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Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 31.05.2022
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Inklusion in Sachsen weiter stärken – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Zur Erklärung in leicher Sprache.

Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Um diesen weiter voranzubringen, hat die Staatsregierung beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Staatsregierung lädt auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zum Mitmachen/Dialog ein. Mit dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wird diese Möglichkeit der Beteiligung in großer inhaltlicher Tiefe genutzt.

Sie finden auf dem Beteiligungsportal die Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Ebenso finden Sie alle Inhalte in einer Langfassung.

Sie sind für gleiche Chancen im Leben? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Machen Sie Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie am Ende jeden Kapitels die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.

332 Beiträge

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Maßnahme im Handlungsfeld "Bildung"

Folgende Maßnahmen sollten im Rahmen dieses Handlungsfeldes berücksichtigt werden: - Entwicklung eines Rahmenkonzeptes für inklusive Kitas - Stärkung und Sensibilisierung des Budgets für Ausbildung sowohl für Leistungsberechtige nach §57 und§58 SGB IX - Zur Ermöglichung einer Ausbildung in den gängigen Ausbildungsberufen von Menschen mit Behinderung sollten Ausbilder*innen eine behinderungsspezifische Grundqualifizierung (ähnlich einer REZ-H) absolvieren - Integration von inklusionsspezifischen Themen im Rahmen der Ausbildung und Hochschulbildung - Schaffung von ausreichend personellen und strukturellen Ressourcen im Bereich Schule für die Deckung von Bedarfen von Menschen mit Behinderungen, damit Individualansprüche reduziert werden (Ausweitung von Inklusionsassistenten) - Datenbank und Übersicht über alle barrierefreie Lernorte in Sachsen - Fachkraftsicherung in der Eingliederungshilfe (u.a. Förderung des Berufs des Heilerziehungspflegers)

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Maßnahmen im Handlungsfeld "Arbeit"

Folgende Maßnahmen sollten im Rahmen dieses Handlungsfeldes im Aktion Plan Berücksichtigung finden: - Stärkung des Budgets für Arbeit - Förderungen von Übergängen von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Etablierung eines Inklusionsmanagements in WfbMs - Ausbau von Inklusionsbetriebe - Anrechenbarkeit von Arbeitsaufträgen auf die Ausgleichsabgabe für Andere Leistungsanbieter

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Maßnahmen im Handlungsfeld "Wohnen und inklusiver Sozialraum"

Folgende Maßnahmen sollten im Rahmen dieses Handlungsfeldes berücksichtigt werden: • Förderung von kleinteiligen, sozialraumorientierten Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen • Ausreichende finanzielle Ausstattung der RiLi Investitionen Teilhabe und Verkürzung der Bewilligungsverfahren • Berücksichtigung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Mietwohnungsförderung • Förderung eines inklusiven Quartiermanagements für die Vernetzung und Öffnung von Angeboten im Sozialraum für alle Menschen mit Behinderungen • Förderung von inklusiven Nachbarschaftszentren und/oder Versorgungsstrukturen (auch im ländlichen Raum) • Vereinfachtes Verfahren und Budgeterhöhung beim Förderprogramm Lieblingsplätze für Alle

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Ständig wiederkehrende Anträge

Wenn ein Kind mit Behinderung eingeschult wird, benötigt es für jedes neue Schuljahr erneut eine Bewilligung der Kostenübernahme für Leistungen der Eingliederungshilfe (zumindest im Erzgebirgskreis). Von der Schule bzw. der betreuenden Einrichtung bekommt man keine freundliche Erinnerung, sondern da wird sofort gedroht, was man in Rechnung gestellt bekommt, wenn man nicht rechtzeitig seinen Antrag eingereicht hat. Dass man in Abständen überprüfen muss, ob die entsprechenden Voraussetzungen noch gegeben sind, ist einleuchtend. Dass ich jedoch für mein Kind jedes Mal einen kompletten Antrag neu ausfüllen muss (alle Nachweise sollen wiederum erbracht werden), obwohl alle Daten dem Landratsamt vorliegen, ist unverständlich. Schließlich ist alles gespeichert. Hier gibt es unbedingten Handlungsbedarf.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Wir kommen alle in den Rollstuhl!

