Dialog Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 31.05.2022
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Inklusion in Sachsen weiter stärken – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Zur Erklärung in leicher Sprache.

Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Um diesen weiter voranzubringen, hat die Staatsregierung beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Staatsregierung lädt auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zum Mitmachen/Dialog ein. Mit dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wird diese Möglichkeit der Beteiligung in großer inhaltlicher Tiefe genutzt.

Sie finden auf dem Beteiligungsportal die Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Ebenso finden Sie alle Inhalte in einer Langfassung.

Sie sind für gleiche Chancen im Leben? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Machen Sie Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie am Ende jeden Kapitels die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.

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Barrierefreiheit

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Durch eigene Erfahrungen und Erlebnisse stell(t)e ich fest, dass die politischen Entscheidungsträger, die Gestalter und die Ingenieure von Straßen und (Geh-)Wegen sowie Zugängen zu Häusern, die zunehmende Zahl von Rollstuhl- und Rollatorfahrern umd derem Schwierigkeiten nicht wirklich beachten. Da werden Straßen für "Autos" mit glattem Asphalt belegt, Gehwege aber für eine "gute Optik" eher mit Formsteinen oder Gehwegplatten ausgestattet. "Autos" sollen schön rollen, Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren können ja durchgerüttelt werden. Manchmal, bei besonders groben Kopfsteinpflaster, wird der Denkmalschutz sogar höherwertiger betrachtet, als die Lebensqualität behinderter Menschen. Die müssen sich dann über "Buckelpisten" hinweg quälen. Warum müssen eigentlich Bordsteinkanten sein? Rollcontainer (für Abfall) bekommen eine "0-cm-Bordsteinkante", o.g. Behinderte müssen dagegen höhere Kanten überwinden. Das Anheben eines Rollators ist z.B. für manche Menschen eine Kraftanstrengung, die nicht sein brauchte, und Rollstuhlfahrer müssen manchmal drehen und den Bordstein rückwärts überwinden. Für mich ist es "irre", wenn Straßen/Kreuzungen für die Autos glatt und eben gestaltet werden, Fuß- und auch Radwege dagegen Bordsteinkanten aufweisen. Mir erklärte ein Straßenbauer dazu, dass das wegen des Regenwassers so sein müsse. Ich dagegen lernte einst, dass Wasser keinen Berg hinauffließen kann, also würde ja eine leichte Schräge (wie bei den "Rollis") dies auch verhindern. Das gleiche gilt für Hauseingänge. Warum baut man dast immer mindestens eine Treppenstufe davor ? Auch diese könnte wegfallen, wenn man eine leichte Schräge vorsieht. Eine (oder mehrere) Stufe(n) bedeuten für Behinderte erschwertes überwinden, um ins Haus zu gelangen. Eine leichte Schräge bedeutet Barrierefreiheit.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 24. Juni 2022

Ansatz

Inklusion heißt nicht, dass jeder alles kann, sondern dass eine Behinderung für einen Menschen kein Hindernis sein darf, seine anderen Talente und Fähigkeiten zu entwickeln. Dafür müssen die allgemeinen und individuellen Voraussetzungen geschaffen werden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 24. Juni 2022

Barrierefreiheit in 08280 Aue

Ich bin in der Stadt immer mit meinem Rollator unterwegs. Im Päckchen oder Briefe in der Post in Aue abzugeben, muss ich 10 Treppen den Rollator hochladen. Da ist keine Rampe da. Einfach ohne Aufsicht kann ich ihn nicht stehen lassen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 24. Juni 2022

