Bebauungsplan Stadt Zwickau Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 132 für das Gebiet südöstlich Schwanenteichpark

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 08.12.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 132 für das Gebiet südöstlich Schwanenteichpark, zwischen DB Linie Aue Schwarzenberg, Breithauptstraße, Oskar-Arnold-Straße, Schedewitzer Brücke, Schedewitzer Straße, Steuerung Einzelhandel

Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 nachfolgenden Beschluss (BV/159/2025) gefasst:

  1. Der Stadtrat der Stadt Zwickau beschließt die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 132 für das Gebiet südöstlich Schwanenteichpark, zwischen DB Linie Aue Schwarzenberg, Breithauptstraße, Oskar-Arnold-Straße, Schedewitzer Brücke, Schedewitzer Straße, Steuerung Einzelhandel gemäß Anlage 1 im Regelverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB).

Grenzen Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt im Norden durch den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 129 Innenstadttangente und die Breithauptstraße, im westlichen Bereich durch die Bahnanlagen und im östlichen Bereich durch die Grünflächen westlich der Mulde.

Flurstücke im Geltungsbereich und Größe der Fläche

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 183 Flurstücke der Gemarkung Schedewitz und Zwickau. Die Auflistung der Flurstücke ist der Anlage 2 zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 49 ha.

  1. Städtebauliches Planungsziel ist die Steuerung des Einzelhandels auf einer Teilfläche der Gesamtstadt gemäß erster Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Zwickau 2035, vom Stadtrat am 26.10.2023 beschlossen (BV/160/2023). Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar. Es soll ein einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden, der die Art der Nutzung mittels Festsetzung von zulässigen Sortimenten mit Verkaufsflächen pro Sortiment regelt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Dies erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und öffentlicher Auslegung. Zeitpunkt, Dauer und Ort werden zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

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