Dialog Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 31.05.2022
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Inklusion in Sachsen weiter stärken – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Zur Erklärung in leicher Sprache.

Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Um diesen weiter voranzubringen, hat die Staatsregierung beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Staatsregierung lädt auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zum Mitmachen/Dialog ein. Mit dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wird diese Möglichkeit der Beteiligung in großer inhaltlicher Tiefe genutzt.

Sie finden auf dem Beteiligungsportal die Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Ebenso finden Sie alle Inhalte in einer Langfassung.

Sie sind für gleiche Chancen im Leben? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Machen Sie Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie am Ende jeden Kapitels die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.

332 Beiträge

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Inklusion chronisch kranker Kinder in Schulen und KITAS

Sehr geehrte Damen und Herren, schon vor ca. 2 Jahren haben wir versucht in Leipzig ein Schulschwesternprojekt zu starten um die Inklusion von chronisch kranken Kindern (zum Beispiel Diabetes mellitus Typ 1, Mukoviszidose, Kinder mit psychosomatischen Erkrankungen und viele mehr) in Schulen , vor allem Grundschulen, zu ermöglichen. Bisher werden solche Kinder durch Einzelfallbegleiter oder punktuell durch Pflegedienste betreut, was z.B.bei Diabetes mell. Typ 1 den Schulalltag oft eher erschwert und häufig mit einer unzureichenden Versorgung der Erkrankung verbunden ist. Einzelfallbegleitung und die Versorgung durch Pflegedienste werden durch die Kinder so gar als unangenehm und stigmatisierent wahrgenommen. Das Einschulen an Förderschule ist noch immer häufig, hat aber einen großen Einfluss auf den Bildungsweg und ist für diese Familien keine Alternative. Auch müssen viele Eltern ihre Arbeitszeit deutlich reduzieren, um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten ( siehe AGPD) Würde man zumindest in Großstädten Schulschwestern einsetzten, könnten diese die medizinische Betreuung dieser Schüler übernehmen( mehrere betroffene Kinder könnten an einer Schule beschult werden, dies würde auch den Umgang der Lehrkräfte mit den Erkrankungen langfristig sicherer machen) somit könnten Schüler im Alltag den selbstständigen Umgang mit ihrer Erkrankung erlernen, Lehrer wären entlastet und die betroffen Kindern würden davon profitieren, wenn mehrere Kinder mit chron. Erkrankungen in den Schulen lernen würden. Auch präventiv könnte eine Schulschwester arbeiten, gesunde Ernährung, Medienkonsum und vieles mehr könnte diese Fachkraft mit den Schülern bearbeiten. Das Erkennen von psychosomatischen Erkrankungen und die Unterstützung der Kinder bei Schulängsten und damit verbundenen Beschwerden sind ebenfalls Aufgabenfelder welche abgedeckt werden könnten, damit wäre das Auftreten von unnötigen Schulfehltagen sicher zu minimieren. Viele dieser Kinder müssen bei Ausflügen, dem Schwimmunterricht oder zu Klassenreisen von ihren Eltern begleitet werden, dies ist für ein gesundes " Großwerden" nicht immer förderlich, noch immer darf ein Teil der betroffenen Kinder nicht an solchen Angeboten teilnehmen. Auch hier wäre eine Schulschwester nützlich. Wir sind fest überzeugt, dass der Einsatz von Schulschwestern auch finanzell darzustellen wäre, bezahlt man doch momentan Gelder für unzählige Einzellfallbegleiter und Pflegedienste. Die Frage der Finanzierung könnte gemeinsam mit Krankenkassen und Sozialämtern besprochen werden. Ich denke wir würden betroffen Kinder gut integrieren, ihre Selbstständigkeit fördern, Folgeerkrankungen verhindern, den Eltern die Möglichkeit geben zu arbeiten und Lehrer entlasten . Wir sollten dafür Sorgen, dass diese Kinder körperlich und psychisch gesund aufgewachsen, schon jetzt sehen wir den erheblichen Anstieg an psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen , wir sollten alles dafür tun, diesen Trend zu stoppen. Mit freundlichen Grüßen Annett Mauer

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Behinderte

Den Staat ist es doch egal wie es behinderten Menschen geht,bin 100% behindert mit G das Auto ist mein Rollstuhl und das bei den Sprit Preisen ist es kaum noch möglich rauszukommen Die Rente kannste auch vergessen,Wer macht für was ?? Keiner im Gegenteil der Staat nimmt dir noch alles ab damit die großen da oben gut leben können!!

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Es ist noch ein langer Weg

keine Wohnheime nur mit Wartelisten keine ITP Plätze in Wohnheimen Wartelisten lang schlechte Bezahlung führt in den Wohnheimen zu Fachkräftemangel und unterbezahlte Nichtfachkräfte sind ungeeignet für die Arbeit mit Behinderten. Geld und individuelle Lösungen für die Behinderten bekommt man von den Trägern z.b. KSV nur mit eine Klage vor Gericht.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 1. August 2022

Kinder mit Behinderungen

Unser Sohn ist zu 70% behindert. Der Kinderarzt empfiehlt ab dem 18 Lebensjahr von unserem Sohn, ihn in ein betreutes wohnen unter zu bringen. Doch dies wollen wir als Eltern nicht. Unsere Frage ist muss dies sein???

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Lage der Menschen mit Behinderung in SACHSEN

Und nur für Sachsen kann ich reden. Mutter eines 20jährigen beeinträchtigten Sohns...und die Schwierigkeiten ihn in eine bestehende Einrichtung zu geben- ins freie Leben, geschützt zu entlassen, für eine Mutter die auf die 60 Jahre zu geht und der die Zeit und die Kraft schwindet. Sachsen muss Einrichtungen schaffen. Nicht alle Eltern haben die Nerven, Zeit und Geld, Beziehungen selbst Einrichtungen zu gründen- ist ja eine gute Idee ansich....