Zieldifferente Inklusion an Schulen

Als Sonderschulpädagogin an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erlebe ich täglich die individiellen Bedürfnisse unserer Schülerschaft. Bei den Meisten wäre an eine zielgleiche Inklusion an einer Regelschule nicht zu denken. Ich vermisse aber den Kontakt zwischen Regelschülern und Förderschülern. Ich würde mir ein System der zieldifferenten Inklusion wünschen. Dies bedeutet, dass alle Schüler*innen gemeinsam lernen aber nicht auf den gleichen Abschluss hinarbeiten. Geprägt ist dieses System durch Teamteaching, von jeweils einem Regelschullehrer/in und einem Sonderschulpädagog-en/ -in. Damit meine ich nicht, dass Sonderschulpädagog/innen wenige Wochenstunden mit bestimmten Schülern lernen, sondern, dass durchgehend parallel Unterrichtet wird. Es gäbe die Option, die Inklusionsschüler*innen, zeitweise exklusiv zu unterrichten um Lehrplaninhalte zu vermitteln, welche mit dem Regelschullehrplan nicht vereinbar sind. Mich wundert es nicht, dass das aktuelle Regelschulsystem in Sachsen mit der Inklusion von Schüler*innen mit diversen Behinderungen überfordert ist. Das System ist für deren individuelle Bedürfnisse zu unflexibel und bietet zu wenig Kontinuität und Sicherheit für Menschen mit ganz besonderen Bedürfnissen. Daher wünsche ich mir, dass die Sonderschulpädagog- en/ -innen, mit ihrer Ausbildung und ihrem Lehrplan, mit ins Regelschulsystem integriert werden und ihnen die Möglichkeit gegeben wird flexibel auf die Bedarfe ihrer Schüler*innen zu reagieren. Es geht also nicht um die Chancengleichheit, dass auch Menschen mit einer geistigen Behinderung Abitur machen sollen, sondern um die Chancen, die sich in der Gesellschaft entwickeln würden, wenn Regelschüler*innen von Beginn an Kontakt zu Menschen mit Behinderung hätten und diese als Freunde gewinnen könnten. So würden Stigmatisierungen abgebaut werden und unsere Schüler*innen könnten ganz anders soziale Kontakte aufbauen als es bisher in unserer "Förderschulblase" der Fall ist. Dies könnte ihnen viele Möglichkeiten in ihrem nachschulischen Leben eröffnen. Außerdem würde der wichtige Lernbereich des sozialen Lernens, in einer inklusiven Schule ganz nebenbei in einer Intensität gelernt werden, wie es kein Ethik- oder Sachunterricht jemals vermitteln könnte.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Schulbegleitung

Autistische Kinder können nur die Schule besuchen wenn sie einen Schulbegleiter zur Unterstützung bekommen. Arzt, Therapeuten und Schule bestimmt errechnet den Bedarf. Der Antrag wird beim Jugendamt eingereicht und dann beginnt das monatelange Warten und die Unsicherheit ob und in welchem Umfang die Schulbegleitung genehmigt wird. So oft muss in Wiederspruch gegangen werden, weil das Amt sparen will und nur einen Teil des Bedarfes genehmigt und dann muss man fürs Kind kämpfen. Kraft die man für das tägliche Leben mit dem besonderen Kind benötigt müssen dabei eingesetzt werden. Das schlaucht, macht kraftlos und müde. Nicht selten weiß man, trotz rechtzeitiger Antragstellung, erst kurz vor dem neuen Schuljahr in welchem Umfang das Kind betreut wird. Es macht traurig, dass trotz allem Verständnis für wirtschaftlichen Denken, an Kindern/Menschen mit Behinderung gespart wird. Es macht wütend, dass man als Bittsteller vom Wohlwollen der Sachbearbeiter abhängig ist. Ich erbitte kurze Bearbeitungszeiten für Anträge und die Genehmigung aller beantragter Stunden die durch Ärzte, Therapeuten und Schule begründet werden. Zusätzliche Unterstützung für autistische Kinder wäre auch nicht schlecht.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