Körperlich eingeschränkte Menschen werden nur durch Nichtbehinderte behindert. Stufen oder Treppen vor Arztpraxen, Behörden, kulturellen Einrichtungen, Einkaufsläden, Schulen, Kindergärten usw. Körperlich eingeschränkte Menschen werden in Heimen und Internaten weggesperrt. Somit kommen "Normale" niemals in Berührung mit körperlich eingeschränkten Menschen und entwickeln keinerlei Verständnis. Und der Trend ist immer mehr, Menschen mit Handicap aus der Öffentlichkeit zu entfernen. ( siehe Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) Nicht abgesenkte Gehwege und Bordsteine werden oft zum Problem. Wenn eine Absenkung vorhanden ist, wird diese zugeparkt sodass man nicht auf die andere Straßenseite kommt. Geschäftsinhaber, Arbeitgeber, Arztpraxen und Behörden etc brauchen Informationen, welche Hilfsmittel es gib und was es für entsprechende Fördermöglichkeiten existieren, damit auch körperlich eingeschränkte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Lage der Menschen mit Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren, wie geht es einem Behinderten in Sachsen? Grundgesetz :"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Offiziell wird es immer so dargestellt , dass alles bestens ist und der Bevölkerung bringt man es auch so rüber. Aber ich habe eine andere Erfahrung gemacht. In dem Unternehmen ,in welchen ich beschäftigt bin, bekomme ich Änderungsverträge( ein Jahr, ein halbes Jahr oder auch ein viertel Jahr). Ich gehe täglich 8h arbeiten. Bei einem Änderungsvertrag bekam ich z.B. das Angebot 4h täglich zu arbeiten, da man keine Arbeit für mich hat (ein Unternehmen mit ungefähr 800 Mitarbeitern). Bei einem anderen sollte ich eine Kürzung des Grundgehalts in Kauf nehmen und wenn ich diesen nicht annehme , bekomme ich nie wieder eine Lohnerhöhung. Ich habe beide nicht angenommen. Es wird mir vorgeworfen, dass ich den Arbeitsplatz seit 2013 besetze(Soll man sich entschuldigen, dass man die Krankheit überstanden hat und am Leben ist !?). Ich könnte noch einige Beispiele aufführen... Mein Vorschlag wäre unter anderem, dass Mitarbeiter beim Integrationsfachdienst Menschen mit Behinderung sind oder in der eigenen Familie mit Behinderten konfrontiert sind. Denn diese Menschen würden sich besser einsetzen und nicht dem Unternehmen noch Vorschläge unterbreiten, wie sie den Behinderten noch günstiger loswerden. Es kam der Vorschlag, ich sollte mich doch 78 Wochen krankschreiben lassen. In meinen Augen ist das ...! Mit freundlichen Grüßen

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Schulische Inklusion

Es ist traurig, wenn sich ein Kind mit geistiger Behinderung erst in die inklusive Unterrichtung an einer Grundschule einklagen muss, weil sich in der Landeshauptstadt und Umgebung keine Grundschule zur Aufnahme bereit erklärt hat. Es ist bedauerlich, wenn Schüler nur stundenweise am Unterricht teilnehmen dürfen, da es den benötigten Schulbegleiter nicht gibt, die Hilfe nicht zeitnah bewilligt wird oder eine Doppelbesetzung nicht sichergestellt werden kann.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Am Leben teilnehmen

Es fehlt an vielen Ecken, die Möglichkeit zur Inklusion von Menschen mit Handicap. Von Museen, Restaurants, geschäfte ohne Fahrstuhl oder Rampe bis hin zu Behindertenparkplätze die nicht vorhanden sind oder so gebaut sind dass man als Beifahrer nicht in seinen Rolli umsteigen kann. Beim einkaufen fehlt es an Einkaufswagen für Rollstuhlfahrer . Die Bordsteine sind teilweise in so schlimmen Zustand, dass ich ohne Begleitperson gar nicht bis zum Bus oder der Bahn komme. Rollstuhlgerechte Wohnungen, welche auch bezahlbar sind , fehlen auch überall. Ich finde man sollte sich mit den Menschen mit Handicap mal zusammensetzen um zu erfahren was wir wirklich brauchen und was nicht. Für alle Anträge die man stellt muss man sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Taubblind

