Flächennutzungsplan Gemeinde Stützengrün Frühzeitige Beteiligung

Stützengrün frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Stützengrün

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 03.02.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Stützengrün

Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 dem Vorentwurf in der Fassung 10/2020 zugestimmt und beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden soll.

Der Änderungsbereich befindet sich nördlich des Gewerbegebietes Stützengrün an der Lichtenauer Straße und besteht aus zwei Teilflächen (siehe Lageplan), die wie folgt abgegrenzt sind:

Die südliche Fläche grenzt an Gewerbeflächen sowie im Osten an die Bundesstraße  B 169. Die nördliche Fläche wird wie folgt begrenzt:

  • Westen, Norden: Fläche für die Landwirtschaft,
  • Osten: Bundesstraße B 169,
  • Süden: Gewerbegebiet, Lichtenauer Straße.

Planungsziel sind der Erweiterungsbedarf der im Gebiet tätigen Gewerbebetriebe und die Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch die beabsichtigte Ansiedlung eines Verbrauchermarktes.
Die beiden, nicht zusammenhängenden Teilflächen der 3. Änderung sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sollen nun als Gewerbegebiet dargestellt werden.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB durchgeführt.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt

vom 04.01.2021 bis 03.02.2021


in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün während der Sprechzeiten

Montag              09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag            09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch             09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag        09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr
Freitag               09.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planunterlagen werden während dieser Zeit auch in das Internet unter https://www.stuetzengruen.de/ sowie in das Zentrale Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/  eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darstellt.

Stützengrün, 23.11.2020


Viehweg
Bürgermeister                                              Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün

Zimmer 8

Hübelstraße 12

08328 Stützengrün

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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