Außenbereichssatzung Gemeinde Spreetal Öffentliche Auslegung

„Außenbereichssatzung Spreewitz - Kastanienweg“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.11.2024 bis 07.12.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der in der Gemeinderatssitzung mit Beschluss-NR: 3-028/2024 vom 29.10.2024 gebilligte Entwurf der „Außenbereichssatzung Spreewitz - Kastanienweg“ (Satzungsentwurf vom: 21.10.2024) der Gemeinde Spreetal, bestehend aus Satzungsentwurf und Begründung während der Veröffentlichungsfrist:

vom 07.11.2024 bis einschließlich zum 07.12.2024 im Internet

- auf der Homepage der Gemeinde Spreetal (elektronisches Amtsblatt) unter www.spreetal.de und

- auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal Ortsteil Burgneudorf

Kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss

Spremberger Straße 25

02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch: 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag:                     09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag:                 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag:                        09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Es wird darauf hingewiesen:

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Spreewitz – Kastanienweg“ erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Burgneudorf, 30.10.2024

Marco Beer

Kontaktperson

J.Wündrich

M.Müller

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Satzung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang