Bebauungsplan Stadt Taucha Öffentliche Auslegung

2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5c.1 „Erweiterung Kaufland Portitzer Straße“ der Stadt Taucha

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.02.2023 bis 17.03.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 19.01.2023 den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. Nr. 5c.1 „Erweiterung Kaufland Portitzer Straße“ in der Fassung vom 25.11.2022 samt Begründung vom November 2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 und § 4a Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der 1. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5c.1 wurde vom 11.07.2022 bis 12.08.2022 öffentlich ausgelegt und die wesentlichen TöBs wurden beteiligt. Dabei handelte es sich um die Erhöhung der Verkaufsfläche um 350 m² - von 3.500 m² auf 3.850 m².

Im Zuge der fortschreitenden Standortplanung hat sich ein weiteres Änderungserfordernis sowohl für zeichnerische, als auch für textliche Festsetzungen ergeben. Dies betrifft folgende Sachverhalte:

  1. Anpassung der Baugrenze an den 30-Meter-Abstand zu einer benachbarten Waldfläche und Streichung des im Plangebiet liegenden Regenrückhaltebeckens nebst textlicher Festsetzung
  2. Aufweitung der beiden Bereiche für die Ein- und Ausfahrt von bisher 10 auf 20 Meter
  3. Aufweitung der privaten Verkehrsfläche um 3 Meter auf einer Länge von 30 Metern im Bereich der Einmündung auf die Portitzer Straße
  4. Streichung der Passage „befestigte Außenanlagen und Stellplätze“ aus der textlichen Festsetzung Nr. 3

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen.

Der 2. Entwurf der 1.Änderung des o.g. Bebauungsplans Nr. 5c.1 in der Fassung vom 25.11.2022 samt Begründung vom November 2022 werden in der Zeit

vom 13.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023

im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha, vor dem Zimmer 303 während der Dienststunden Mo./Do. 9.00-12.00 u. 13.00 -17.00 Uhr, Di. 9.00-12.00 u. 13.00 -18.00 Uhr, Fr. 9.00-12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar:

www.taucha.de -> Rathaus ->  Bauwesen -> Bauleitplanung  sowie im

Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse www.bauleitplanung.sachsen.de.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zu den o.g. Änderungsinhalten schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Tobias Meier

Bürgermeister

Kontaktperson

Rosica Komitova

Sachbearbeiterin Bauleitplanung

034298- 70113

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Taucha

Fachbereich Bauwesen

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: info@taucha.de

2. Datenschutzbeauftragter

Stadt Taucha

Datenschutzbeauftragter

Steven Habich

Schloßstraße 13

044425 Taucha

Telefon: +49 34298 70 -0

E-Mail: datenschutz@taucha.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Taucha können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

· Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

· Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

· Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

· Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

· Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung_1.Entwurf
  • Planzeichnung_2.Entwurf
  • Begründung_2.Entwurf
  • Bekanntmachung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Planzeichnung_1.Entwurf

Informationen

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