Dialog Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 31.05.2022
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BE VER HINDERN Zeit für barrierefreies Handeln!

Inklusion in Sachsen weiter stärken – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Zur Erklärung in leicher Sprache.

Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Um diesen weiter voranzubringen, hat die Staatsregierung beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Staatsregierung lädt auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zum Mitmachen/Dialog ein. Mit dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wird diese Möglichkeit der Beteiligung in großer inhaltlicher Tiefe genutzt.

Sie finden auf dem Beteiligungsportal die Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Ebenso finden Sie alle Inhalte in einer Langfassung.

Sie sind für gleiche Chancen im Leben? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Machen Sie Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie am Ende jeden Kapitels die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.

332 Beiträge

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Inklusion Hörbehinderte

Sehr geehrte Damen und Herren, Inklusion für mich als Hörbehinderter nicht gegeben. In den vergangenen 2 Jahren wurde nur die Maskenpflicht in der Bevölkerung in den Vordergrund gestellt ohne dabei auch darauf zu verweisen, dass es Hörbehinderte gibt, wo die Maskenpflicht eine akute Barriere ist. Hier wurde und wird gegen die Barrierefreiheit mit Füßen getreten und nicht gewährt. Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Dieser Prozess fehlt bei mir als Hörbehinderter. Meines Erachtens ist eine Inklusion von Hörbehinderte nicht gewährleistet, wenn nur die Maskenpflicht verlangt wird ohne darauf hinzuweisen, dass wir damit ausgegrenzt werden. Um den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben, muss zwingend auch die Teilhabe der Hörbehinderte berücksichtigt werden und der Öffentlichkeit auch explizit in den Ministerpräsidentenkonferenzen mit erörtert werden. Die Bevölkerung muss ständig darüber informiert werden, dass wir ohne Maske kommunizieren. Bisher musste ich mich ständig von den Mitmenschen anpöpeln lassen wenn ich darauf aufmerksam gemacht habe. Wir hören und sehen mit der Maske nicht wenn wir angesprochen werden. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern. Das heisst auch, Hörbehinderte müssen mit in der Teilhabe gleichwertig einbezogen werden und dürfen nicht nur durch einseitig strenge Maskenverordnung ausgegrenzt werden. Ich persönlich leide aufgrund der letzten beiden Jahre Maskenpflicht akut psychisch und seelisch darunter und bin daher in Behandlung. Ich fühle mich aufgrund der Hörbehinderung ausgegrenzt und diskriminiert ohne Mundbild und Blickkontakt und eine gleichberechtigte Kommunikation mit dadurch verwehrt bleibt. Auch im Berufsleben leide ich akut aufgrund der nicht gegebenen Barrierefreiheit. Mein Vorschlag: bitte ständig und wiederkehrend bei jeder Verordnung zum Thema Corona auch der Bevölkerung darauf hinweisen, dass wir erwarten dürfen ohne verordneter Maske das barrierefreie kommunizieren zu ermöglichen. Geiche Chancen im Leben bedeutet für mich Blickkontakt und freies Mundbild beim kommunizieren. Das ist ein aktiver Beitrag zum Thema Inklusion in Sachsen von Hörbehinderte zur Verbesserung der Teilhabe. Ich bin gern bereit hier mit Tatsachen aktiv mitzuhelfen, damit wir Hörbehinderte nicht weiterhin aufgrund Masken akut ausgegrenzt und benachteiligt werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Thomas Heyn Greifenbachstr. 9 09468 Geyer E-Mail: th.he.thomhe@gmx.de

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 13. Juni 2022

Behinderte erwarten eine Gleichbehandlung und möchten am öffentlichen Leben teilnehmen

