Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan Nr. 132 für das Gebiet südöstlich Schwanenteichpark, zwischen DB Linie Aue Schwarzenberg, Breithauptstraße, Oskar-Arnold-Straße, Schedewitzer Brücke, Schedewitzer Straße, Steuerung Einzelhandel
Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner Sitzung am 27.11.2025 nachfolgenden Beschluss (BV/159/2025) gefasst:
Grenzen Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt im Norden durch den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 129 Innenstadttangente und die Breithauptstraße, im westlichen Bereich durch die Bahnanlagen und im östlichen Bereich durch die Grünflächen westlich der Mulde.
Flurstücke im Geltungsbereich und Größe der Fläche
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 183 Flurstücke der Gemarkung Schedewitz und Zwickau. Die Auflistung der Flurstücke ist der Anlage 2 zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 49 ha.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Dies erfolgt durch Veröffentlichung im Internet und öffentlicher Auslegung. Zeitpunkt, Dauer und Ort werden zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Romy Kain