Bebauungsplan Stadt Zwickau Erneute Beteiligung

Zweite Auslegung Bebauungsplan Nr. 113 Zwickau-Marienthal südlich Hoferstr. Wohn- und Mischgebiet

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2020 bis 30.03.2020
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des geänderten/ergänzten Entwurfes eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage von § 4a Abs. 3 BauGB bei Anwendung des 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung, beschleunigtes Verfahren) ohne Umweltprüfung; erneute Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 06.02.2020 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 113 für das Gebiet Zwickau-Marienthal, südlich Hoferstraße, Wohn- und Mischgebiet, der Entwurf der dazugehörigen Begründung sowie die schalltechnische Begutachtung zum Mischgebiet, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, Bodengutachten, wasserrechtliche Genehmigung und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag "worst-case-Studie" liegen in der Zeit vom

                                                          27.02.2020 bis 30.03.2020

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

 Montag, Mittwoch, Donnerstag            8.00 Uhr – 16.00 Uhr
 Dienstag                                               8.00 Uhr – 18.00 Uhr
 Freitag                                                  8.00 Uhr – 12.00 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.
Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter Bürger&Politik/Stadtplanungs-amt/Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB) und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://bürgerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2, § 13 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Änderungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese zweite Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann nur zu den geänderten/ergänzten Teilen Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 27.02.2020 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB für dieses Planverfahren entbehrlich.


Zwickau, 11.02.2020                                                 Dr. Pia Findeiß
                                                                                  Oberbürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Zwickau

Stadtplanungsamt

Tel: 0375 83 6126

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Gutachten
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
  • Gutachten
  • Wasserrechtliche Genehmigung
  • Auflistung der Änderungen nach der 1. Auslegung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Informationen

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