Bebauungsplan Stadt Pirna Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 90 "Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke" (Entwurf)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.10.2023 bis 27.11.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna


Der Stadtrat der Stadt Pirna hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.


Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 90„Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ in der Fassung vom 15.08.2023 beschlossen.


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 „Wohn- und Gewerbegebiet ehemalige Getreidetrocknung Zatzschke“ der Stadt Pirna in der Fassung vom 15.08.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 24.01.2022 bis einschließlich 25.02.2022 statt.


Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Zatzschke: 24/a, 24/13, 24/12, 26/a, 28/2, 29/1, 29/2, 58/2, 59/4, 59/5, 74 sowie jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 52 und 54.
Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Mockethal: 441/a, 442/a, 442/1, 442/2, 443, 444, 445, 446, 447/a, 448/a, 449/a, 489/a, 489/b, 507/2, 507/7. 507/8, 507/9, 508, 509 sowie Teilflächen der Flurstücke 488 und 489.


Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 83.575 m² (= 8,35 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • im Nordosten durch das Wohnbaugrundstück mit der Flurstücksbezeichnung 446/g Gem. Mocketal an der Arthur-Thiermann-Straße
  • im Süden durch die Wehlener Straße
  • im Südwesten durch die ehemalige Bahntrasse
  • im Westen durch das als Weg genutzte Grundstück 68, Gem. Zatschke
  • im Südosten durch die Wohnbebauung an der Wehlener Straße
  • im Osten durch die Arthur-Thiermann-Straße

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Planungsziel
Das Areal der ehemaligen Getreidetrocknung soll neu strukturiert und im Zuge dessen ein Teil der
bestehenden Anlagen zurückgebaut werden. Ein hiesiger Gewerbetreibender wird im westlichen
Bereich des Plangebietes weiterhin eine gewerbliche Nutzung betreiben. Im bereits überwiegend
vollversiegelten östlichen Bereich des Plangebietes sollen durch das Bebauungsplanverfahren die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.


Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs.
2 Satz 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist
abgegeben werden, können entsprechend § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im
Sinne des § 3 BauGB.


Die Auslegung erfolgt vom 23.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023
im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2 der Stadt Pirna, zu folgenden Dienstzeiten:
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr
Di. 8:00 – 19:00 Uhr
Mi. 8:00 – 12:00 Uhr
Do. 8:00 – 19:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr


Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Planunterlagen werden den beteiligten
Behörden sowie der Öffentlichkeit wie folgt zugänglich gemacht:

  • auf der Internetseite der Stadt unter www.pirna.de (hier nur Text der Bekanntmachung)

Stadtinfo → Aktuelles → Bekanntmachung → Bekanntmachung nach dem Baugesetzbuch

  •  im Geoportal der Stadt Pirna unter gis.pirna.de

B-Pläne → Planname auswählen → der blaue Button führt zu den Dokumenten.
Bei Bedarf können alle dort befindlichen Daten gespeichert und gedruckt werden und bleiben
damit verfügbar.

  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de

Alle Bauleitpläne → Behörde, Ort → Pirna


Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die
Begründung mit Umweltbericht und die Anlagen – Grünordnungsplan, Schallimmissionsprognose,
Erschließungsplanung, Geotechnisches Gutachten zum Baugrund sowie ergänzende Untersuchungen, Artenschutzfachbeitrag, Realisierung Ausgleichsmaßnahme Ersatzlebensräume Zauneidechse, zwei Berichte zur erfolgten Umsiedlung Zauneidechsen, Erkundungsbericht Regenwasserversickerung, SALKA Auskunft Altlasten, Gefährdungsabschätzung Altlastenverdachtsfläche, Altlastenuntersuchung Endbericht.


Die folgenden, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:


Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen, Referat 45 – Obere Naturschutzbehörde vom
24.01.2022:

  • Vereinbarkeit der Planungen mit dem angrenzenden LSG Sächsische Schweiz

Stellungnahme des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 25.02.2022:

  • Hinweise und Nachforderungen zu Belangen des Immissionsschutzes, zu natur- und artenschutzschutzrechtlichen Belangen, zur Niederschlagswasserentwässerung, zu Belangendes Bodenschutzes und Altlasten

Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom
09.02.2022:

  • Hinweise zum Baugrund und Versickerung

Stellungnahme der Stadtwerke Pirna GmbH (SWP) vom 10.02.2022:

  • Hinweise und Forderungen zur Regenwasserentwässerung

Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 11.02.2022:

  • Einwände zum Bodenschutz und zum Artenschutz

Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 24.02.2022:

  • Hinweise zur Grünordnung, zum Umgang mit Niederschlagswasser und zu Altlasten

Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:

Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma,
Hinweis:Auf Anforderung im Stadthaus 1, Zimmer 2.08 einsehbar.