RV lehnt Teilhabe am Arbeitsleben ab und weitere Probleme

Mein Mann hatte 2019 eine Sepsis und in Folge mussten beide Beine und beide Unterarme amputiert werden. Mein Mann sitzt im Rollstuhl und hat Handprothesen. Sein alter Arbeitgeber wollte ihn ursprünglich weiterbeschäftigen und ihm einen PC-Arbeitsplatz einrichten. Mein Mann hat nur die teilweise Erwerbsminderungsrente beantragt, es hieß, so wäre es einfacher, wieder ins Berufsleben einsteigen zu können. Wir haben Anträge auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass auch Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben seine Arbeitsfähigkeit nicht verbessern würden (mit der selben Begründung wurde auch eine Reha abgelehnt). Und das obwohl ein Arbeitgeber vorhanden war, der meinen Mann weiterbeschäftigen würde. Wir haben Widerspruch eingelegt und auch der wurde abgelehnt, mit der selben Begründung. Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und es ging vor das Sozialgericht. Die RV musste nochmals alles vorlegen, wir nochmal Anträge ausfüllen. Unter anderem einen auf Kraftfahrzeughilfe. Dazu müssten wir ein verkehrsmedinisches Gutachten einholen, um einen Kostenvoranschlag für ein Auto und den behindertengerechten Umbau zu erhalten, das Gutachten dürften wir selber finanzieren, mal eben 640,-. Behindert sein muss man sich erst einmal leisten können. Jedenfalls konnte mein Mann probefahren, er ist selbstständig Auto gefahren, wäre am liebsten nicht mehr ausgestiegen. Wird aber wohl immer ein Traum bleiben, weil die Teilhabe am Arbeitsleben ist noch immer nicht bewilligt. Ich find es einfach nur fürchterlich, wenn man gezeigt bekommt, was alles gehen würde und dann hat man keine Möglichkeit es zu bekommen, weil das Geld fehlt. Sein alter Arbeitgeber ist im Übrigen jetzt abgesprungen, er hat jetzt nach fast 2 Jahren keinen Arbeitsplatz mehr für ihn frei. Mein Arbeitgeber würde ihn jetzt einstellen, aber ohne Leistungen zur Teilhabe.... Zusätzlich hat die Rentenversicherung die Rente jetzt um die Hälfte gekürzt, der Hinzuverdienst wäre zu hoch gewesen. Er hatte Arbeitslosengeld bekommen, würde man das reine Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst rechnen, läge er innerhalb der Hinzuverdienstgrenze. Aber nein, das tut man nicht sondern man nimmt die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes als Hinzuverdienst, das ist sein letztes Gehalt und schon liegt man über der Grenze. Es wird mit Geld gerechnet, welches man gar nicht erhält. Dann verlangt man 4200,- von 7200,- Rente zurück und wenn man das Geld nicht hat, kürzt man die üppigen 599,- Rente auf noch üppigere 299,-. Dafür war mein Mann über 30 Jahre hart arbeiten. Wir leben in einer 3 Zimmerwohnung, erster Stock ohne Aufzug, ich bin Krankenschwester und habe eine 75% Stelle als Dauernachtwache. Es gibt noch 2 Kinder, 9 und 14 Jahre alt. Mein Mann und ich schlafen im Wohnzimmer, die Kinder (Mädchen und Junge) haben das Kinderzimmer und das Schlafzimmer. Mal abgesehen davon dass wir uns einen Umzug jetzt eh nicht mehr leisten können, es ist unmöglich, eine barierrefreie 4-Zimmerwohnung zu finden, die für uns bezahlbar wäre. Neben meiner Arbeit mache ich die Pflege komplett allein, weil wir das Pflegegeld brauchen und das ausgefallene Gehalt zu kompensieren. Wenn man als Mensch in Deutschland behindert ist, ist man oft völlig aufgeschmissen und hat finanziell große Probleme. Kaum einer ist an Lösungen interessiert, weil man als behinderter Mensch oft mehr kostet als man einbringt und wenn man dem Staat nix einbringt, ist man nix wert. Die Rentenversicherung, die meinem Mann die Teilhabe verwehrt hat noch nie mit meinem Mann gesprochen. Ich wette, die sehen sich die Akten an und denken: Hat keine Arme und keine Beine, kann nix mehr. Nur noch 12-15Jahre bis zur Rente, lohnt sich nicht mehr da was reinzuinvestieren. Mein Mann würde sehr gern wieder arbeiten und Autofahren, da er dann auch mit den Kindern wieder wegfahren könnte. Über Spenden haben wir einen treppensteigenden Rollstuhl (Scewo Bro) finanziert, sonst säße mein Mann immer noch zu Hause fest, wenn ich schlafe.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Behinderte Unternehmer

