Flächennutzungsplan Stadt Rodewisch Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes "Göltzschtal"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.04.2019 bis 03.05.2019
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Planzeichnung

Der Stadtrat Rodewisch hat am 21.02.2019 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Stand 01/2019, mit dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht, Stand 01/2019, gebilligt. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.Die Vorentwurfsunterlagen bestehen aus den Planzeichnungen der am gemeinsamen Flächennutzungsplan beteiligten Kommunen Auerbach/Vogtl., Ellefeld, Rodewisch und der Verwaltungsgemeinschaft Falkenstein (für das Gebiet Falkenstein/Vogtl., Grünbach und Neustadt/Vogtl.) sowie der Begründung mit Umweltbericht.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB sowie der planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits am 24.01.2019 mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossen.

Der Vorentwurf der 2. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Mittelzentralen Städteverbundes „Göltzschtal“, Stand 01/2019 mit dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht, Planblatt Rodewisch Stand 01/2019 liegen im Bauamt, Zimmer 107, der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in 08228 Rodewisch in der Zeit vom:

1.4.2019 bis 3.5.2019

während der nachfolgend genannten Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus:

Montag                       08.00  - 16.00 Uhr

Dienstag                     08.00  - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch                     08.00  - 12.00 Uhr

Donnerstag                 08.00  - 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag                         08.00  - 12.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift  bei der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32 in 08228 Rodewisch im Bauamt, Zimmer 107  vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zeitgleich werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB, die Nachbarkommunen nach § 2 Abs.2 BauGB beteiligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf der offiziellen Internetseite der Stadt Rodewisch unter https://www.rodewisch.de/seite/231789/orts%C3%BCbliche-bekanntgaben.html sowie im Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Rodewisch

Wernesgrüner Str. 32

08228 Rodewisch

Bauamt

Frau Frost

Tel: 03744/368162

E Mail: frost@rodewisch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsflächen Text
  • Änderungsflächen Karte
  • Planteil Rodewisch
  • Begründung

Informationen

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