Bebauungsplan Stadt Radebeul Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 92 "Fabrikstraße/Uferstraße" - ergänzendes Verfahren nach §214 BauGB

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 03.02.2025 bis 05.03.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul hat in seiner Sitzung am 16.03.2022 mit Beschluss SR 10/22-19/24 den Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung am 27.05.2022 im Radebeuler Amtsblatt 06/2022 trat dieser Bebauungsplan in Kraft.

Am 09.08.2022 wurde ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht - im Folgenden SächsOVG genannt - über die Gültigkeit der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ vom 16. März 2022 gestellt. Mit Urteil vom 28. Oktober 2024 Az.: 1 C 24/22 erklärte das SächsOVG den Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ der Großen Kreisstadt Radebeul vom 16. März 2022 für unwirksam. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Bebauungsplan Nr. 92 „Fabrikstraße/Uferstraße“ verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot und weist Ermittlungs- und Bewertungsdefizite hinsichtlich der Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche auf. Die gerichtlich festgestellten Mängel des Bebauungsplanes sollen durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden. Das bedeutet, dass ein erneuter Entwurf (Entwurf in der Fassung vom 08.01.2025) erarbeitet wurde und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die darauffolgenden Verfahrensschritte wiederholt werden.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Planfassung vom 18.06.2021 mit red. Änderungen vom 13.01.2022 bestehen in der Ergänzung der Tankstellen in der textlichen Festsetzung unter Punkt 1.1.1.1., der Verzicht auf die zeichnerische Festsetzung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Geh-Radweg“ und der begleitenden öffentlichen Grünfläche sowie der Präzisierung der Festsetzung zur hochwasserangepassten Bauweise.

Das Planungsziel über die Schaffung von ergänzenden Gewerbeflächen entlang der Fabrikstraße unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und des Lärmschutzes bleibt bestehen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in dem beigefügtem Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 92.

Der Stadtentwicklungsausschuss des Stadtrates hat am 21.01.2025 mit Beschluss SEA 02/25-24/29 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 92 in der 2. Fassung vom 08.01.2025 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Folgende wesentliche umweltbezogene Informationen liegen vor:

  • Umweltbericht zum Entwurf B-Plan Nr. 92 in der 2. Fassung vom 08.01.2025:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen durch die Planung und die Benennung der Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen auf Grundlage der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung. Schwerpunkte liegen auf den Festsetzungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen durch Lärm, dem Erhalt des wertvollen Alt- und Habitatbaumbestandes sowie auf der Festlegung von Maßnahmen und Festsetzungen zum Schutz von wertvollen Landschaftsbestandteilen unter Berücksichtigung der räumlichen Nähe zur Elbe.

  • Artenschutzfachbeitrag mit Stand 18.06.2021:

Im Artenschutzfachbeitrag wurde geprüft, ob durch zulässige Vorhaben des Bebauungsplanes das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG bewirkt wird. Insbesondere sind die Artengruppen Amphibien, Reptilien, Brutvögel, gebäude- und baumhöhlenbewohnende Fledermausarten und Eremit betrachtet worden.

Dem Plangebiet konnte eine besondere Bedeutung als Zauneidechsenhabitat nachgewiesen werden. Der Altbaumbestand dient nachweislich als Habitat und Lebensraum von Vögeln, Fledermäusen und bietet Potenzial für xylobionte Käferarten. Der Gebäudebestand ist ebenfalls für Brut- bzw. Niststätten von Vögeln und Fledermäusen von hoher Bedeutung.

In der Konfliktanalyse wurden für alle zulässigen Vorhaben möglicherweise die betroffenen Arten und / oder Gruppen berücksichtigt und konfliktvermeidende Maßnahmen und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

  • Faunistisches Gutachten mit Stand 28.10.2020:

Im faunistischen Gutachten wurde das Plangebiet auf das Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten hin untersucht. Im Ergebnis konnten Zauneidechsen, die Artengruppe der baumhöhlen- und gebäudebrütenden Vogelarten sowie mehrere Fledermausarten nachgewiesen werden.

