Bebauungsplan Gemeinde Niederau Öffentliche Auslegung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Scheringstraße 12 Niederau‘ gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.07.2026 bis 28.08.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Niederau
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Scheringstraße 12 Niederau‘ gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederau hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Scheringstraße 12 Niederau‘ beschlossen. In der Gemeinderatsitzung am 16.06.2026 wurde der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Scheringstraße 12 Niederau‘ mit der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 28.05.2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung sollen durch die angrenzende Nutzung geprägte Flächen südlich und östlich der Scheringstraße, die derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet sind, in den angrenzenden Innenbereich entlang der Scheringstraße einbezogen werden. Zusätzlich soll über eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB der Innenbereich der angrenzenden Grundstücke klargestellt werden.
Nach dem Inkrafttreten der Satzung sind nach Maßgabe den Festsetzungen der Satzung und des § 34 BauGB Bauvorhaben zulässig, die sich nach den dort beschriebenen Voraussetzungen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und deren Erschließung gesichert ist.
Die Abgrenzung ist in dem unten stehenden Lageplan dargestellt. 
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung kann gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus dem Plan mit Satzungstext und der Begründung, sowie die zugehörigen Fachbeiträge ‚Grünordnung und Artenschutz‘ sowie Geotechnische Stellungnahme werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026

im Internet unter https://niederau.info/category/bekanntmachungen/ sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Niederau, Rathenaustr. 4, 01689 Niederau, Zimmer 09, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 
Die Einsichtnahme ist während folgender Zeiten möglich: 
Montag:     08:30 bis 11:30 Uhr 
Dienstag:     09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 
Donnerstag:     08:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 
Freitag:     08:30 bis 11:30 Uhr

Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit der Erörterung der Planung. Anregungen und Hinweise können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Niederau vorgetragen werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift der/s Verfasserin/s enthalten.
Ihre Stellungnahme senden Sie soweit möglich bitte elektronisch an: post@gemeinde-niederau.de

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Niederau, 17.06.2026


gez. Thomas Claus
Bürgermeister
 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Niederau

Stephan Alban

Rathenaustraße 4

01689 Niederau

Tel.: 035243 / 336 15

Mail: bauamt@gemeinde-niederau.de

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