Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Verbrauchermarkt Stützengrün“
Der Gemeinderat der Gemeinde Stützengrün hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 dem Vorentwurf in der Fassung 10/2020 zugestimmt und beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung stattfinden soll.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Stützengrün“ befindet sich im direkten nördlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Stützengrün auf der östlichen Teilfläche des Flurstücks Nr. 154/2 der Gemarkung Lichtenau (siehe Lageplan) und wird wie folgt begrenzt:
Aufgrund der Rad-/Gehweg-Planung entlang der Bundesstraße B 169 hat sich der Geltungs-bereich gegenüber dem Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert, indem seine Lage etwa 5 m nach Westen verschoben ist.
Planungsziel ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit Bäckerei- und Fleischereifiliale sowie eines Getränkemarktes auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans der NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG Rossau.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird unter Einbeziehung der Vor-schriften zur Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB durchgeführt.
Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen erfolgt
vom 04.01.2021 bis 03.02.2021
in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün, Zimmer 8, Hübelstraße 12, 08328 Stützengrün
während der Sprechzeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.30 Uhr Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Planunterlagen werden während dieser Zeit auch in das Internet unter https://www.stuetzengruen.de/ sowie in das Zentrale Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung. sachsen.de/ eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit der Einsichtnahme keine Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB darstellt.
Stützengrün, 23.11.2020
Viehweg Bürgermeister Siegel
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Stützengrün
Zimmer 8
Hübelstraße 12
08328 Stützengrün