Seit 2013 bin ich zu 100% schwerbehindert und habe die Merkzeichen B und G mit dem Vermerk „unbefristet“ zuerkannt bekommen. Außerdem wurde mir eine Sonderparkerlaubnis, „oranger Parkausweis“, ausgestellt und eine Ausnahmegenehmigung, „Gelber Parkausweis“ für drei speziell ausgewiesene Parkplätze für Rollstuhlfahrer erteilt. Im Jahr 2021 wurde mir beim Antrag auf Verlängerung der Parkausweise die Ausnahmegenehmigung für den „Gelben Parkausweis“ nicht verlängert. Begründet wurde dies damit, dass meine Einschränkungen nicht gravierend genug seien und ich nicht beinamputiert sei. Dass ich mich gleichwohl ohne fremde Hilfe außerhalb meines Haushalts kaum noch bewegen kann, wurde nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde auf ein mehrere Jahre altes Gutachten Bezug genommen, welches die drastische Verschlechterung meines Gehvermögens in der Zwischenzeit nicht abbildet. Die erhebliche Verschlechterung meines Gehvermögens und meines allgemeinen Gesundheitszustandes führte zur inzwischen sogar zur Zuerkennung des Pflegegrades 2. Der Entzug der bislang erteilten Ausnahmegenehmigung schränkt meine Teilnahme am öffentlichen Leben insoweit gravierend ein. Medizinisch gibt es für mich keine Option zur Verbesserung meiner Lage. In wie weit eine Amputation zu einer Verbesserung oder zumindest einer Stagnation des Gesundheitszustandes führen würde, kann ich nicht beurteilen, da sich inzwischen vielfältige Folgeerkrankungen entwickelt haben, die ggf. diese Lösung ausschließen. Die in Deutschland unterschiedlichen Richtlinien und deren Handhabung bei der Vergabe von Merkzeichen und Parkerleichterungen sind für mich mehr als unverständlich und stellen eine Diskriminierung im eigenen Land dar. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, wie z.B. Tschechien oder Großbritannien, wird dieser Unterschied noch gravierender. Ich würde mir hier eine stärkere Unterstützung behinderter Menschen wünschen, um auch diesen eine Teilnahme am öffentlichen Leben und somit ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

A. Fischer-Stephan

Parkerleichterungen; Arbeitgeber

2 Dinge bereiten mir als Schwerbehinderte Sorgen: Zum einen sind es die hohen Hürden zur Erlangung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, z.B. für besondere Gruppen Schwerbehinderter (gelber Parkausweis). Ich bin z.B. gehbehindert und muss zeitweise einen Rollstuhl nutzen. Trotzdem habe ich keinen 70er GdB alleine darauf bzw. zusätzlich 50 GdB auf Herz/Kreislauf/Lunge. Demzufolge habe ich keine Chance auf einen gelben Parkausweis. Da aber einerseits nicht alle Parkhäuser über Fahrstühle verfügen und mir andererseits auch die Wege dann viel zu lang sind (erst recht, wenn ich auch ohne Rolli unterwegs bin) kann ich bspw. die Innenstadt nicht mehr nutzen. Da gerade Sachsen besonders restriktiv bei der Anerkennung von GdB (und deren Höhe) und Merkzeichen ist, wäre es dringend erforderlich, auch anderen schwerbehinderten Menschheit mit Gehbehinderung und/oder auch Mehrfachbehinderung Parkerleichterungen zu gewähren, damit auch sie bspw. die Innenstadt mit Handel, Kultur und Gastronomie wieder nutzen können. Ich kann es jedenfalls derzeit nicht mehr und fühle mich dadurch ausgegrenzt! Zum anderen müssten Arbeitgeber vielleicht noch besser für die Beschäftigung Schwerbehinderter sensibilisiert oder auch unterstützt werden. Gerade viele kleine und mittlere Unternehmen der Privatwirtschaft haben damit immer noch so ihre Ängste und Nöte. Ich wurde und werde bspw. immer wieder gekündigt, wenn Arbeitgeber mitbekommen, dass bei mir auch immer wieder Operationen notwendig sind, die zu längeren Ausfallzeiten führen. In solchen Situationen könnte ich aber z.B. im Homeoffice arbeiten. Gerade nach/durch Corona könnte man vielleicht die Situation nutzen, Schwerbehinderten mehr Homeoffice-Möglichkeiten anzubieten und ihnen zu vertrauen, dass sie auch dort ihre Arbeit gut machen (können). Außerdem sollten Arbeitgeber trotzdem tolerieren, dass die Belastbarkeit Schwerbehinderter nicht (immer) gleich hoch ist bzw. auch ggf. geringer ist, als bei Gesunden. Möglicherweise braucht es bei den Arbeitgebern doch noch mehr staatlicher Unterstützung, damit sie Schwerbehinderte einstellen und auch behalten.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 17. Juni 2022