Punkt 1: Taubblindenassistenz (TBA) Mein Antragsverfahren für mein Persönliches Budget war ist bisher sehr steinig und langwierig. Noch immer habe ich die von mir benötigten Stundenzahl für TBA nicht im vollen Umfang bewilligt bekommen, obwohl ich meine Alltagssituation mehrmals schildern musste und die Lage ersichtlich ist. Durch meine derzeitige Wohnsituation und sehr schlechter Infrastruktur (keine, Fuß- und Radwege, Innerhalb und Außerhalb der Ortschaft wenig / keine Straßenbeleuchtung um zum Bus zu gelangen - 2 km !) Um am Leben selbstbestimmt teilhaben zu können, brauche ich eine qualifizierte TBA und keine Unqualifizierte auf 450 € Basis. TBA sind speziell ausgebildet in Führungs- und Kommunikationstechniken wie Lormen und Gebärden speziell für Taubblinde. Taubblinde haben viele Barrien wegen ihrer Doppelbehinderung. Es braucht mehr qualifizierte TBA und mehr Stunden beim Persönlichen Budget für Taubblinde. Das Antragsverfahren sollte für Taubblinde bedeutend erleichtert werden. Behörden und Ämter brauchen mehr Aufklärung über das Thema Taubblindheit, dort herrscht noch große Unwissenheit und Unverständnis. Punkt 2: Nachteilsausgleich Der § 1 Abs. 4 Satz 1 LBlindG sollte unverzüglich geändert werden, da der Verlauf bei jedem einzelnen sehr individuell ist. Der Nachteilsausgleich wird nur gezahlt, wenn die hochgradige Schwerhörigkeit bis zum 7. Lebensjahr erworben wurde. Viele vor der Wende Geborene, hochgradig Hörgeschädigte können keine Nachweise erbringen, da durch das neue Datenschutzgesetz viele Unterlagen vernichtet wurden. Trotz hochgradiger Hörschädigung oder Gehörlosigkeit sind viele Kinder zu DDR-Zeiten in eine Hörendenschule eingeschult und einige wenige erst sehr spät in eine Gehörlosenschule umgeschult worden. All die Jahre sind wir dem Stress und Mobbing wegen unserer Behinderung ausgesetzt gewesen. Bisher bekommen einige, wie auch ich, nur Blindengeld. Das Blindengeld in Sachsen ist mit der Behinderung Taubblind nicht zu vereinbaren. Seit 2016 gibt es das Merkzeichen Tbl. Hierfür benötigt man einen extra Nachteilsausgleich, getrennt von Bl und Gl, nur für Taubblinde mit dem Merkzeichen Tbl. Es soll ein einheitlicher Nachteilsausgleich für alle Bundesländer geschaffen werden. Der Nachteilsaugleich wird für spezielle Hilfsmittel benötigt und ist nicht gleichzusetzen für nur Blinde oder nur Gehörlose. Taubblinde haben eine doppelte Sinnesbeeinträchtigung. Punkt 3: Hilfmittel - Hörgeräte 2018 erlitt ich zusätzlich zu meiner Hörsehbeeinträchtigung einen Hörsturz und bin auf neue Hörgeräte angewiesen. Ich testete in 1,5 Jahren 14 verschiedene Hörgeräte und entschied mich für eine höherwertige Hörversorgung, was für mich ein subjektiv besseres Hören ermöglicht. Die Krankenkasse befürwortete lediglich kostengünstigere oder WHO 4 Hörgeräte, mit denen ich kein subjektives Wahrnehmen vernahm. Damit hatte ich Kommunikationsprobleme in der Familie und im Alltag und bin psychischem Druck ausgesetzt gewesen. Ein CI wurde mir auch empfohlen (Kosten: 25.000 € / Ohr). Es gibt es keine Garantie, dass sich mein Hören mit dem CI verbessert. Die Forschung zum CI speziell für Taubblinde ist bis heute noch nicht ausgereift. Daher entschied ich mich weiterhin für konservative Hörversorgung und musste für beide Hörgeräte 7.000 € aus eigener Tasche zahlen. Im Moment läuft ein Rechtsstreit, da die Krankenkasse die spezifischen Bedarfe Taubblinder nicht berücksichtigt. Es wird nur nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt. Durch den Rechtsstreit entstehen unnötige Kosten. Ist das im Sinne der Politik und des Gesetzgebers? Der psychische Druck durch das komplizierte Antragsverfahren, das ständige Rechtfertigen bei Behörden und Ämtern und Unverständnis in der Gesellschaft kann das Hören und Sehen zunehmend negativ beeinflussen. Bei der Hörgeräteversorgung sollten Taubblinde gesondert berücksichtigt werden durch eine Änderung im Hilfsmittelkatalog. Trotzdem sollten weiterhin individuelle Bedarfe Taubblinder berücksichtigt werden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Einkaufswagen für Rollstuhlfahrer*innen

Bitte stellen Sie in jedem Supermarkt Einkaufswagen für Rollstuhlfahrer*innen bereit. Für Rollstuhlfahrer*innen ist das Einkaufen sehr mühsam. Sie können nur so viel kaufen, wie in einen Korb oder einen Beutel auf dem Schoß passt. Artikel die höher oder tiefer als in Reichweite liegen, sind unerreichbar. Einkaufswagen für Rollstuhlfahrer*innen wären eine Erleichterung. Vorschlag: Elektrisch fahrende Einkaufswagen in der richtigen Höhe, welche über eine einfache Fernbedienung zu steuern sind, ähnlich wie ein ferngesteuertes Auto für Kinder. Alternative: Bittet ein Rollstuhlfahrer*innen einen Angestellten im Supermarkt darum, ihm/ihr beim Einkauf zu helfen, ist er/sie per Gesetz verpflichtet, dies zu tun. Vielen Dank.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Kontakt

Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsberger Straße 190
50825 Köln

heitzenroeder@isg-institut.de

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