Gemeinde Liebschützberg
Landkreis Nordsachsen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches;
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Käferberg“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat am 16.03.2021 beschlossen, für die Grundstücke der Flur-Nrn. 112/a, 112/b, 123/b, 158/a, 412/1, 430/2, 430/4, 430/6, 430/7, 430/10, 430/11, 430/13 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 76, 89, 93, 98, 98a, 100, 111, 112, 117, 118, 122, 123/a, 142, 144, 145, 146, 148, 149, 150, 151, 153, 154, 156, 157, 159, 160, 181, 185, 186/1, 189, 404, 411/2, 431, 432, 433, jeweils Gemarkung Schönnewitz und für die Grundstücke Flur-Nrn. 174/1, 174/2, 174/a, 175/a, 395/2, 395/3, 396, 396/a sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 175/1, 176/a, 179, 180, 181, 182, 183, 187, 192, 194, 197, 198, 390, 395/21, jeweils Gemarkung Zaußwitz den Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie Käferberg“ aufzustellen (Beschluss Nr. 18/084/2021).
Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Leipzig-Westsachsen wird im Gemeindegebiet Liebschützberg, auf Flurstücken der Gemarkungen Schönnewitz und Zaußwitz, ein Vorrang- und Eignungsgebiet zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Käferberg“ soll die zukünftig mögliche Nutzung des vorgenannten Gebietes als Windpark durch die Gemeinde gesteuert werden. Insbesondere sollen die räumliche Anordnung, die Anzahl, die Höhenausprägung und die Erschließung der Windkraftanlagen im Hinblick auf die kommunalen Belange und die Verträglichkeit mit Umwelt, Natur und Landschaftsbild definiert werden. Im Bebauungsplan ist es beabsichtigt, die für die Windkraftnutzung zulässigen Flächen als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO auszuweisen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windenergie Käferberg“ ist dem beiliegenden Übersichtsplan (Auszug Liegenschaftskataster) zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Liebschützberg, 16.03.2021
Schmidt
Bürgermeister
Heike Kretzschmar
E-Mail: liegenschaften.liebschuetzberg@kin-sachsen.de