Arbeitsplatz

Insbesondere bei der Beantragung einer Arbeitsplatzausstattung sehe ich noch großen Handlungsbedarf. Oft ist es so, das Arbeitgeber gerne Menschen mit Behinderung einstellen möchten, sich jedoch scheuen, da der Aufwand und die Wartezeit für eine Arbeitsplatzausstattung unheimlich hoch sind. Oft läuft es so, wenn man keine Arbeitsplatzausstattung hat, bekommt man auch keinen Job. Ohne Job keine Hilfsmittel für die Arbeit, ohne Arbeit keine Ausstattung für einen Arbeitsplatz. Wenn man dieses Verfahren beschleunigen/vereinfachen könnte, würden sicherlich mehr Menschen mit Behinderung in ein Arbeitsverhältnis gebracht werden können.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 17. Juni 2022

Inklusion Schule- was kommt danach?

Inklusion von behinderten Menschen ist wichtig, Inklusion ist nötig! Inklusion muß aber in der Lage sein, den behinderten Menschen in seinen sozialen Kompetenzen zu stärken, ihm wirklich die Chance geben, sich integriert zu fühlen. Tut sie das schon? Als Lehrerin in einer Förderschule für Menschen mit Behinderungen sehe ich hier zwei konträre Strömungen. Zum einen die Inklusion in Schulen- hier sollte sich Verantwortliche einmal umschauen, ob die derzeitige Inklusionspolitik wirklich den individuellen Bedürfnissen behinderter Menschen gerecht wird! Der tatsächliche Vergleich zeigt aus meiner Sicht diesbezüglich große Defizite auf bei der integrativen Beschulung von behinderten Menschen, ganz besonders von schwerstbehinderten Menschen. Kann die integrative Beschulung all jenen Bedürfnissen gerecht werden, die solche Menschen für iihre individuelle Entwicklung benötigen? Menschen, die tagtäglich in Förderschulen/ Integrationsschulen aufopfernd versuchen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, sollten dazu gehört werden. Entscheidungsträger in Bezug auf Inklusionspolitik sollten ihren Blick auf die Realisierung auf die Orte und Menschen lenken, die die Entscheidungen ausführen. Inklusion um jeden Preis? Im Gegensatz dazu schaue man sich die Inklusion von behinderten Menschen nach ihrer Schulzeit an. Werden sie dann nicht allzu oft im Arbeitsleben einfach in ein Raster geschoben? Jede Familie von behinderten Menschen weiß, welche eingeschränkten Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben diese Menschen haben, oft nur den Besuch einer Werkstatt oder Fördereinrichtung.. Inklusion- Endstation? Das Nachdenken über die Integration und Inklusion dieser Menschen nach ihrer Schulzeit sollte verantwortungsvoll in die Tat umgesetzt werden!

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Spielplätze inklusiv

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Spielplätze in Sachsen müssten per Gesetz zu zwei Spielgeräten verpflichtet sein, die auch durch Eltern oder Kinder im Rollstuhl erreichbar und nutzbar sind Fördermittel in Sachsen für Spielplätze nur noch unter dieser Bedingung. Eltern mit Handicaps

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Meine Erfahrungen als Behinderter

