Beitrag zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach allem, was über den Entwurf des Aktionsplanes zur UN - Behindertenrechtskonvention bekannt ist, bedeutet dessen Entwurf, dass behinderte Menschen, ganz gleich, welcher Art die Behinderung ist, in die Sozialhilfe abgedrängt werden sollen. Somit unterliegen sie dem Sozialhilferecht. Damit wird dieser Personenkreis zwangsläufig zu Bittstellern des Staates degradiert. Dies verstößt gegen die UN - Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit echter Teilhabe zu tun. Zudem könnte sich daraus ergeben, dass beispielsweise auch das Blindengeld ebenfalls in die Sozialhilfe abgedrängt und damit nicht mehr einkommens- und vermögensunabhängig gewährt sowie das Sehbehindertengeld für als hochgradig sehbehindert geltende Personen ganz abgeschafft wird.
Weiterhin kann ein Rollstuhlfahrer mit Assistenzbedarf und aufgrund seiner Schwerbehinderung meist geringer finanzieller Mittel gezwungen sein, in ein Pflegeheim umzuziehen, weil zu teuer für Vater Staat.
Selbstbestimmte Lebensführung ist somit nicht möglich. Derzeit zahlt das Sozialamt nicht mehr als 350,00 Euro Warmmiete in der Stadt Leipzig.
Nun finden Sie mal eine barrierefreie Wohnung für diesen Preis auf dem Wohnungsmarkt.
Ein Vorschlag: Warum immer mehr Heime bauen, statt ein Konzept zu entwickeln, dass schwerbehinderte Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam in Häusern mit barrierefreien Mietwohnungen beieinander wohnen und sich je nach ihren Möglichkeiten gegenseitig helfen könnten? Ein Heim ist für diese Menschen fast immer eine denkbar schlechte Alternative.
Ich bitte Sie dringend, alle diese Aspekte sowie alle anderen Eingaben in dieser Hinsicht wahrzunehmen, im Sinne von schwerbehinderten Menschen intensiv zu diskutieren, deren Probleme aktiv anzugehen, ein Teilhabegesetz auf den Weg zu bringen, welches seinen Namen verdient und den Vorgaben der UN - Behindertenrechtskonvention in vollem Umfang entspricht.
Mit freundlichem Gruß
Christa Czech, Mitglied im Blinden- und Sehbehinderten Verband Sachsen e.V. KO Leipzig-Stadt