Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Stützengrün Frühzeitige Beteiligung

Stützengrün Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den VBP „Verbrauchermarkt Stützengrün“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2021 bis 03.02.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Stützengrün“

Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 dem Vorentwurf in der Fassung 10/2020 zugestimmt und beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden soll.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Stützengrün“ befindet sich im direkten nördlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Stützengrün auf der östlichen Teilfläche des Flurstücks Nr. 154/2 der Gemarkung Lichtenau (siehe Lageplan) und wird wie folgt begrenzt:

  • Westen und Norden: Landwirtschaftsfläche,
  •  Osten: geplanter straßenbegleitender Rad-/Gehweg entlang der Bundesstraße B 169,
  •  Süden: Lichtenauer Straße.

Aufgrund der Rad-/Gehweg-Planung entlang der Bundesstraße B 169 hat sich der Geltungs-bereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert, indem seine Lage etwa  5 m nach Westen verschoben ist.

Planungsziel ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei- und Fleischereifiliale sowie eines Getränkemarktes auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans der NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Rossau.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vor-schriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB durchgeführt.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt

vom 04.01.2021 bis 03.02.2021

in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün

während der Sprechzeiten

Montag        09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag      09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch      09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag  09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr
Freitag         09.00 – 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Planunterlagen werden während dieser Zeit auch in das Internet unter https://www.stuetzengruen.de/ sowie in das Zentrale Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung. sachsen.de/ eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darstellt.


Stützengrün, 23.11.2020


Viehweg
Bürgermeister                                                      Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün

Zimmer 8

Hübelstraße 12

08328 Stützengrün

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung VE 10-2020
  • Begründung VE 10-2020
  • Anlage 5_Begründ_Auswirkungsanalyse

Informationen

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