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Für Bahnhöfe u.die Haltestellen

Die Hörgeschädigten können nicht die Rufsender für z.b.Baustelle oder Umleitung oder Zugverspätung auf jede Bahnhöfe u.die Haltestellen hören.Wie hilflos für die Hörgeschädige.Keine Barrierefreiheit für die Hörgeschädigten! Die Hörgeschädigte brauchen die Informationen z.b.Untertiteln oder was anderes.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Hörgeschädigte Personen

Hörgeschädigte werden einfach ignoriert, weil man ihnen die Behinderung nicht gleich ansieht. Aber wenn man nichts versteht/hört, fühlt man sich total unsicher, hilflos, als Mensch 2. Klasse...Hier besteht ganz dringender Handlungsbedarf!!!

Behinderung

Hatte 1984 Unfall, bekam 25 Prozent Unfallrente. Dann kam Bluthochdruck, Gicht, Diabetes, Abnutzung LWS dazu, 2019 dann eine Hüft-OP. Reha, Berufsunfähigkeit, Teilhabe am Arbeitsleben, Massnahme, welche nichts brachte, brauche Büroarbeit, habe aber keine ausreichenden PC Kenntnisse, finanziell nicht machbar. Also keine Arbeit, da ich eine Unfallrente und Berufsunfähigkeitsrente erhalte(selbst eingezahlt)komm ich über Hartz-IV, also durch alle Register gefallen, dachte komm mit meinen Erkrankungen vielleicht auf 30Prozent, nein es sind nur noch 20. Toll ich habe noch nichts gemerkt, dass es mir plötzlich besser geht. Habe bisher auch kein Verständnis für meine Situation gefunden, da kommen noch mehrere Sachen hinzu. Die Bürokratie müsste man mal überarbeiten. Im Moment geht's mir nicht gut, zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Umgang mit Behinderten Menschen inSachsen

Von heute auf morgen wurde ich auf Grund eines Schlaganfalls nach 35 Arbeitsjahren zu einem Behinderten Menschen. Bereits in und nach den Krankenhausaufenthalt musste ich feststellen wie ungerecht und zum Teil verletzend sich der Umgang mit den Behörden in meinem Fall mit dem Landratsamt Leipzig Land darstellt, nur kurz ein Beispiel. Nach der Reha bekam ich eine Verordnung durch meinen Hausarzt zum Transport zur Ergo und Physiotherapie welche gerade bei meinem Krankheitsbild in der ersten Zeit erheblich zur weiteren Entwicklung beiträgt, dies wurde von der Krankenkasse abgelehnt, da ich weder eine Pflegestufe noch einen Grad der Behinderung hatte, bereits in der Reha wurde dies zwar beantragt, die Bestätigung dauerte fasst 6 Monate?Nun erhielt ich einen GdB von 50 und Merkzeichen G.Das wiederum wurde lt.Aktenlage nach 2 Jahren wieder rückgängig gemacht, obwohl mein Hausarzt auf Grund der jetzt einseitigen Belastung eine Verschlechterung begutachtete. Um dagegen vorzugehen müsste ein anerkanntes Gutachten durch den MDK erfolgen, wegen eines benötigten Hilfsmittels existiert zwar bereits ein solches das wird aber von der Behörde nicht anerkannt, ich müsste beim Sozialgericht klagen und wen dort ein solches angeordnet wird müsste das dann berücksichtigt werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen. Zum Abschluss hier noch ein paar Worte an die politisch Verantwortlichen, bitte denken Sie immer daran das es hier um Behinderte Menschen geht, die vielleicht gerade durch ihre Behinderung nicht mehr mit den Behörden kämpfen können, Versuchen Sie sich in diese Lage zu versetzen, denn auch Sie können sich von heute auf morgen in dieser Lage befinden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Behörden müssen geschult werden

Ich bin Schwerbehindert mit einen Gdb. von 100, mit den Merkzeichen G, Gl, RF und den Pflegegrad 2. Seit Jahren kämpfe ich um das Merkzeichen B, weil ich ohne Begleitung dazu verdammt bin, in meiner Wohnung zu verbleiben. Die Antworten der Angestellten der Ämter auf die Widersprüche und Klagen beim SG sind erschütternd, niederschmetternd, krankmachend, beleidigend.....udg. Möglicherweise wäre es besser, betroffene Menschen, die selbst behindert sind für solche Stellen auszubilden bzw. einzusetzen. Der Eindruck ist auf jedem Fall der, dass die Mitarbeiter, die darüber entscheiden, welchen Nachteilsausgleich Menschen mit Behinderung bekommen, nicht die nötige Schulung und Sensibilisierung haben.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

Bundeteilhabegesetz & Finanzierung

Die Umsetzung des BTHG`s findet einfach nicht statt. Die Kostenträger sind heillos überfordert, die Landesregierung hat die Finanzierung nicht geregelt und das Umlageverfahren ist weiterhin Streitpunkt Nummer 1. Wenn man Teilhabe will, kann man nicht ernsthaft erwarten, dass es günstiger als das alte System ist. Solange Menschen mit Handicap in Werkstätten arbeiten gehen, besondere Kinder in heilpädagogische KITA`s geschickt werden und im Schulalter Kinder separiert werden, gibt es keine TEILHABE.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 22. Juli 2022

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Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsberger Straße 190
50825 Köln

heitzenroeder@isg-institut.de

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