Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Spreewitz"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 06.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Spreewitz“ der Gemeinde Spreetal, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, während der Veröffentlichungsfrist:

vom 06.05.2024 bis einschließlich zum 06.06.2024 im Internet:

- auf der Homepage Gemeinde Spreetal unter www.spreetal.de
und
- auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de
veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche
Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal
Ortsteil Burgneudorf
kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss
Spremberger Straße 25
02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch      09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag                          09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag                             09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:
(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes), Artenschutzgutachten, Schalltechnisches Gutachten
(2) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende
umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:
Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

- finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen],
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zu geschützte Biotopen, zum Wald,
zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen
Festsetzungen.

Schutzgüter Boden und Wasser:
- finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH],
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund / Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zu Gewässern 2. Ordnung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Grundwasserbeschaffenheit, zu Grundwassermessstellen, Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:
- finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie]
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen, zu nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen, vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

- finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen],
- es werden Angaben und Aussagen gemacht zur natürlichen Eigenart der Landschaft, zu Baudenkmalen und Bodendenkmalen, zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen,

Schutzgut Mensch:
- finden sich in (1) und (2) [Stellungnahmen: Landratsamt Bautzen, Landesdirektion Sachsen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Landesamt für Umwelt]
- es werden Angaben und Aussagen gemacht, zu Emissionen und Immissionen, zum Brandschutz /
Löschwasserversorgung, zu Altlastenverdachtsflächen, zu schädlichen Bodenveränderungen,
Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder
während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c
bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum
Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Burgneudorf, den 03.04.2024


Manfred Heine
Bürgermeister -Siegel

Kontaktperson

Herr Jens Wündrich
Telefon: 035727/520-24
E-Mail: bau@spreetal.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Schalltechnisches Gutachten

Informationen

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