Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 8a/C "Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße", Änderungsbereich "Judohalle"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.12.2023 bis 09.02.2024
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 09.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8a/C „Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße“ einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das zu beplanende Baugebiet liegt zwischen Max-Klinger- und Adolph-Menzel-Straße und erstreckt sich von der Klebendorfer Straße zu einer bereits bestehenden Reihenhausbebauung.

Geplant ist der Neubau einer Sporthalle (Judohalle), mit Vorplatzsituation durch Abrücken von der Adolph-Menzel-Straße und westlich der Mehrzweckhalle ein Wohn- und Geschäftshaus. Südlich davon flankieren drei Riegel als Mehrfamilienwohnhäuser mit Flachdächern die Bebauung, orientierend an der bestehenden Geschossigkeit sowie der Grundfläche des rückwärtigen Bestands.

Eine Wegeverbindung durch das Plangebiet verbindet die Adolph-Menzel- und Max-Klinger-Straße. Sie dient auch der Erschließung der drei Mehrfamilienhäuser. Die Einfahrt der geplanten Tiefgarage im nördlichen Bereich des Plangebiets erfolgt von der Adolph-Menzel-Straße.

Entlang der Adolph-Menzel- und Max-Klinger-Straße entstehen weitere Stellplätze, die als Besucherstellplätze und Kurzzeitparken genutzt werden können. Der weitere, ruhende Verkehr wird

in der Tiefgarage angeordnet.

Das Gebiet soll einem durchgrünten, klimaangepassten Charakter entsprechen. Erreicht werden soll dies durch eine Heckenpflanzung im südlichen Bereich und Bepflanzungen mit heimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern. Die Alleebäume der Klebendorfer Straße sollen erhalten bleiben. Zudem wird eine extensive Dachbegrünung sowie eine Tiefgaragenbegrünung vorgesehen. Alle nicht bebauten Teile der Tiefgarage sollen begrünt werden.

Technische Anlagen sollen innerhalb des obersten Geschosses integriert werden. Das verhindert Störungen der Nachbarschaften durch Belüftungsanlagen und Klimageräte.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8a/C „Allgemeines Wohngebiet an der Klebendorfer/Sommerfelder Straße“ sowie die Begründung samt Anlagen werden

vom 13.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

im Zimmer 303 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–18.00 Uhr,

Fr. 9.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontakt

Rosica Komitova

SG Bauleitplanung

043298/70 113

rosica.komitova@taucha.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

 

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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