Dialog Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.03.2022 bis 31.05.2022
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Inklusion in Sachsen weiter stärken – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Zur Erklärung in leicher Sprache.

Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ist ein Prozess. Um diesen weiter voranzubringen, hat die Staatsregierung beschlossen, den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für den Freistaat Sachsen fortzuschreiben. Es ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter zu verbessern.

Die Staatsregierung lädt auf dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen zum Mitmachen/Dialog ein. Mit dem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK wird diese Möglichkeit der Beteiligung in großer inhaltlicher Tiefe genutzt.

Sie finden auf dem Beteiligungsportal die Kurzfassung zur Einleitung, zu den Grunddaten und den neun Handlungsfeldern des Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen. Die Kurzfassung gibt es auch in Leichter Sprache. Ebenso finden Sie alle Inhalte in einer Langfassung.

Sie sind für gleiche Chancen im Leben? Dann ist Ihre Mitwirkung gefragt. Machen Sie Vorschläge, wie Inklusion in Sachsen weiter verbessert werden kann. Nutzen Sie am Ende jeden Kapitels die Möglichkeit von Beiträgen, Kommentaren und Stellungnahmen. Beteiligen Sie sich und bringen Sie sich ein.

332 Beiträge

Rollador und Schwierigkeiten

Eigentlich ist bereits alles gesagt. Fahren Sie einmal mit dem Rollador über Kopfsteinpflaster oder Schotterwege. Nicht die Beine, sondern die Schultern und Arme sind schmerzhaft angespannt.Ergänzend wäre dazu noch folgendes zu sagen. Alles was hier angeführt ist kann abgestellt werden. Notwendig ist es aber auch, das sowohl Straßenbahnfahrer und besonders Busfahrer sich besser auf behinderte Leute einstellen sollten.Oft wird schon angefahren noch ehe sich diese Menschen im Bus gesetzt heben. Das kann auch zu Verletzungen führen. Erforderlich wäre deshalb auch eine Fortbildung der verantwortlichen Fahrer in Bezug auf Behinderte. Vielleich nehmen sich das die Verkehresbetriebe an.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

0375 88294383

Guten Tag, ja es ist viel zu tuen, einiges hat sich wohl schon getan.. ich benutze ( muss) seid ca 9 Jahren einen Rolli.. Also Pflaster als Untergrund ist ganz gruselig, selbst wenn es historisch sein muss , gibt es Möglichkeiten allem gerecht zu werden ( siehe Bamberg), abgeflachte Bordsteine, Nahverkehr… viel zuwenig barrierefreie Wohnungen.. Geschäfte, Gaststätten gerade bei Neubau , Toiletten.. an einem Ausstausch bin ich interessiert. Mit freundlichen Grüßen i.formanowski Zwickau

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Epileptiker sind ohne Lobby

Sie sind krank für 2 Minuten, schwer z.T. durch gefährliche Stürze gefährdet. Jedet Tag kann den Tod bru6ngen... In der Schule will man sie " weg haben", aber für Förderschule sind sie falsch, denn oft normal klug...Es gibt für ihre Probleme kein Fangnetz, keinen Nachteilsausgleich, keine freie Fahrt in ÖPNV, obwohl sie nie PKW oder Rad fahren dürfen- Lebensgefahr!...schwierig später zum Job zu gelangen...usw. Inklusion ist offenbar nicht gewollt oder möglich...ein harter Weg für Kinder und Jugendliche eine Ausbildung zu finden, auch die Eltern, wenn deren Kinder davon befallen werdenbrauchen sehr nachsichtigen AG.... Zu viele Probleme, um hier genau beschrieben zu werden...es gibt für Epileptiker kaum Chancen, es sei denn die Eltern opfern sich auf...es scheint als gäbe es diese Behinderung nicht, weil bei Vielen nur greifbar im Moment des Anfalls. Bitte...tut was für diese Betroffenen. Es hofft, eine betroffene Mutter...

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Meine Meinung:

Das kann man so pauschal nicht sagen. Zum Thema Arbeit, kann ich aus eigener Sicht sagen, dass es auf die persönliche Situation ankommt. Und zum Thema Führerschein, gibt es entsprechende Regelungen, ab wann man ein Fahrzeug führen darf, Gleiches gilt für die Wertmarke im ÖPNV.