Als wichtigsten Punkt betrachte ich, dass die Gesetsgebung für Behinderte so geschrieben werden, dass auch Nichtverwaltungsangestellte und Menschen ohne juristische Vorkenntnisse damit klarkommen. Die Gesetze sollten für den Bürger und nicht für Juristen da sein, kurz der Staat für den Bürger. Oder sehe ich das falsch? Ein Beispiel: Betrifft Beantragung einer Genehmigung für das Parken auf einem Behinderteparkplatz Meine Behinderung: durch einen Unfall 1972 Zerstörung der rechten Fuß-, Knie- und Hüftgelenke, dazu eine schwere Osteomyelitis. Durch jahrelanges Benutzen des Rückrades in der lendengegend als Ersatzgelenk beim Laufen und Sitzen habe ich inzwischen einen sehr großen Wirbelsäulenschaden und damit auch zeitweise Lähmungserscheinungen in den Beinen. Darum beantragte ich eine Parkerlaubnis für Behindertenparkplätze. Mit der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsortnung vom 08.11.2011 erfolgte die Änderung VwV-StVO zu § 46 zu Abs.1 Nr. 11 Nummer ll .Neu aufgenommen wurde als Randnummer 137, dass eine Ausnahmegenehmigung auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden kann, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem Personenkreis nach Randnummer 134-136 gleichzustellen sind. Das Sozialamt bescheinigte mir, dass eine Gleichstellung nach Nummer ll Nr. 137 der VwV-StVO zu §46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO vorliegt. Da aber im §45 lX ein Verweis auf die Randnummer 137 nicht erfolgt, wurde mein Antrag abgelehnt. Also nicht eindeutig, eimal Hüh und einmal Hott. das ist nicht im Interesse von Behinderten. Wofür ist dann eigendlich die Randnummer 137 gedacht? Kann mir mal jemand erklären, warum Blinde die Parkerlaubnis bekommen und Menschen mit kaputten Rückgrat und diversen Lähmungserscheinungen nicht. Es gibt für jederart Körperbehinderung eine Umbaumöglichkeit des eigenen PKW. Mir ist nicht bekannt, dass es möglich ist, dass Blinde selbstständig ein Fahrzeug führen dürfen. Nichts gegen blind Mitbürger, aber man sieht sie, falls keine weiteren Behinderungen vorliegen, sich selbstständig in der Öffendlichkeit zu bewegen. Darum möchte ich feststellen, dass das Einfühlungsvermögen von Gesetzgebern und zuständigen Mitarbeitern von Behörten, auch für Baugenehmigungen, zu wünschen übrig lässt Das ist bestimmt nicht Absicht, aber es besteht die Forderung sie diesbezüglich zu schulen und weiterzubilden. darum schlage ich vor, dass dieses im Rahmen einer quartalmäßigen Weiterbildung, ähnlich einer Arbeitsschutzbelehrung erfolgt. Dazu gibt es diverse Hilfsmittel (Brillen, Anzüge, die die Beweglichkeit einschränken usw.) die verschiedene Behinderungen simulieren. In meinem Fall würde das bedeuten, das eineVierkantleiste am Unterschenkel, Oberschenkel und an der Hüfte fixiert wird. Das soll ein steifes Bein und Hüfte simulieren. Damit soll der Mitarbeiter versuchen in seinen eigenen PKW ein- und wieder auszusteigen. Ich glaube, das so manche Entscheidung anders aussehen würde, zumal sie oft auf Kannbestimmungen beruhen. Bei Abnahmen von Bauten im Öffendlichen Raum sollten die abnehmenden Mitarbeiter dieses im Rollstuhl erledeigen. Dann würden wahrscheinlich weniger Stufen und Treppen Behinderte ausschließen (z.B. das Ringbecken im neuerbauten Aquarium im Leipziger ZOO). Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Wohnungskündigungsgesetz für Behinderte. Hier sollte für Behinderte mit einem hohen Behinderungsgrad einen größeren Mieterschutz eingerichtet werden. Es ist nicht leicht eine neue Wohnung für diese Menschen zu bekommen. Da ich bisher keine guten Erfahrungen mit Meinungsbefragungen gemacht habe, bezweifle ich, dass es in diesem Fall anders ist, beweisen Sie mir das Gegenteil. Die Hoffnung stirbt zu Letzt und es geht um behinderte Menschen. Herzliche Grüße Rudolf.Zaumseil@gmx.de

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 17. Juni 2022

Menschenwürde verletzender Umgang seitens Rententräger, weiterer Behörden selbst Aufsichtsbehörde SMS sowie Gerichtsbarkeit

