Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Stützengrün
Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 dem Vorentwurf in der Fassung 10/2020 zugestimmt und beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden soll.
Der Änderungsbereich befindet sich nördlich des Gewerbegebietes Stützengrün an der Lichtenauer Straße und besteht aus zwei Teilflächen (siehe Lageplan), die wie folgt abgegrenzt sind:
Die südliche Fläche grenzt an Gewerbeflächen sowie im Osten an die Bundesstraße B 169. Die nördliche Fläche wird wie folgt begrenzt:
Planungsziel sind der Erweiterungsbedarf der im Gebiet tätigen Gewerbebetriebe und die Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch die beabsichtigte Ansiedlung eines Verbrauchermarktes. Die beiden, nicht zusammenhängenden Teilflächen der 3. Änderung sind im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt und sollen nun als Gewerbegebiet dargestellt werden.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB durchgeführt.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt
vom 04.01.2021 bis 03.02.2021
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün während der Sprechzeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen werden während dieser Zeit auch in das Internet unter https://www.stuetzengruen.de/ sowie in das Zentrale Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darstellt.
Stützengrün, 23.11.2020
Viehweg Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün
Zimmer 8
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün