Wesentliches Ziel im Handlungsfeld „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“ ist es, die zivilgesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Hier wird die Überarbeitung des bestehenden sächsischen Integrationsgesetzes zu einem neuen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetz als konkrete Maßnahme diskutiert.
Dieses soll u.a. auch regeln:
Zuständigkeit: SMS
Zuständigkeit: SMI, SMJ
Sehr geehrte Damen und Herren, nach allem, was über den Entwurf des Aktionsplanes zur UN - Behindertenrechtskonvention bekannt ist, bedeutet dessen Entwurf, dass behinderte Menschen, ganz gleich, welcher Art die Behinderung ist, in die Sozialhilfe abgedrängt werden sollen. Somit unterliegen sie dem Sozialhilferecht. Damit wird dieser Personenkreis zwangsläufig zu Bittstellern des Staates degradiert. Dies verstößt gegen die UN - Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit echter Teilhabe zu tun. Zudem könnte sich daraus ergeben, dass beispielsweise auch das Blindengeld ebenfalls in die Sozialhilfe abgedrängt und damit nicht mehr einkommens- und vermögensunabhängig gewährt sowie das Sehbehindertengeld für als hochgradig sehbehindert geltende Personen ganz abgeschafft wird. Weiterhin kann ein Rollstuhlfahrer mit Assistenzbedarf und aufgrund seiner Schwerbehinderung meist geringer finanzieller Mittel gezwungen sein, in ein Pflegeheim umzuziehen, weil zu teuer für Vater Staat. Selbstbestimmte Lebensführung ist somit nicht möglich. Derzeit zahlt das Sozialamt nicht mehr als 350,00 Euro Warmmiete in der Stadt Leipzig. Nun finden Sie mal eine barrierefreie Wohnung für diesen Preis auf dem Wohnungsmarkt. Ein Vorschlag: Warum immer mehr Heime bauen, statt ein Konzept zu entwickeln, dass schwerbehinderte Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam in Häusern mit barrierefreien Mietwohnungen beieinander wohnen und sich je nach ihren Möglichkeiten gegenseitig helfen könnten? Ein Heim ist für diese Menschen fast immer eine denkbar schlechte Alternative. Ich bitte Sie dringend, alle diese Aspekte sowie alle anderen Eingaben in dieser Hinsicht wahrzunehmen, im Sinne von schwerbehinderten Menschen intensiv zu diskutieren, deren Probleme aktiv anzugehen, ein Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen, welches seinen Namen verdient und den Vorgaben der UN - Behindertenrechtskonvention in vollem Umfang entspricht. Mit freundlichem Gruß Christa Czech, Mitglied im Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V. KO Leipzig-Stadt
Wie erfahren behinderte Menschen von dieser Möglichkeit, sich über die Beteiligungsplattform aktiv zu beteiligen? Welche Möglichkeiten haben betroffene Menschen ohne Internetzugang? Die Anzahl der Beiträge des ersten Beteiligungsverfahrens zeigen, dass es kein "Breites Beteiligungs- und Anhörungsverfahren" war. Wie kann die Zahl der Teilnehmer erhöht werden?
geändert von Bogufinchen am 28. April 2016
das haben sie für uns mitgeschrieben
Zur barrierefreien Kommunikation gehört leider auch diese Tatsache, daß ihre Seiten leider überhaupt nicht barrierefrei und in leichter Sprache gehalten sind. Auch hier haben Sie dringend nachzubessern! Ebenso gehört dazu die Anordnung, daß Behördenbescheide in ebensolcher leichten Sprache zu halten sind und daß man das Gefühl bekommt, nicht nur als Verwaltungsakt - sondern als Mensch dort behandelt zu werden mit konkreten Anliegen, Ängsten, Sorgen und Nöten.
Zur Stärkung der Kommunikation gehört auch das Thema Behindertenbeauftragte. Als selbst Betroffener muß ich Ihnen leider sagen, daß es in ganz Sachsen meiner Einschätzung nach gerade einmal zwei Behindertenbeauftragte gibt, die ich als sehr kompetent (weil zum Teil selbst betroffen) und ebenso engagiert einschätze. Bei allen anderen, inclusive des Landesbeauftragten, vermag ich diese Kompetenz und vor allem diese Engagiertheit leider überhaupt nicht zu erkennen.
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