Im Handlungsfeld „Familie“ ist eine stärkere Sensibilisierung der Ärzte als erforderlich erkannt worden. Weiterhin gilt es, bedarfsgerechte, wohnortnahe Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern mit Behinderungen anzubieten, um eine Trennung von Eltern/Mutter und Kind, wenn irgend möglich, zu vermeiden. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Voraussetzungen zur Vermeidung der Trennung von Eltern/Mutter und Kind durch gerichtlichen Sorgerechtsentzug.
Zuständigkeit: SMS in Kooperation mit der SLÄK
Zuständigkeit: SMS
Zuständigkeit: SMS in Kooperation mit den Kammern
Zuständigkeit: SMJus, SMS
Zuständigkeit: Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit SMS
Der Schutz der Familie sollte uns allen eine Selbstverständlichkeit sein. Und dennoch möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Familien mit behinderten Kinder über Gebühr belastet werden, wenn sie für ihr Kind ein ganz normales, inklusives Aufwachsen mit anderen Kindern wünschen. Dabei ist die Sorge um das Kind selbst noch die Geringste. Es muss sich ständig erklärt, zum Teil jede Leistung erkämpft und weite Wege in Kauf genommen werden. Hier muss es unbedingt Entlastung aber auch mehr Mitsprache- bzw. Wahlrecht gerade auch beim Schulbesuch geben!
[KBA] Wozu sollen die "bisherigen Aktivitäten im Arbeitsfeld Sexualaufklärung von Menschen mit Behinderungen" erhoben werden? Was muß hier anders gemacht werden als bei Nichtbehinderten? Aus Praxiserfahrungen liegt der Verdacht nahe, Behinderte sollen durch eine spezielle Sexualaufklärung zu "freiwilliger" Kinderlosigkeit gedrängt werden. Das wäre eine Diskriminierung! Nicht alle Kinder von Behinderten sind ebenfalls behindert, und nicht alle "gesunden" Eltern kommen ihrer Elternrolle angemessen nach! Ungewollte (oder abgenötigt gewollte) Kinderlosigkeit kann zu ernsthaften psychischen Beeinträchtigungen führen, insbesondere auch behinderte Menschen bedauern ihre Kinderlosigkeit. Kinderlosigkeit ist auch ein "Exklusionskriterium", man gehört nicht dazu, kann nicht mitreden (und nicht mitfühlen), wenn es um Kinderthemen geht. Das geht bis zu Anfeindungen ("Du hast ja nicht mal Kinder!"), gerade in einer Gesellschaft, in der Kinderlose mit einem höheren Pflegebeitrag bestraft werden. Hier wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben! Es ist vielmehr zu überlegen, wie der Kinderwunsch Behinderter so erfüllt werden kann, daß er für alle Beteiligten – die Eltern, das Kind und die Gesellschaft – befriedigend wird. Eine Möglichkeit könnten – das Einverständnis der Betroffenen und gegenseitige Sympathie vorausgesetzt – Patenschaften sein, die z.B. Personen mit Interesse an einer Pflegeelternschaft oder auch adoptionswillige Paare übernehmen (und auf diese Weise zu erwachsenen Kindern mit Enkelkind(ern) kommen). In Fällen, in denen eine Elternschaft tatsächlich nicht die beste Lösung ist, könnte den behinderten Menschen zumindest der Umgang mit Kindern, beispielsweise über ein Ehrenamt in einer Kindereinrichtung, ermöglicht werden (was bisher eben wegen einer Behinderung meist nicht möglich ist).
[KBA] Die geplanten weiteren Fortbildungen auf diesem Gebiet haben ein "Geschmäckle": es legt sich der Verdacht nahe, es soll verhindert werden, daß behinderte Kinder überhaupt das Licht der Welt erblicken. Aber: die wenigsten Behinderungen lassen sich über eine genetische Untersuchung zweifelsfrei feststellen! Abgesehen von falsch-positiven Befunden, die schlimmstenfalls zu unnötigen Abtreibungen führen, kann entweder nur eine Wahrscheinlichkeit angegeben oder aber eine mögliche Behinderung des Kindes gar nicht festgestellt werden. Und – was oft gar nicht bedacht wird – die meisten Behinderungen sind während oder kurz nach der Geburt oder sogar erst im weiteren Leben erworben. Um Behinderungen sicher auszuschließen, müßte das Kinderkriegen generell verboten werden. (Die Konsequenzen für die derzeit lebende Bevölkerung möge man sich denken.)
Mir ist bewusst, dass dieser Beitrag wieder etwas für das Köfferchen für die nächste Berlin-Reise ist. Folgende Situation: Alleinerziehende Mutter, schwerbehindert, EM-Rentner Rein rechnerisch besteht Anspruch auf Kindergeldzuschlag, da der Kindesvater auch keine Unterhaltszahlungen leistet. Kindergeldzuschlag wird aber nicht gezahlt, da die Mutter dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Per Def. ist die Familie von Armut betroffen. D.h. durch die Krankheit der Mutter sind die Kinder von Armut betroffen. Bitte bringen Sie dieses Thema im Bundesrat mit ein. Die Behinderung eines Elternteils darf kein Armutsrisiko für ein Kind darstellen. Kinder behindrter Eltern müssen gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen haben.
"Mein" LRA kannte Elternassistenz nicht. Ich habe sowohl das Sozial- als auch das Jugendamt erst einmal über die Existenz dieser Leistung informieren müssen. Mein Antrag auf Elternassistenz wurde abgelehnt. Ich sollte mir einen familienentlastenden Dienst suchen und mich dabei an einen konkreten Leistungserbringer wenden, der im Rahmen einer Projektförderung finanziell bezuschusst wird. Ich hätte also nicht die Freiheit gehabt, selbst zu entscheiden, wer mein Haus betritt.
Gibt es Elternassistenz auch für Menschen "mit seelischer Behinderung"? Wenn ja - wo und wie? Wenn nein - warum noch nicht?
Kinder mit einer Behinderung dürfen bis an ihr Lebensende aller vier Jahre mit einem Elternteil zur Mutter/Vater/Kind-Kur fahren. Deutschlandweit sind über das Müttergenesungswerk dafür ZWEI Kureinrichtungen ausgeschrieben, mit entsprechend langen Wartezeiten von einem halben Jahr bis 13 Monate. In einer davon, in St. Ingbert, waren wir und sind nach 10 Tagen abgereist, weil sie weder Rollsruhl-, noch Pflegestufen III-freundlich ausgestattet war. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf.
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