Bebauungsplan Stadt Taucha Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.03.2023 bis 15.04.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 2*/A "Waldenau"

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Taucha hat am 10.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan gefasst.

Im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB werden der städtebauliche Entwurf und der Entwurf des Bebauungsplanes des Vorhabens mit der Begründung öffentlich ausgelegt.

Es handelt sich um ein zweistufiges Planverfahren.

Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im westlichen Teil des Stadtgebietes von Taucha.

Es wird umgrenzt von der Tauchaer Straße im Süden sowie Wald- und Landwirtschaftsflächen im Norden und Osten. Westlich grenzt mit einem Abstand von ca. 50 m ein weiteres Einfamilienhausgebiet an.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von 13,7 ha und das Konzeptgebiet eine Größe von 3,3 ha.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die bauliche Entwicklung des oben gekennzeichneten

Konzeptgebietes und die Sicherung des Bestandes.

Im vorliegenden Fall ist der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes 2*/A „Waldenau“ deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 02 „Mischgebiet an der Portitzer

Straße“. Dieser setzten ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO fest. Innerhalb der vergangenen Jahre entstanden im Plangebiet allerdings ausschließlich Wohnnutzungen. Da die Stadt Taucha ein Interesse an einer weiteren Entwicklung der Wohnbauflächen besitzt, soll im vorliegenden Verfahren der bestehende Bebauungsplan Nr. 02 „Mischgebiet an der Portitzer Straße“ zu Gunsten eines allgemeinen Wohngebietes überplant werden.

Planungsanlass bildet weiterhin die Absicht des Eigentümers der Konzeptflächen in enger Abstimmung

mit der Stadt Taucha das Areal zu einem Wohnstandort zu entwickeln. Um hierbei nachhaltig eine

städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes zu erreichen, wurde vor Einleitung des Planverfahrens ein städtebauliches Konzept erarbeitet.

Weiterhin sollen die südlich an die Straße Zur Waldenau angrenzenden und nicht waldbestandenen

Flächen ebenfalls Baurecht für Wohnbebauungen geschaffen werden.

Im Zuge der Änderung sollen ebenfalls eine nicht mehr benötigte Freileitungstrasse im B-Plan zurückgenommen und die Baugrenzen innerhalb der Baugebiete an dieser Stelle entsprechend an den zukünftig nur noch geringeren Leitungsabstand zur verbleibenden Hochspannungsleitung im Norden des Plangebietes angepasst werden.

Mit dem Verfahren soll, wie oben beschrieben, nicht nur der Konzeptbereich neu organisiert, sondern

auch der Bestand gesichert werden.

Informationen zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen:

Der städtebauliche Entwurf und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2*/A „Waldenau“ werden

vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha,

im Zimmer 301 während der Dienstzeiten

Mo./Do. 9.00–12.00 u. 13.00–17.00 Uhr,

Di. 9.00–12.00 u. 13.00–18.00 Uhr,

Fr. 9.00–12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Bauleitplanung

sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den o. g. Inhalten vom Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten. Ihre Stellungnahme senden Sie elektronisch an:

bauleitplanung@taucha.de

oder schriftlich an

Rathaus Taucha, Bauamt, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha.

Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontaktperson

Rosica Komitova

Sachbearbeiterin Bauleitplanung

034298/98 113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

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