Stadtverwaltung Pirna, Genehmigungsexemplar vom 26.07.2017
Gesamtstädtische Bauleitplanung (FNP). Integrierte Bestandsaufnahme und Bewertung aller Schutzgüter (Landschaftsplan).

Grünordnungsplan
15.08.2023
Bewertung des Plangebiets hinsichtlich seiner vorhandenen und geplanten Nutzung und Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen

Artenschutzfachbeitrag
01.06.2023
Erfassung des Vorkommens artenschutzrechtlich relevanter Arten, Vorschlag von Ausgleichsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotsbeständen

Ausgleichsmaßnahme Ersatzlebensräume Zauneidechse
30.03.2021
Beschreibung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme CEF1 zur „Anlage eines strukturreichen Ersatzlebensraumes für die Zauneidechse“

Berichte Umsiedlung Zauneidechsen
04.08.2021 + 24.10.2022
Jeweils Erläuterung und Darstellung der realisierten Umsiedlung von Zauneidechsen

Schallimmissionsprognose
15.08.2023
Ermittlung und Beurteilung der Einwirkungen von Geräuschemissionen auf das Plangebiet, Beurteilung der Berechnungsergebnisse mit der Empfehlung zur Festsetzung von Emissionskontingenten

Geotechnisches Gutachten
26.02.2021
Baugrunderkundung mit Angaben über die anzutreffenden Baugrund- und Wasserverhältnisse; Zusammenfassung und Auswertung der bodenmechanischen Untersuchungen

Geotechnisches Gutachten
21.03.2023
Ergänzende Baugrunderkundungen und Laborversuche zur Beurteilung der Sickerfähigkeit im Plangebiet

Erkundungsbericht Regenwasserversickerung
12.07.2022
Detailuntersuchung der Sickerfähigkeit des Baugrundes im westlichen Bereich des Plangebietes (Gewerbegebiet) mit Durchführung von Sickerversuchen und Baugrundaufschlüssen

SALKA Auskunft Altlasten
08.12.2020
Auskunft Sächsisches Altlastenkataster für die Altlaststandorte „Bahn-Verlade-Station“ und „Tankanlage, Lager Getreidewirtschaft“

Gefährdungsabschätzung Altlastenverdachtsfläche
25.05.2021
Bewertung der Altlastensituation im Hinblick auf die geplanten Nutzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten

Altlastenuntersuchung Endbericht
22.11.2022
Abschließende Bewertung der Altlastenverdachtsflächen; Untersuchungen im Wirkpfad Boden-Mensch und Wirkpfad Grundwasser

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die
Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das
Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Stadtrat.


In Abhängigkeit von der Lageentwicklung bezüglich des Infektionsgeschehens soll das Gesetz zur
Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-
Pandemie (Plansicherstellungsgesetz - PlanSiG) in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung
kommen. Dies bedeutet, dass eine Auslegung der Unterlagen während einer eventuellen Schließung
des Verwaltungsgebäudes durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann.


M ö h r s
Fachgruppenleiter
Stadtentwicklung

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-308

E-Mail: stadtentwicklung@pirna.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) vom 01.01.2023

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon: +49 3501 556-308

E-Mail:    stadtentwicklung@pirna.de

DE-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Pirna

Datenschutzbeauftragte

Am Markt 1/2

01796 Pirna

Telefon:  +49 3501 556-312

Datenschutzbeauftragte

E-Mail:    datenschutz@pirna.de

De-Mail: stadtverwaltung@pirna.de-mail.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 6 Abs. 1 Bst. c der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitbeteiligung verlangen.

Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Zunehmend verlangen EU-Vorschriften auch eine Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung, wie z. B. die Aufstellung von Lärmaktionsplänen gemäß
§ 47a-f BImschG.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung können andere Fachgruppen, wie z. B.  Tiefbau (Erschließung) und Fachgruppe Recht (rechtliche Prüfung) notwendige personenbezogene Daten erhalten.

Im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes werden die abgegebenen Stellungnahmen zur Auswertung dem zuständigen Planungsbüro übermittelt.

Im Rahmen des Abwägungsvorganges werden dem Stadtrat der Stadt Pirna die abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben.

Im Rahmen der Erfüllung des EDV Betreuungs- und Wartungsvertrages kann ggf. durch LCS Computer Service GmbH, Gartenstraße 45 in 04936 Schlieben ein Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erfolgen.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die:

Datenschutzbeauftragte/r Sachsens

Devrientstraße 5

01067 Dresden

(Hausanschrift)

Datenschutzbeauftragte/r Sachsens

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

(Postanschrift)

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

Gegenstände

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Informationen

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