Mit uns nicht über uns_ Beauftragte nicht ohne eigene Beeinträchtigung beauftragen

In Vielen Behörden, Kommunen etc sind die Behindertenbeauftragten nicht selbst davon betroffen, sondern suchen oft, uns zu versorgen. In Chemnitz machte die Beauftrage daher schon oft wilde Vorschläge, wie man könnte doch den "Behindertenrabatt" im Museum abschaffen, wenn die Rampe da ist. Das vedeutlicht, wie wenig Menschen, die keine Beeinträchtigung haben, wirklich geeignet sind, Beauftrage zu sein. Das muss ich ändern, wie sind Expert:innen unserer Sache und oft sehr gut ausgebildet.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Wohnen und Arbeiten für schwerstkörperbehinderte Erwachsene im Sinne der UN-BRK - und ein ungewöhnlicher Vorschlag

Wir sprechen aus dem Erleben mit unserem Sohn Falk (50 Jahre). Seine Körperbehinderung ist eine spastisch-athetotische Tetraparese mit Sprachbehinderung, aber ohne geistiges Defizit. Er lebt und arbeitet in einem Wohnheim mit naheliegender WfbM im Wichernhaus der Rummelsberger Anstalten in Altdorf bei Nürnberg. Das Wohnheim wird "ohne Tagesstruktur" geführt, so dass den Bewohnern ein weit gehendes selbstständiges Leben möglich ist, so wie des die UN-BRK vorgibt. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer und es gibt ordentliche Gemeinschaftsräume. Die Betreuung erfolgt über 24 Stunden durch entsprechende Fach- und Hilfskräfte. Deren Anzahl ist allerdings, wie in vielen Pflegeeinrichtungen, stark begrenzt. Die Finanzierung erfolgt nach der seit 2020 geltenden Trennung von Fachleistungen (finanziert vom Kostenträger) und Kosten zum Lebensunterhalt. Die moderaten Kosten für Unterkunft und Verpflegung ermöglichen es einigen Bewohnern, aus eigenem Einkommen (Rente, Werkstatt-Entgelt, Wohngeld) die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Damit sind sie keine Grundsicherungs-Empfänger und finanziell freier. Insofern ist unser Sohn mit seinem Leben zufrieden und wir wissen ihn in fürsorglichen Händen. Seit einigen Jahren hat Falk den Wunsch, in seine Heimatstadt Dresden zurück zu kehren. Das möchte er aber zu den gleichen Bedingungen wie in Altdorf. Das erweist sich bis heute als unmöglich. Bei sämtlichen Versuchen und Angeboten gab es immer wieder die verschiedensten Hindernisse oder Verschlechterungen. Ein Hauptgrund ist die sozialpolitische Vorgabe, angeblich zur Erfüllung der UN-BRK, keine "Heime" mehr für Behinderte anzubieten, sondern jeder soll eigenverantwortlich in seiner eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben. Die erforderlichen Hilfen "darf" er sich dann mittels Anträgen bei verschiedenen Kostenträgern erbitten. Dass damit ein wesentlich höherer Finanz- und Arbeitskräftebedarf entsteht, insbesondere wenn eine 24-Stunden-Betreuung erforderlich ist, wird vollkommen verkannt - obwohl das ganz offensichtlich ist. Außerdem wird die Forderung der UN-BRK nach Selbstbestimmung der Wohnform mißachtet, wenn es keine Wohnheime mehr gibt. Und die Teilhabe am Arbeitsleben darf oder soll in der "freien Wirtschaft" stattfinden. Die WfbM werden abgeschafft, weil die Beschäftigten dort für ein kleines Taschengeld nur "ausgebeutet" werden. Also wir sehen in den WfbM kein Problem, sondern die Lösung des Problems, behinderten Menschen, die Unternehmen oder auch öffentliche Einrichtungen nicht einstellen wollen, eine Beschäftigung zu bieten und soziale Kontakte herzustellen. Daraus kann mit Hilfe des Integrationsdienstes auch ein Arbeitsplatz im 1. Arbeitsmarkt entstehen. Nun zu unserem Vorschlag: In der Zeitung "drobs" 12/21 wird über das Projekt "Housing First" berichtet. Dazu gibt die Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Dr. Kaufmann, ein Interview. Es geht um das Bemühen, für die ca. 1000 Menschen, die in Dresden auf der Straße leben (eine Null zuviel ?), wieder eine Wohnung zu finden. Das brachte uns auf folgenden Gedanken: In ein Wohnheim (ähnlich wie in Altdorf oder in Plauen/Vogtland von "ASPIDA" ) in Dresden für sagen wir mal 50 Bewohner (damit sich auch eine Leitung sowie Gemeinschaftsräume usw. rechnen) investieren, in dem jeweils 25 körperlich behinderte Menschen mit Assistenzbedarf gemeinsam mit körperlich fitten, aber obdachlosen Menschen leben, wo jeder sein eigenes Zimmer mit Sanitärzelle und Vorraum hat (Einraumwohnung). Voraussetzung für die Aufnahme eines Obdachlosen müßte die Bereitschaft sein, für jeweils einen Behinderten Assistenz zu leisten. Über Umfang und Finanzierung ist noch zu reden. Aber auf jeden Fall sollte der Assistent für seinen Behinderten da sein und ihm Hilfs- und Kontaktperson sein - z. B. Essen reichen, ein Spiel spielen, Einkaufen usw. Das entlastet die Pflegekräfte und erhöht die Lebensqualität aller Bewohner. Im Internet "Falk Hofmann Altdorf". MfG Familie Hofmann

