Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Bogumils Park"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.03.2025 bis 11.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Bogumils Park"

Einleitung des Änderungsverfahrens und öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 13.02.2025 die Einleitung des Änderungsverfahrens bezüglich des o.g. Bebauungsplanes und gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der wesentlichen TÖB beschlossen. Der Grundstückseigentümer hat die Einleitung des Änderungsverfahrens beantragt, hierzu wurde der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Beim Änderungsverfahren kommt das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB zur Anwendung.

Gleichzeitig wurde den Entwurf des geänderten Bebauungsplan Nr. 61 "Bogumils Park" einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.        

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Änderung macht sich notwendig, um die Realisierung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern.

Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurde festgestellt, dass eine Festsetzung zur Überschreitung der Grundflächenzahl durch die Garagen, Stellplätze und Zuwegungen ergänzt werden muss, damit die vom Stadtrat beschlossene Stellplatzanzahl realisiert werden kann.

Gleichzeitig werden noch zwei Festsetzungen ergänzt:

Geringfügige Änderung der zulässigen Gebäudehöhe für ein Treppenhausaufbau

Überschreitung der Baugrenzen durch die Balkone im Innenhofbereich.

Dies bedarf jedoch einer einfachen Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in diesem Bereich.

Der vorliegende Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB, abgesehen.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Bogumils Park“ wird

vom 12.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025

im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Zusätzlich werden die Unterlagen in dieser Zeit auch im

Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

vor Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–18.00 Uhr,

Fr. 9.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten (zum Beispiel: Namen, Adresse, E-Mail) zustimmen. Diese Daten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die Dokumentation und Information ihnen gegenüber genutzt.

Kontakt

Rosica Komitova

034298 70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

Informationen

Übersicht
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