Bebauungsplan Stadt Taucha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz am Hasengraben"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.01.2025 bis 14.02.2025
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 71 "Merkwitz am Hasengraben"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Taucha hat am 09.11.2023 den Aufstellungsbeschluss (2023/120) für den o. g. Bebauungsplan gefasst.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Planverfahren.

Das Vorhabengebiet befindet sich nordwestlich von Taucha im südlichen Bereich des Ortsteils Merkwitz. Es wird von der Seegeritzer Straße im Osten und der Straße Am Park im Nordwesten sowie westlich durch Grünflächen und südlich durch den Hasengraben und landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171/28, 171/29, 171/30, 171/31, 171/32, 171/33, 171/34, 171/35, 171/36, 171/37, 171/38, 171/39, 171/40 171/41, 171/42, 171/43, 171/44, 171/45, 171/46, 171/47, 171/48, 171/49, 171/50, 171/51, und 171/52 der Gemarkung Merkwitz auf einer Fläche von ca. 0,85 ha. 

Anlass der Planung

Planungsanlass bildet die Absicht des Eigentümers in enger Abstimmung mit der Stadt Taucha das Areal zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Um hierbei nachhaltig eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes zu erreichen, wurde vor Einleitung des Planverfahrens ein städtebauliches Konzept erarbeitet.

Ziel und Zweck der Planung

Durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes sollen, unter Beachtung des vorhandenen Baumbestandes sowie der geplanten technischen und verkehrlichen Erschließungsanlagen im Plangebiet selbst als auch im Umfeld, insbesondere die folgenden Planungsziele erreicht werden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
  • Sicherung der städtebaulichen Ordnung
  • Sicherung der geordneten Erschließung
  • Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes
  • Schaffung von Rechtssicherheit

Mit dem Planverfahren soll für die Projektentwickler hinsichtlich der zukünftigen Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten Rechtssicherheit für die geplante perspektivische Umsetzung der einzelnen Vorhaben geschaffen werden.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 „Merkwitz am Hasengraben“ werden

vom 15.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

vor Zimmer 301 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–18.00 Uhr,

Fr. 9.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Rosica Komitova

034298 70 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

Übersicht
  • Bestandsplan
  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Baugrundgutachten

Informationen

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