Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Stützengrün" Gemeinde Stützengrün
Der vom Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün in seiner öffentlichen Sitzung am 01.03.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Stützengrün" in der Fassung 02/2022, der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022
mit Ausnahme der Feiertage in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün, zu folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Gemeindeverwaltung Stützengrün Hübelstraße 12 08328 Stützengrün
vorbringen.
Das Bauamt ist nicht barrierefrei erreichbar. Unter folgender Telefonnummer der Gemeindeverwaltung können während der Auslegungszeit Informationen über die ausgelegten Unterlagen eingeholt und Hilfe bei der Durchführung der Einsichtnahme angefordert werden: 037462 654 41.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während dieser Zeit zusätzlich auf der Intemetseite der Gemeinde Stützengrün unter https://www.stuetzengruen.de/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich im direkten nördlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Stützengrün auf der östlichen Teilfläche des Flurstücks Nr. 154/2 der Gemarkung Lichtenau sowie auf jeweiligen Teilflächen der Straßenflurstücke Nr. 407/7 der Gemarkung Lichtenau und Nr. 130/10 und 1216/8 der Gemarkung Stützengrün. Im Osten bezieht der Geltungsbereich die Bundesstraße B 169 (Am Hohen Stein/ Auerbacher Straße) innerhalb ihres Erweiterungsbereiches für einen Linksabbiegestreifen sowie den geplanten straßenbegleitenden Rad-/Gehweg ein. Im Süden grenzt die Lichtenauer Straße an. Im Westen und Norden befindet sich Landwirtschaftsfläche.
Aufgrund der Rad-/Gehweg-Planung hatte sich der Geltungsbereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert, indem seine Lage etwa 5 m nach Westen verschoben wurde. Aufgrund der notwendigen Erweiterung der B 169 durch den Bau einer Linksabbiegespur zur sicheren verkehrlichen Erschließung des geplanten Vorhabens aus Richtung Ortsmitte Stützengrün wird der Geltungsbereich nochmals geändert, in dem die Umbaustrecke von ca. 140 m entsprechend Genehmigungsplanung einbezogen wird, um hierfür das Baurecht zu schaffen (siehe Lageplan).
Planungsziel ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei- und Fleischereifiliale sowie eines Getränkemarktes auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans der NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Rossau.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf Grundlage des Umweltberichts, der Unterlage zur externen Ausgleichsmaßnahme und der Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Stand des Vorentwurfs eingegangen sind, verfügbar:
Schutzgut / Art der vorhandenen Information
Pflanzen und Tiere / Naturschutz
Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH, Projekt- und Lageskizze zur Sanierung von zwei Kleingewässern sowie Gehölzbeseitigung im Naturschutzgebiet "Moore südlich von Schönheide", 01.09.2021
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 02.02.2021
Boden / Bodenschutz Fläche
Stellungnahme Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge - Abwasser vom 12.01.2021
Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 29.01.2021
Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt vom 13.01.2021
Vorhaben befindet sich innerhalb Erlaubnisfeld Erzgebirge, Auswirkungen werden nicht erwartet
Stellungnahme Landesamt für Straßenbau und Verkehr vom 02.02.2021
Wasser / Wasserschutz
Klima / Klimaschutz
Landschaft
Mensch / Gesundheit, Immissionschutz
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stadtentwicklung vom 27.01.2021
Stellungnahmen Planungsverband Region Chemnitz vom 08.02.2021, Industrie· und Handelskammer Chemnltz vom 29.01.2021, Städtebund Silberberg vom 01.02.2021
Stellungnahme Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge - Trinkwasser vom 18.12.2020
Kultur- und sonstige Sachgüter
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
Stellungnahmen, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Stützengrün deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Stützengrün, 17.03.2022
Volkmar Viehweg Siegel
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Stützengrün