In Sachsen fühlt man sich als Schwerbehinderter eher als gesellschaftl. nur Kosten verursachender Ballast. Derartiges explizit bewusst gemacht seitens der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, sowie auch der diese überwachenden Aufsichtsbehörde SMS. Diesseitige Feststellungen gelten ebenfalls für das Sozialamt Abt. Schwerbehinderteneigenschaft Dresden und leider auch die sächs.Sozialgerichtsbarkeit (SG Dresden/LSG Chemnitz). Die Sachbearbeiter (selbst für Rechtsbehelfe) der DRV MD kennen sich u.a. weder mit dem SGB, deutschen GG, noch den eigenen Verwaltungsvorschriften bezüglich der Bearbeitung von EM Anträgen aus. Einem EM Antrag zugrunde zu legende medizin. Leistungseinschätzungen werden vom hauseigenen medizinisch- wissenschaftlich nicht auf dem aktuellsten Wissensstand verharrenden SMD abgegeben, wobei sehr oft ein ablehnendes Ergebnis vornherein vom Auftraggeber erwartet wird (statistisch öffentlich bekannt 50% der EM Anträge werden rechtswidrig abgelehnt).Trotzdem dem SMD rechtlich untersagt wird "nur eigene parteiische Befunderhebungen“ der Leistungseinschätzung zugrunde legen zu dürfen, sondern ausschließlich der Einschätzung von Vorbefunden/Gutachten/Gerichtsurteilen Folge zu leisten, wird derartiges leider in der gängigen Praxis rechtswidrig ignoriert. Somit werden bei schwerbeh. Bedürftigen, aufgrund bewusst wahrheitswidrig erstellter sozialmed. Leistungseinschätzungen die sozialversicherungsrechtl. Lohnersatzleistung für Erwerbsunfähige, in Form einer EM Rente kostensparend abgelehnt. Diese Personengruppen werden trotzdem sie auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbed./krankheitsbed. nicht vermittelbar sind beim Jobcenter bewusst als uneingeschränkt arbeitsfähig deklariert. Um nicht ohne Krankenvers. in der Obdachlosigkeit zu enden, muss sich der Schwerbehinderte entgegen ärztl./ gutachterl. Attestierungen (selbst Gerichtsurteilen) erwerbsfähig melden selbst dann, wenn eine Tätigkeit seine Krankheit/Behinderung massiv verschlechtert, was rechtswidrig sowie eine behördliche Nötigung zum gesundheitl. /existenziellen Nachteil darstellt. Auch der SMD des Soziamtes Abt. Schwerbehinderteneigenschaft/KSV agiert nicht anders, denn Hauptaugenmerk der Behörden ist vornherein eine kostensparende Antragsablehnung, was gerade für einen Schwerbehinderten eine finanzielle, soziale aber auch staatliche Ausgrenzung der Teilhabe am gesellschaftl. Leben darstellt. Derartiges staatl./behördl. menschenrechtsverl. Agieren scheint wohl vordergründig nur für deutsche sächs. behinderte Bürger zu gelten. Selbst bei der sächs. Sozialgerichtsbarkeit ist bei vereinzelten Richtern/Kammern, statt einer gesetzl. verankerten rechtl. Neutralität eher eine staatl./behördl. verfassungsrechtl. sehr fragwürdige Parteilichkeit besonders bei PKH Anträgen zu beobachten, was schon gewisse menschenrechtsverachtende Rückschlüsse ziehen lässt. Es ist eine Schande, dass in Sachs. gerade jüngere lohnersatzleistungsbedürftige (deutsche) Bürger mit Behinderungen oft von Leistungsträgern (u.a. Rentenversicherung) selbst Sozialgerichtsbarkeit menschenverachtend als (arbeitsscheue) Simulanten vorverurteilt werden (ich bin das beste Beispiel). Diesen seit vielen Jahren andauernden sächs. Missständen, ist endlich zum Schutz/Achtung der Schwerbehind. Einhalt zu gebieten. Allein auftragsorientierten/parteiischen sozialmedizin. Leistungseinschätzungen, ist von staatlicher Seite her endlich strafrechtlicher Einhalt zu gebieten (Verweis auf § 278 StGB), um die sich wirtschaftl. bevorteilenden Machenschaften bestimmter Institutionen (gerade DRV MD) zu stoppen. Auch ganz wichtig ist, dass man Schwerbehinderten mit MZ G, die oftmals gesundheitsbed. keine ÖPNV nutzen können, den behinderungsbed. benötigten PKW nicht wegzunehmen, sofern sie zur EM Rente noch dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sind. Hier bedarf es einer gesetzl. Sonderregelung. Der viel zu niedrig angesetzte 17% Mehrbedarf für Erwerbsunfähige mit MZ G, muss dringend kostendeckend erhöht werden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Grundsetzliche Gedanken zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung (MmB) in Sachsen