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

17623964332

In Eckersbach gibt es sehr viele abgesenkte Bordsteine. Leider sind genau davor Regenwasser-Ablaufrinnen angelegt. Heißt: man poltert mit dem Rollstuhl direkt in die Vertiefung und wird fast rausgekippt. Denkt denn da KEINER mit?!

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Grad der Behinderung mit Merkzeichen

Zu Zeit habe ich einen GDB von 90. Der Antrag zur Feststellung des Grades der Behinderung ist sehr umständlich und sollte einfacher gestaltet werden. Bei einer erneuten Antragstellung müssen immer wieder alle behandeln Ärzte, Kliniken etc. angegeben werden. Wird denn nichts digital gesichert bzw. gespeichert? Soll man mürbe gemacht werden? Das Aktenzeichen bleibt ja immer erhalten! In anderen Bundesländern wird auch viel häufiger ein höherer Grad der Behinderung und auch insbesondere Merkzeichen vergeben. In den letzten Jahren wurden immer mehr Erkrankungen "zusammengestrichen", da werden Schwindelanfälle mit Schwerhörigkeit gleichgestellt, einseitige Taubheit unter den Tisch gekehrt (es wird als Schwerhörigkeit beidseitig bezeichnet) etc. Bei meinem wer weiß wie oft wiederholen Antrag auf Merkzeichen G wurde bei meiner Angabe von inneren Anfällen (Schwindel) behauptet, dass keine pathologischen Ursachen erkennbar wären, obwohl seit 1997 nachweislich nach schwerem, zunächst nicht behandeltem 2. Hörsturz links, ein Erlusch des Vestibularis (Innenohres) bedingt mit Taubheit und Totalausfall des Gleichgewichtsorganes festgestellt wurde. Beim nächsten Versuch wurde es überhaupt nicht beachtet, man kommt sich vor wie ein Lügner! Die derzeitige Bearbeitung zieht sich OHNE WIDERSPRUCH bereits 2 Jahre hin. In Sachsen müssen die Betroffen oft viel zu lange dafür kämpfen und werden dann wiederum enttäuscht. Man bekommt den Eindruck, man wäre an seiner Behinderung selbst schuld. Da sollte und muss noch vieles getan werden.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Inklusion als Standard !?

Für mich ist Inklusion ein Begriff, der in seiner Vielseitigkeit unterschiedlich verstanden und wahrgenommen werden kann. Daher beginnt für mich Inklusion mit der Begleitung und Erziehung unserer Kinder. Ein Verständnis des Miteitnander entwickeln, Fachkräfte auf Fachschul- und Fachhochschulebene entsprechend auszubilden und bei dem Normalisierungsbegriff Menschen mit Hilfebedarf(en) nicht in den Vordergrund zu stellen, sondern als Teil von Prozessen der gemeinsamen Entwicklung zu betrachten, ist gelebte Inklusion. Hierbei möchte ich einen klaren Appell an unser Bildungsministerium senden: Kitas und Schulen schon konzepionell so bauen zu lassen, dass nicht alle Kinder und Jugendliche am Bildungsprozess teilhaben können nenne ich EXKLUSION. Mir ist bewusst, dass es nicht möglich ist, jetzt sofort alle Kitas und Schulen entsprechend anzupassen. Jedoch sollte es Genehmigungen für Kitas und Schulen nur noch unter genannten Kriterien geben. Bei diesem Punkt möchte ich ergänzen, dass in Sachen nach wie vor einer der schlechtesten Betreuungsschlüssel im Bundesvergleich besteht! Inklusion ist kein Pilotprojekt, sondern die Möglichkeit, dem Anspruch eines Sozialstaates an Gemeinschaft gerecht zu werden! Einen weitere Frage, welche ich in den Raum stellen möchte: die WfB ist für viele Menschen mit Beeinträchtigung(en) ein Ort der Gemeinschaft. Jedoch verstehe ich nicht, warum Betriebe, welche dringend auf Personal warten, nicht oder unzureichend staatlich unterstützt werden, um Menschen mit Beeinträchtigung(en) Zugang zum 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen!? Es ergeben sich unzählige, weitere Fragen, vielleicht finde ich Zeit und Raum mich vertiefend hier oder in weiteren Beiträgen einzubringen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Wegen Krankheit entlassen geht nicht ? Informationen Fehlanzeige

