufhebung B-Plan "Westrand Thierbach 1. BA"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2021 bis 12.08.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Kitzscher hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 unter Beschluss-Nr. 037/21 SR die Billigung und öffentliche Auslegung der Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Thierbach Westrand 1. BA“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Auf dem Gebiet des seit 2000 rechtskräftigen B-Plans (ca. 3 ha) liegt bis heute nur für einen Teilbereich ein Interesse an einer baulichen Entwicklung vor. Für diesen Teilbereich (ca. 2 ha) wird eine städtebauliche Neuordnung durchgeführt, um den Erschließungsaufwand zu minimieren und eine ortstypische Baustruktur zu erhalten.

Da die Stadt Kitzscher parallel die bauliche Entwicklung im Stadtteil Kitzscher konzentriert, wird die bauliche Nutzbarkeit auf einer Fläche von ca. 1 ha zurückgenommen (Rückführung in landwirtschaftliche Nutzfläche).

Damit ist eine auf den Bedarf des Ortes Thierbach ausgerichtete Siedlungsentwicklung möglich.

Verfahren

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) durchgeführt. Auf die Erstellung eines Umweltberichts wird verzichtet. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 (Öffentlichkeit) und § 4 Absatz 1 (Behörden) wird abgesehen.

Umweltinformationen

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Projektbezogene Umweltdaten wurden aufgrund des Verzichts auf einen Umweltberichts nicht erhoben.

Umweltbezogene Informationen liegen in Form öffentlich zugänglicher Daten, z.B. Datenportal iDA Sachsen, das Raumplanungsinformationssystem RAPIS oder das Datenportal der Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, vor.

Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Für die Bürgerbeteiligung liegt nach telefonischer Terminvereinbarung der Entwurf des Bebauungsplans Änderung und Teilaufhebung „Thierbach Westrand 1. BA“ mit Begründung, Planzeichnung in der Zeit vom 12.07.2021 bis 12.08.2021 im Vorraum des Bauamtes (Kämmerei und Bauamt) der Stadt Kitzscher, Ernst-Schneller-Straße 1, während der Kontaktzeiten öffentlich aus:

Montag           8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Dienstag         8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch        8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Donnerstag     8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag            8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Pandemiebedingt ist telefonisch ein Termin zu vereinbaren.

Gleichzeitig ist der Entwurf des Bebauungsplanes auf unserer Website abrufbar:

                        https://www.kitzscher.de/buergerservice/bauleitplaene.html

und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter:

https://www.bauleitplanung.sachsen.de

Stellungnahmen zu den Änderungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig werden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

Schramm

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Molonok, SV Kitzscher

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