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zum Vorentwurf i.d.F. vom 08.04.2020 und zum Entwurf i.d.F. vom 18.06.2021 liegen vor:

  • Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 16.07.2020 zu den Belangen Hochwassergefahr und Naturschutz
  • Landesdirektion Sachsen, Raumordnungsbehörde Stellungnahme vom 30.06.2020 Hinweise auf Lage im Überschwemmungsgebiet, auf angrenzende Schutzgebiete (Natura2000, LSG) und auf regionale Vorranggebiete
  • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Stellungnahme vom 16.07.2020 Hinweise auf Vorranggebiete Kulturlandschaftsschutz sowie Arten- und Biotopschutz, auf Vorbehaltsgebiete vorbeugender Hochwasserschutz und regionalplanerische Vorranggebiete
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 14.07.2020 Hinweise zu Geologie/Hydrologie
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Stellungnahme vom 06.07.2020 Hinweise zur Notwendigkeit der Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotsbestände und zum wertgebenden Baumbestand
  • Landesverband Sächs. Angler e.V., Stellungnahme vom 10.06.2020 Anregungen zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenkonzept und Hinweis auf Notwendigkeit der Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
  • Verein für Denkmalpflege und neues Bauen e.V., Stellungnahme vom 17.07.2020 Hinweise zum Erhalt von Einzelbäumen, zum Untersuchungsumfang des Artenschutzfachbeitrages und zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Landesamt für Archäologie Sachsen, Stellungnahme vom 27.09.2021 zu den Belangen archäologische Kulturdenkmale
  • Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 12.10.2021 zu den Belangen Versickerung von Niederschlagswasser, Hochwasser und naturschutzfachliche Maßnahmen
  • Landratsamt Meißen, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 21.10.2021, naturschutzrechtliche Ausnahme nach §45 Abs. 7 BNatSchG
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Stellungnahme vom 14.10.2021 Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser, Festsetzung privater Grünflächen als Puffer zu Natura-2000-Gebieten, freibrütende Vogelarten, Baumpflanzungen und Eingrünung, Änderung der Pflanzenauswahlliste, Umsiedlung von Eidechsen und Baumerhalt

Der Entwurf in der 2. Fassung vom 08.01.2025, bestehend aus:

  • Teil A Rechtsplan
  • Teil B Textliche Festsetzungen
  • Teil C Begründung und Umweltbericht
  • Faunistisches Gutachten
  • Artenschutzfachbeitrag

wird mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen/Gutachten in der Zeit vom:

03.02.2025 – 05.03.2025

in der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul, Technisches Rathaus, Schaukasten im Foyer 1. Obergeschoss (behindertengerechter Zugang ist gewährleistet) öffentlich ausgelegt.

Jeder kann den Entwurf der 2. Fassung vom 08.01.2025 des Bebauungsplanes Nr. 92 sowie seine Planbestandteile einsehen. Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen schriftlich bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul oder an planung@radebeul.de eingereicht oder während der Sprechzeiten (montags und freitags 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr) bei Frau Wächtler, Zimmer 1.14 oder bei Herrn Queißer, Zimmer 1.15 (Technisches Rathaus, 1. Etage) oder einem Vertreter mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf etwaige Vertretungsregelungen wird hingewiesen, diese werden im Schaukasten bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der 2. Fassung vom 08.01.2025 kann zudem während des o. g. Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Radebeul unter www.radebeul.de/beteiligungen eingesehen werden und zusätzlich auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bzw. in Anwendung von §4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach §47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem sächs. Datenschutzgesetz. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und ggf. E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Stellungnahmen ohne persönliche Daten können nicht beantwortet werden, werden jedoch dem Abwägungsprozess unterworfen.

Radebeul, den 22.01.2025

Dr. Jörg Müller

Erster Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Wächtler

Stadtentwicklungsamt

Große Kreisstadt Radebeul

Pestalozzistraße 8 in 01445 Radebeul

planung@radebeul.de

0351 83311 - 954

Informationen

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