- der Freistaat muss mehr Einfluss auf Landkreistag und Städte- und Gemeindetag nehmen und damit auf die Bereitstellung von Mitteln für Teilhabeleistungen (Stichwort: Rechts- und Fachaufsicht) - bei der Novelierung des Inklusionsgesetzes muss auch die Privatwirtschaft bei der Schaffung von Barrierefreiheit und Chanchengerechtigkeit in die Pflicht genommen werden - um den Vertreter der MmB im Rundfunkrat herum sollte es einen Expert*innenbeirat geben - die Lebensrealitäten der MmB müssen in den Medien sichtbar(er) werden! - Verordnungen zur Umsetzung von Gesetzen stärker unter die Lupe nehmen - Weiterbildungen und Personalstelle für Behindertenbeauftragte, -beiräte und Selbstvertretungsorganisationen, um Veränderungsprozesse auf Landes- und komm. Ebene gut begleiten zu können - Datenlage zur Situation von MmB verbessern und daraus Rückschlüsse ziehen Besser als dieses allgemeine Beteiligungsportal wäre es, eine für alle verständliche Befragung durchzuführen. Dennoch vielen Dank für die Möglichkeit, hier sich äußeren zu können.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 17. Juni 2022

Grundsetzliche Gedanken zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung (MmB) in Sachsen

Hier muß das SMS erst mal vor der eigenen Haustür kehren. Eckhard Hofmann Lichtundleben@t-online.de

Zur Inklusion

Sehr geehrte Damen und Herren, bevor man mit der Inklusion überhaupt beginnt muss man die baulichen Vorraussetzungen schaffen! In einer Grundschule in der Authisten, Kinder mit trisomie 21 und Kinder mit sozial-emotionalen Problemen sind muss in jedem Stockwerk ein Raum sein in dem Kinder die gerade überfordert sind und deswegen aggressiv werden und eine Gefahr für sich und Andere, dann wieder herunter fahren können! Räume die entsprechend ausgestattet sind! Außerdem ist der Schlüssel ein Witz! Ein Erzieher der dann mit einem s-e Kind in der Gruppe ist der kann sich oft gar nicht um die anderen Kinder richtig kümmern weil das s-e Kind so viel Aufmerksamkeit fordert! Aber oft hat der Erzieher noch 20 andere Kinder, die auch Hilfe brauchen, oder Grenzwertig sind. Die auch weinen, mobben, mal schlagen usw. die aber auch mal erzählen wollen und getröstet. Das geht aber nicht wegen den Zuständen und mein Herz blutet jeden Tag wegen den verpassten Chancen! Oft geht es ja bei mir langfristig ein Kind dahin zu bringen das es kein Delinquent wird, sondern eine Ausbildung macht, Familie gründet und steuern zahlt und alle Fähigkeiten bekommt das glücklich zu bewältigen! Der Grundzustand an meiner Grundschule ist, das die Bibliothek die ich mit den Kindern gegründet habe in einem 18m/2 Raum ist. In dem 2 Lagerschränke sind und die zwei Meter lange Krankenliege. Und Kinder die ins Krankenzimmer müssen weil es denen so hundeelend geht, suchen nachher sicher mit Freude den selben Raum zum gemütlichen Lesen auf…..*ironie* Der Zeitraum und der Aufwand bis man ein Kind mit Problemen so schriftlich bei ihnen beantragt hat das es im Schlüssel eine Rolle spielt ist unmöglich! So das wir eine komplette Erzieherfachkraft für diese Büroarbeiten abstellen mussten, weil ohne diese Ochsentour sich für die Kinder gar nix verbessert! Und da geht es auch um die Kinder die dann von Kindern mit Problemen in Situationen gelangen die die gar nicht verarbeiten können, in die die unter normalen Umständen nie kommen würden und die normale Kinder auch stark belastet! Neben den Inklu-Kindern haben wir DAZ-Kinder und sind neben einem Brennpunkt! Ich liebe den Standort der Schule und die Arbeit aber ich kann nicht mehr! Ich will nicht jeden Tag komplett nur Feuerwehrmann sein und zu den eigentlichen Arbeiten und Chancen für die Kinder dann nicht kommen weil weder die Maße, noch die baulichen oder personellen Ressourcen dafür ausreichen! Vor Jahren hab ich mal gedroht einen besonders schweren Fall wenn der durchdrehte direkt ins Rathaus zu bringen! Kollegen haben sich dann um den gekümmert aber deren Kinder sind dann durch das Raster gefallen! Die darf nicht passieren! Auch Kinder die sich Mühe geben und normal entwickelt sind haben das Recht darauf wahr genommen zu werden! Ich flehe und bitte dringend um Verbesserung jeder Art! In der Hoffnung das es nicht wie immer an den Finanzen oder dem Blickwinkel den manche vom Schreibtisch haben scheitert! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kaul

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Kontakt

Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsberger Straße 190
50825 Köln

heitzenroeder@isg-institut.de

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