Flächennutzungsplan Stadt Plauen Öffentliche Auslegung

2. Änderung Flächennutzungsplan "Wohnbebauung Jößnitz - Röttiser Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.01.2023 bis 24.02.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

2. Änderung Flächennutzungsplan „Wohnbebauung Jößnitz – Röttiser Straße“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. gemäß § 3 PlanSiG

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat am 18.10.2022 mit Beschluss-Nr. 35/22-6 den Entwurf der Planunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnbebauung Jößnitz - Röttiser Straße" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 024 „Wohnbebauung Jößnitz - Röttiser Straße".

Das Plangebiet im Ortsteil Jößnitz umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Es erstreckt sich am östlichen Ende des bebauten Bereiches der Röttiser Straße in Richtung Röttis und liegt straßenbegleitend nördlich der Röttiser Straße, bevor der Bereich durch die weiter östlich liegende Teichgruppe einen Abschluss findet. Der Geltungsbereich beinhaltet Teile der folgenden Flurstücke der Gemarkung Jößnitz: 242/5, 242/6, 246/2 und 246/3.

Städtebauliches Ziel ist es, eine für den Ortsteil Jößnitz angemessene Bauflächenentwicklung für den Eigenheimbau vorzubereiten. Daher sollen Flächen, die im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche bzw. als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind, zukünftig teilweise als Wohnbaufläche und teilweise als Grünfläche (Ausgleichsfläche) dargestellt werden.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Wohnbebauung Jößnitz – Röttiser Straße“ findet statt in der Zeit

vom 23. Januar  bis  24. Februar 2023.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG (Plansicherstellungsgesetz) wird die Auslegung der Entwurfs­unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Veröffentlichung im Internet unter

www.plauen.de/buergerbeteiligung

ersetzt.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgt daneben als zusätzliches Angebot die Auslegung der Entwurfs­unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans in herkömmlicher Form im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, zwischen Zimmer 114a und 115 des Rathauses (Turmebene im 1. Obergeschoss), während der Öffnungszeiten:

Montag            9.00 - 15.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Dienstag          9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch          geschlossen
Donnerstag     9:00 - 17:00 Uhr
Freitag              9.00 - 13.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Samstag           geschlossen

Terminvereinbarungen sind im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt möglich unter
Tel. 03741 291-1621 oder per E-Mail unter bauleitplanung@plauen.de .

Die ausgelegten Unterlagen werden zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de zugänglich gemacht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind auf der Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Anerkannten Naturschutzvereinigungen eingegangen sind, verfügbar:

  • zu den Schutzgütern Mensch, Kultur- und Sachgüter
  • zu Boden, Wasser einschl. Grundwasser, Klima und Lufthygiene
  • zu den Schutzgebieten in der Umgebung
  • zum Landschaftsbild
  • zu den naturschutzrechtlichen Eingriffen, den Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zur Kompensation der Eingriffe

Während der Auslegungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit den Bediensteten des Fachgebietes Stadtplanung und Umwelt, vorzugsweise telefonisch, erörtert und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@plauen.de abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleit­plans nicht von Bedeutung ist.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Stadt Plauen     05.01.2023                                           Der Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadt Plauen

Unterer Graben1

08523 Plauen

Tel. 03741 291 1621

bauleitplanung@plauen.de

 

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Bauleitplanverfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Plauen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Eine Datenübertragung an Dritte erfolgt ggf. an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro sowie an Behörden in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Weitere Informationen zu der Datenerhebung, zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) / Stadt Plauen.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Bekanntmachung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.