Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Schwarzer Weg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.09.2025 bis 10.10.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

über die Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Schwarzer Weg" der Gemeinde Spreetal, sowie die frühzeitige Beteiligung der von der  Planung berührten Behörden / sonst. Träger öffentlicher Belange am Vorentwurf (Stand: Juli 2025) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Spreetal beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 26.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Schwarzer Weg" der Gemeinde Spreetal.

Für den Bebauungsplan wurde ein Vorentwurf erarbeitet.

Die frühzeitige Beteiligung der von der  Planung berührten Behörden / sonst. Träger öffentlicher Belange am Vorentwurf (Stand: Juli 2025) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.08.2025 beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes "Wochenendhausgebiet Schwarzer Weg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom Juli 2025, während der Veröffentlichungsfrist:

vom 08.09.2025 bis einschließlich zum 10.10.2025

im Internet

und

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal

Ortsteil Burgneudorf

kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss

Spremberger Straße 25

02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch   09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:

  1. Begründung mit Umweltbericht
  2. faunistischer Bericht

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Marco Beer

Bürgermeister

Kontakt

Herr J.Wündrich

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Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht
  • faunistischer Bericht

Informationen

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