Für was gibt es das sogenannte Integrationsamt ? Der Arbeitgeber hätte dieses informieren müssen, wenn auf Grund von Outsourcing der Arbeitgeber wechselt und somit eine Weiterbeschäftigung eingeschränkt möglich wäre. Die Firma hat gewechselt, der Arbeitsplatz ist der gleiche geblieben, die Aufgaben sind gewachsen, der Lohn wurde halbiert, Sozialleistungen wie früher gibt es nicht mehr. Am Anfang wurde Interesse gezeigt, als der Termin anberaumt wurde, wurde wörtlich übermittelt "Das wollen wir doch gar nicht wissen". Eine Prüfung des Sachverhaltes gab es dann nicht. Öffentliche Informationen Fehlanzeige, Betriebsrat wollte das auch nicht wissen, für rechtliche Maßnahmen war die Zeit abgelaufen, wenn man im Krankenhaus keine Möglichkeit hat an Informationen zu kommen. Viele meiner langjährigen Arbeitskollegen sind fest der Meinung, das die Schwerbehinderung gefördert wird. Wenn alle zwei Jahre eine Hilfsmittelversorgung dazu zählt ist dieses alles nicht nachvollziehbar. Erst Recht nicht, wenn ein Facharzt schriftlich festhält - wörtlich "Das ist ja nur vorübergehend" - Eine Amputation ? Was nützen denn 5 Tage Zusatzurlaub und eine andere steuerliche Einstufung ? Nichts. Wenn man sich was vorstellen könnte, sollte das ein Informationsprogramm von Anfang an geben - nicht von staatlichen Stellen - von denen die unabhängig sind und täglich damit zu tun haben. Integrationsamt ? Sozialamt ? Für was ?

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Inklusion

Findet in Deutschland nicht statt. Nur das die Schulen sich beteiligen, zustimmen und dafür einen Opulus erhalten ist weit vom Tun gelebter Inklusion und möglicher Durchführung entfernt. Wie sind die Voraussetzungen in den Schulen? Gibt es eine Krankenschwester/Pfleger, welche notwendige Medizien verabreicht? Den Lehrer/in der geschult ist behinderte Kinder auszubilden? Den behindertengerechten Aufzug, WC usw. ? Die Lehrer/in sind "Dompteure" in überfüllten Klassen. Wenn in einer Schule für Hörgeschädigte Schüler/innen kein Lehrer/in die Gebärdensprache beherrscht... ist das Inklusion? Der Lehrer/in keine Medikamente geben darf und "will" .. bedarf eine Schulung . Diese hat in Sachsen aber kein Lehrer/in. Einfach mal in Finnland umschauen. Kleine Klassen (zwischen 9- 16 Schülern), geordnete Möglichkeiten/Rahmenbedingungen, 1 Krankenschwester/Pfleger für Medikation und 1.Hilfe Maßnahmen, ein zusätzliche Betreuer/in pro Klasse. Ich empfehle allen Verantwortlichen eine unangekündigte Hospitation in Brennpunktschulen. Ich gedenke den 67- jährigen "Fastrentner" der als Seiteneinsteiger in der 5.Klasse (28 Schüler) mit 3 unterschiedlichen Nationalitäten (wenig bis kein Deutsch sprechenden Kindern), 6 Kinder mit LRS, 2 Schüler mit epileptischen Anfällen und 1 Rollstuhlfahrer unterrichten wird.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 25. Juli 2022

Kontakt

Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsberger Straße 190
50825 Köln

heitzenroeder@isg-institut.de

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