Dass man als behinderter Unternehmer "nicht vorgesehen" sei, machte mir eine Mitarbeiterin einer öffentlichen Vergabestelle 2018 mal sehr deutlich. Ich sollte bei einer Ausschreibung die Umsetzung der Behindertenförderung in meiner Firma nachweisen (betrifft 1 von 3 Angestellten), durfte mich selbst aber nicht mitzählen. Auch der Umgang anderer Behörden ist manchmal frustrierend: dass ich gelegentlich wegen chronischer Fatigue die Umsatzsteuervoranmeldung nicht ganz pünktlich abgegeben habe (es war mir wichtiger, mit eingeschränkten Ressourcen zu arbeiten, als dem Finanzamt zu berichten, was ich nicht geschafft habe...), interessiert selbiges Amt überhaupt nicht. Mein Fazit: Als Unternehmer hat man zu funktionieren, nicht eingeschränkt zu sein.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Teilhabe in der Arbeitswelt

Ich habe aufgrund einer Erkrankung einen GdB 50. Vor allem weil ich im Privatleben kaum noch Energie habe um am sozialen Leben teilzuhaben. In der Arbeitswelt finde ich es ausgesprochen schwierig, dass der GdB in der Privatwirtschaft am besten verheimlicht werden sollte, denn es haftet einem automatisch das Stigma des weniger leistungsfähigen Mitarbeiter an. Dabei ist es häufig nur so, dass einige Kleinigkeiten vom Arbeitgeber beachtet werden müssten, damit der Mensch mit Behinderung den anderen Mitarbeitern ohne Probleme mithalten kann. Bei mir waren es beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten bzw. ein gut strukturierter Arbeitsplatz. Die letzten 18 Monate war ich kein einziges Mal krankgeschrieben, weil ich es gewohnt bin mich durchzubeißen. Ich wünsche mir, dass auch in der Privatwirtschaft Menschen mit Schwerbehinderung bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden müssen und dass man seine Behinderung nicht mehr verstecken muss. Leider ist dies bisher nur im öffentlichen Dienst der Fall und da sind die Stellenangebote nun mal beschränkt. Auch finde ich mehr Aufklärung zum Thema "unsichtbare Behinderungen" wichtig. Nur weil man es dieser Personengruppe nicht ansehen kann, heißt es nicht, dass die Behinderung nicht existiert.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 24. Juni 2022

Selbstständigkeit ermöglichen / bessere Arbeit im Sozialamt

Ich habe seit einem Jahr me/cfs auf Grund der Coronaerkrankung im Dezember 2020. Mein Hauptsymptom ist eine Belastungsintolleranz. An guten Tagen möchte gern selbst im Supermarkt kleine Einkäufe tätigen. Es wäre schön, wenn es mehr Sitzgelegenheiten in Geschäften geben würde. Außerdem wünsche ich mir eine schnellere und vor allem fundierte Bearbeitung der Anträge im Sozialamt. Mein Antrag auf Erhöhung der Schwerbehinderung wurde Anfang Janur diesen Jahres gestellt. Vor zwei Wochen kam die Ablehnung. Aus der Begründung geht hervor, dass der Antrag überhaupt nicht gelesen wurde. Mir ist bewusst, dass durch die große Anzahl der Flüchtlinge im Sozialamt sehr viel wichtige Arbeit bewältigt werden muss, aber vergessen Sie bitte nicht die hier lebenden Menschen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 24. Juni 2022

Leben mit Epilepsie

Warum wird mir der Status der Behinderung aberkannt, wenn ich einen gewissen Zeiraum keinen Anfall hatte? Ich werde bestraft, weil ich einen guten Arzt habe, der mich gut auf ein Medikament eingestellt hat. Trotzdem bin ich doch immer noch Epileptiker und muss sehr auf mich und vieles achten. Das schränkt mich, als jungen Menschen schon arg ein. Würde ich lügen und Anfälle angeben, dürfte ich den Status behalten. Ich fühle mich vom Amt nicht verstanden. Ich weiß, dass es vielen Patienten so geht. Das muß dringend überdacht werden!!!

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

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Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

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Weinsberger Straße 190
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