Bebauungsplan Stadt Taucha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.03.2023 bis 15.04.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 einen aktuellen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese" gefasst.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB werden der städtebauliche Entwurf und der Entwurf des Bebauungsplanes des Vorhabens mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Planverfahren.

 Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

− im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 679/12; 679/14; 679/15; 737/24; 737/12, 737/25; 737/26,

− im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 534; 532/3; 532/4; 532/6; 738/1; 738/2; 738/3; 738/9; 737/27; 874/1; 737/r,

− im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 533/1; 872/1; 872/2; 873/2; 873/4,

− im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 880/2; 881/1; 883/2. A.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat damit eine Fläche von ca. 4,2 ha und umfasst das zur Gemarkung Taucha gehörenden Flurstück 679/7; 679/10; 679/6; 679/11; 678/20; 679/21; 679/23; 679/22; 879, 876/2; 876/1; 737/82; 875; 737/x; 737/82; 737/2; 737/9; 872/a; 883/1; 884; 737/13; 737/14; 883/2; 737/v; 737/10; 737/9; 533/11 vollständig, das Flurstück 679/7 unvollständig. Der räumliche Geltungsbereich umfasst damit alle Flächen, die zum Erreichen der Planungsziele erforderlich sind.

Anlass der Planung

In Taucha ist ein stetiges Anwachsen der Einwohnerzahlen (EW) zu verzeichnen. Bis weit nach 2023 wird eine konstante Entwicklung prognostiziert, wodurch sich ein weiterer Bedarf nicht nur an Wohnbauflächen, sondern auch an Bildungseinrichtungen ergibt. Infolge des hohen Handlungsdruckes in Bezug auf die Erweiterung des Angebotes von Schul- und Sporteinrichtungen innerhalb des Stadtgebietes von Taucha soll diesem Bedarf unter Nutzung vorhandener und guter Infrastruktureinrichtungen an der Friedrich-Ebert-Straße mit vorliegendem Bebauungsplan Rechnung getragen und hierfür Planungsrecht geschaffen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt Planungsrecht für eine neue, zwei- bis

dreizügige Grundschule zu schaffen.

Die im Gebiet der Friedrich-Ebert-Wiese zwischen Bahn, Portitzer Straße, Graßdorfer Straße und Matthias-Erzberger-Straße vorhandene Bebauung aus den 1930er und 1960er Jahren wurde größtenteils saniert und geringfügig ergänzt. Die im Inneren des Gebietes liegenden Flächen sind nahezu unbebaut.

Daneben soll die entlang der Friedrich-Ebert–Straße verlaufende Freifläche aktiviert und einer

Bebauung zugeführt und so die bereits an der Thomas-Mann- und Friedrich-Ebert-Straße vorhandene

Wohnbebauung städtebaulich arrondiert werden.

Entsprechend der Intention des § 1 Abs. 5 BauGB wird durch die Aufstellung des Bebauungsplanes

Nr. 58a "Schulcampus Ebertwiese“ gewährleistet, dass für das Plangebiet eine nachhaltige städtebaulich geordnete Entwicklung gesichert ist. Darüber hinaus soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodenordnung gewährleistet werden, die dazu beiträgt, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontaktperson

Rosica Komitova

Sachbearbeiterin Bauleitplanung

034298- 70113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

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