Der Gemeinderat der Gemeinde Thiendorf hat in seiner Sitzung am 20.01.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lagerfläche Krückeberg, Ulrich Raack Straßenbau BSR Bauservice“ i.d.F. vom 24.09.2020, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes stehen die Themen Grundwasserschutz, Immissionsschutz und Artenschutz sowie die Eingriffs- Ausgleichs-Bilanzierung.
Die Auslegung der Planunterlagen einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit vom 22.02.2021 bis einschließlich 22.03.2021 gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal der Gemeinde Thiendorf und über das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das Internet eingestellt. Stellungnahmen können online abgegeben werden.
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
www.thiendorf.de/gemeindeverwaltung/satzungen/bauleitplanungen
Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Thiendorf, Kamenzer Straße 25, in 01561 Thiendorf während der nachfolgend genannten Dienstzeiten möglich:
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Auf Grund der Einschränkung durch die Corona-Pandemie wird um vorherige Anmeldung zur Einsichtnahme gebeten.
Wir bitten um Beachtung der im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Entwurf können schriftlich, elektronisch per E-Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Rathaus mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Dirk Mocker
Bürgermeister